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LG Berlin, 05.01.1999 - 83 T 1/99 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
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- BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 51/95
Drohung oder Anordnung der zwangsweisen Vorführung in einem Verfahren zur …
Auszug aus LG Berlin, 05.01.1999 - 83 T 1/99
Zwischenverfügungen sind zwar keine Entscheidungen im Sinne des § 19 FGG ; § 19 FGG ist indessen dann auf Zwischenverfügungen entsprechend anzuwenden, wenn diese bereits in erheblichem Maße in die Rechte des Betroffenen eingreifen, z. B. einen Eingriff in seine persönliche Freiheit enthalten, so daß ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (vgl. KG FamRZ 1988, 1207; BayObLG BtPrax 1995, 182, jeweils m. w. N.).Andererseits hat dasselbe Gericht eine Ausdehnung der Sondervorschrift des § 68 b Abs. 3 Satz 2 auf von dieser Vorschrift nicht ausdrücklich erfaßte Fälle - hier: den Fall der Prüfung von Amts wegen, ob eine Betreuung aufzuheben sei - ausdrücklich abgelehnt (BayObLG, BtPrax 1995, 182/183).
- BayObLG, 10.10.1994 - 3Z BR 262/94
Beschwerde des Betroffenen gegen die Bestellung eines Verfahrenspflegers
Auszug aus LG Berlin, 05.01.1999 - 83 T 1/99
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat sich zwar zur Begründung für die Annahme der Unanfechtbarkeit einer Verfahrenspflegerbestellung darauf bezogen, daß der Gesetzgeber bei der Regelung der Unanfechtbarkeit von Vorführungen zur Begutachtung und Unterbringung seinen Willen zur zügigen Durchführung des Verfahrens zum Ausdruck gebracht habe und daß es sich bei der Verfahrenspflegerbestellung um einen wertungsmäßig gleichliegenden Tatbestand handele, der auch insoweit unabhängig von einer Rechtsbeeinträchtigung des Betroffenen die Unanfechtbarkeit erfordere (BayObLG, BtPrax 1995, 27). - KG, 14.06.1988 - 1 W 2613/88
Persönliche; Anhörung; Mittel; Anordnung; Persönliches; Erscheinen; …
Auszug aus LG Berlin, 05.01.1999 - 83 T 1/99
Zwischenverfügungen sind zwar keine Entscheidungen im Sinne des § 19 FGG ; § 19 FGG ist indessen dann auf Zwischenverfügungen entsprechend anzuwenden, wenn diese bereits in erheblichem Maße in die Rechte des Betroffenen eingreifen, z. B. einen Eingriff in seine persönliche Freiheit enthalten, so daß ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (vgl. KG FamRZ 1988, 1207; BayObLG BtPrax 1995, 182, jeweils m. w. N.). - OLG Stuttgart, 03.12.1974 - 8 W 212/74
Auszug aus LG Berlin, 05.01.1999 - 83 T 1/99
So hat die Rechtsprechung beispielsweise vor Inkrafttreten des Betreuungsrechts eine Vorführungsandrohung (…KG aaO.) oder eine Vorführungsanordnung (BayObLGZ 1972, 201; vgl. auch OLG Stuttgart, OLGZ 1975, 132) für anfechtbar gehalten. - BayObLG, 12.06.1972 - BReg. 3 Z 70/72
Auszug aus LG Berlin, 05.01.1999 - 83 T 1/99
So hat die Rechtsprechung beispielsweise vor Inkrafttreten des Betreuungsrechts eine Vorführungsandrohung (…KG aaO.) oder eine Vorführungsanordnung (BayObLGZ 1972, 201; vgl. auch OLG Stuttgart, OLGZ 1975, 132) für anfechtbar gehalten.