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   LG Berlin, 03.12.2007 - 87 T 233 - 234/07, 87 T 233/07, 87 T 234/07   

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https://dejure.org/2007,27779
LG Berlin, 03.12.2007 - 87 T 233 - 234/07, 87 T 233/07, 87 T 234/07 (https://dejure.org/2007,27779)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.12.2007 - 87 T 233 - 234/07, 87 T 233/07, 87 T 234/07 (https://dejure.org/2007,27779)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. Dezember 2007 - 87 T 233 - 234/07, 87 T 233/07, 87 T 234/07 (https://dejure.org/2007,27779)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1481
  • Rpfleger 2008, 308
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus LG Berlin, 03.12.2007 - 87 T 233/07
    Nach der gesetzlichen Ausformung dieses Instituts ist die Verfahrenspflegschaft eine Pflegschaft eigener Art (BVerfG in FamRZ 2000, 1280), die nur einzelnen im Gesetz besonders geregelten Verfahren vorbehalten ist (Betreuungsverfahren: § 67 FGG, Unterbringungsverfahren: § 70b FGG; sog. Anwalt des Kindes in Vormundschafts- und Familiensachen: § 50 FGG).
  • BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80

    Berufung - Zurückverweisung - Irrige Rechtsauffassung - Versorgungsausgleich -

    Auszug aus LG Berlin, 03.12.2007 - 87 T 233/07
    Die Kammer hat von einer Entscheidung in der Sache abgesehen, weil der Sachverhalt in den erstinstanzlichen Verfahren bislang nicht hinreichend aufgeklärt worden ist (BGH in NJW 1982, 520) und den Beteiligten eine Instanz genommen wäre (Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Auflage, Rdn. 21 zu § 25), würde die Kammer nunmehr erstmalig den Sachverhalt ermitteln, insbesondere unter Berücksichtigung der Einwände der Beschwerdeführerin erstmals Ermittlungen zur Angemessenheit der Vergütungen durchführen.
  • OLG Hamm, 21.12.1992 - 11 WF 443/92
    Auszug aus LG Berlin, 03.12.2007 - 87 T 233/07
    Anfechtbare Beschlüsse, mit denen in die Rechte von Beteiligten eingegriffen wird, sind grundsätzlich zu begründen (OLG Hamm in FamRZ 1993, 719; Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Auflage, Rdn. 18, 18a zu Vorb. zu §§ 8-18).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 3 Wx 27/15

    Zur Vergütung des Verfahrenspflegers

    Es kann dahin stehen, ob das Nachlassgericht deshalb zur sachgerechten Vertretung der unbekannten Erben in diesem Fall einen Ergänzungsnachlasspfleger hätte bestellen müssen (vgl. nur Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl., § 1960, 25; Fröhler, BWNotZ 2014, 70, 90; MüKo/Schwab, 6. Aufl., § 1913, 5; LG Berlin, FamRZ 2008, 1481) oder ob die Bestellung des Beteiligten zu 3) als Verfahrenspfleger ausreichend war (vgl. insoweit Keidel/Zimmermann, FamFG, 17. Aufl., § 345, 83; Heinemann, DNotZ 2009, 6, 26 mit der Begründung, für das Verfahren gelten nach BT-Drucks. 16/6308, S. 283 über § 340 FamFG die Vorschriften des Buchs 3 entsprechend, sodass auch die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den unbekannten oder ungewissen Erben in Betracht komme, § 276 Absatz 1 Satz 1 FamFG ; Bolkart, MittBayNot 2009, 268, 275; Bestelmeyer, Rpfleger 201, 635, 647f.).
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