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LG Bielefeld, 14.04.2015 - 23 T 134/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beeinträchtigung der Teilnahmerechte von Gesellschaftern i. R. der Gesellschafterversammlung; Einladung verfeindeter oder zerstrittener Gesellschafter in die Wohnung eines Mitgesellschafters; Nichtigkeit eines Abberufungsbeschlusses wegen eines schwerwiegenden ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld, 20.01.2015 - 43 IN 958/13
- LG Bielefeld, 14.04.2015 - 23 T 134/15
- BGH, 24.03.2016 - IX ZB 32/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.02.2006 - II ZR 200/04
Anforderungen an die Ladung zu einer Gesellschafterversammlung; Rechtsfolgen von …
Auszug aus LG Bielefeld, 14.04.2015 - 23 T 134/15
Denn dieser Abberufungsbeschluss ist analog § 241 Nr. 1 AktG, der im GmbH-Gesetz entsprechend anwendbar ist, wegen eines schwerwiegenden Einberufungsmangels nichtig (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 831). - OLG Düsseldorf, 14.11.2003 - 16 U 95/98
Vollbeendigung einer GmbH; Durchführung eines Schiedsverfahrens bei …
Auszug aus LG Bielefeld, 14.04.2015 - 23 T 134/15
Es ist anerkannt, dass die Einladung verfeindeter oder zerstrittener Gesellschafter in die Wohnung eines Mitgesellschafters schikanös und unzumutbar ist und die Teilnahmerechte betroffener Gesellschafter beeinträchtigt (OLG Düsseldorf, ZIP 2004, 1956; OLG Celle, GmbHR 1997, 748;… Baumbach/Hueck, GmbHG, 20 Aufl., § 51, Rdnr. 15;… Roth-Altmeppen, GmbHG, 7. Aufl., § 51, Rdnr. 8).