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   LG Bielefeld, 15.10.2008 - 23 T 824/08   

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LG Bielefeld, 15.10.2008 - 23 T 824/08 (https://dejure.org/2008,8115)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 15.10.2008 - 23 T 824/08 (https://dejure.org/2008,8115)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - 23 T 824/08 (https://dejure.org/2008,8115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    FGG § 13; ZPO §§ 79, 794 Abs. 1 Nr. 5, 800; GBO §§ 13, 19
    Keine Einschränkung der Zulässigkeit gewillkürter Vertretung im Eintragungsverfahren vor dem Grundbuch sowie bei der Zwangsvollstreckungsunterwerfung durch die Neufassung von § 13 FGG und § 79 ZPO

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Herford - EK-330
  • LG Bielefeld, 15.10.2008 - 23 T 824/08

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2008, 636
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 332/02

    Formbedürftigkeit einer Vollmacht zur Unterwerfung unter die sofortige

    Auszug aus LG Bielefeld, 15.10.2008 - 23 T 824/08
    Zwar entspricht es gefestigter obergerichtlicher Rechtssprechung, dass die auf Abgabe der Unterwerfungserklärung gerichtete Vollmacht rein prozessualen Grundsätzen und damit insbesondere den Vorschriften der §§ 80, 89 Abs. 2 ZPO unterfällt (etwa BGH, NJW 2004, 844).

    Zwar kann die Tätigkeit des Bevollmächtigten im Einzelfall als außergerichtliche Rechtsdienstleistung dem Rechtsdienstleistungsgesetz (früher Rechtsberatungsgesetz) unterfallen und sich daher auch auf die Wirksamkeit der Vollmacht auswirken (vgl. BGH NJW 2004, 844, 845).

  • BGH, 17.04.2008 - V ZB 146/07

    Wirksamkeit einer durch einen Vertreter abgegebenen Unterwerfungserklärung

    Auszug aus LG Bielefeld, 15.10.2008 - 23 T 824/08
    Aus der vom Amtsgericht angeführten BGH-Rechtsprechung (NJW 2008, 2266; weitere Nachweise bei Stöber, a.a.O.) ergibt sich nichts anderes.
  • BGH, 10.04.2008 - V ZB 114/07

    Rechtsfolgen der Nachholung der fehlerhaften Zustellung des Titels nach Versagung

    Auszug aus LG Bielefeld, 15.10.2008 - 23 T 824/08
    Nach Eigentumsumschreibung muss die Vertretungsmacht für die (auch) im Namen des Verkäufers erklärte Unterwerfung nicht mehr geprüft werden (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1359 und 2008, 1018).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 9/05

    Rechtsfolgen des Bietens für einen Dritten

    Auszug aus LG Bielefeld, 15.10.2008 - 23 T 824/08
    Nach Eigentumsumschreibung muss die Vertretungsmacht für die (auch) im Namen des Verkäufers erklärte Unterwerfung nicht mehr geprüft werden (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 1359 und 2008, 1018).
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