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   LG Berlin, 02.03.2010 - 83 T 2/06   

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LG Berlin, 02.03.2010 - 83 T 2/06 (https://dejure.org/2010,38458)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.03.2010 - 83 T 2/06 (https://dejure.org/2010,38458)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. März 2010 - 83 T 2/06 (https://dejure.org/2010,38458)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05

    Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2010 - 83 T 2/06
    Als einen solchen wesentlichen Grundsatz des deutschen Rechts wird allgemein die zentrale Adoptionsvoraussetzung, nämlich eine umfassende fachliche Kindeswohlprüfung einschließlich einer Prüfung der gesamten Lebensverhältnisse der Bewerber, in der Regel durch eine Fachbehörde am Lebensmittelpunkt derselben, gefordert (vgl. nur OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; Landgericht Flensburg vom 23.2.2009 - 5 T 217/08 -, zitiert nach juris; AG Hamm a.a.O.; KG FamRZ 2006, 1405 = KGR Berlin 2006, 845 ff., zitiert nach juris); die zentrale Vorschrift, die den unverzichtbaren Bestandteil des ordre public darstellt, ist § 1741 BGB.

    aa) Ob ein abstrakter Verstoß gegen den ordre public vorliegt (vgl. hierzu KG FamRZ 2006, 1405, Rdnr. 27 - zitiert nach juris -), kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden, denn die Prüfungsvoraussetzungen der gewohnheitsrechtlichen Adoption sind nicht bekannt.

    Zwar ist maßgeblich für die Beurteilung grundsätzlich der Zeitpunkt der Anerkennungsentscheidung (Schlauß a.a.O. S. 1701; BayObLGZ 2000 a.a.O.; KG FamRZ 2006, 1405 - zitiert nach juris -), und nach heutiger Betrachtung dürfte die Adoption dem Kindeswohl entsprechen, denn vorliegend hat der Betroffene mit dem Annehmenden und der Beteiligten zu 1. zusammen gewohnt, es handelt sich um das Stiefkind des Annehmenden, sodass eine Eltern-Kind-Beziehung nach dem Vortrag der Beschwerdeführer bestand, die Republik Ghana hält die Adoption für wirksam (vgl. hierzu KG FamRZ 2006 a.a.O.; BayObLGZ 2000 a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 2 W 38/09 -, alle zitiert nach juris) und der Betroffene, der bei der Adoption fast erwachsen war und jetzt 38 Jahre alt ist, möchte als Kind des Annehmenden gelten, wie es bis zu dessen Tode der Fall war und weswegen er auch deutsche Ausweispapiere hat.

  • OLG Schleswig, 24.06.2009 - 2 W 38/09

    Anerkennung einer ohne ausreichende Prüfung der Elterneignung und des Kindeswohls

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2010 - 83 T 2/06
    Der Großvater ist ebenfalls keine unabhängige Prüfinstanz, sondern er fungierte als Vormund (vgl. zu allem Steiger a.a.O. S. 198; Schlauß a.a.O. S. 1700; KG 2006 und 2008 a.a.O.; Amtsgericht Hamm a.a.O Rdnr. 11; LG Flensburg a.a.O. Rdnr. 34; OLG Köln a.a.O. S. 166 1.Sp.; Kammer 1.9.2009 a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches OLG v. 24.06.2009 - 2 W 38/09 -, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18; s.a. BayObLGZ 2000, 180, zitiert nach juris).

    Zwar ist maßgeblich für die Beurteilung grundsätzlich der Zeitpunkt der Anerkennungsentscheidung (Schlauß a.a.O. S. 1701; BayObLGZ 2000 a.a.O.; KG FamRZ 2006, 1405 - zitiert nach juris -), und nach heutiger Betrachtung dürfte die Adoption dem Kindeswohl entsprechen, denn vorliegend hat der Betroffene mit dem Annehmenden und der Beteiligten zu 1. zusammen gewohnt, es handelt sich um das Stiefkind des Annehmenden, sodass eine Eltern-Kind-Beziehung nach dem Vortrag der Beschwerdeführer bestand, die Republik Ghana hält die Adoption für wirksam (vgl. hierzu KG FamRZ 2006 a.a.O.; BayObLGZ 2000 a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 24. Juni 2009 - 2 W 38/09 -, alle zitiert nach juris) und der Betroffene, der bei der Adoption fast erwachsen war und jetzt 38 Jahre alt ist, möchte als Kind des Annehmenden gelten, wie es bis zu dessen Tode der Fall war und weswegen er auch deutsche Ausweispapiere hat.

  • OLG Frankfurt, 06.05.2009 - 20 W 472/08

    Auslandsadoption: Anerkennungsfähigkeit einer in Indonesien nach hinduistischer

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2010 - 83 T 2/06
    Entscheidend ist allein, dass die ausländische Stelle vor ihrer Entscheidung eine Prüfung der (dortigen) gesetzlichen Voraussetzungen vorgenommen hat und nicht nur eine reine Registrierung erfolgt ist (vgl. Münchener Kommentar/Klinkhardt, 4. Aufl., Art. 22 EGBGB Rdnr. 92; Münchener Kommentar/Maurer, 5. Aufl., § 2 AdWirkG Rdnr. 2; Palandt/Thorn, 68. Aufl., Art. 22 EGBGB Rdnr. 12; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1516, - zitiert nach juris - KG FamRZ 2009, 1603, Rdnr. 16 - zitiert nach juris - OLG Frankfurt RPfleger 2009, 565 f.; OLG Köln, FGPrax 2009, 165, 166; AG Hamm vom 3. Februar 2006 - XVI 41/05 - zitiert nach juris -).
  • OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 251/08

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2010 - 83 T 2/06
    Entscheidend ist allein, dass die ausländische Stelle vor ihrer Entscheidung eine Prüfung der (dortigen) gesetzlichen Voraussetzungen vorgenommen hat und nicht nur eine reine Registrierung erfolgt ist (vgl. Münchener Kommentar/Klinkhardt, 4. Aufl., Art. 22 EGBGB Rdnr. 92; Münchener Kommentar/Maurer, 5. Aufl., § 2 AdWirkG Rdnr. 2; Palandt/Thorn, 68. Aufl., Art. 22 EGBGB Rdnr. 12; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1516, - zitiert nach juris - KG FamRZ 2009, 1603, Rdnr. 16 - zitiert nach juris - OLG Frankfurt RPfleger 2009, 565 f.; OLG Köln, FGPrax 2009, 165, 166; AG Hamm vom 3. Februar 2006 - XVI 41/05 - zitiert nach juris -).
  • KG, 02.12.2008 - 1 W 100/08

    Adoptionsanerkennung: Frist zur Vorlage einer in Guatemala errichteten

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2010 - 83 T 2/06
    Entscheidend ist allein, dass die ausländische Stelle vor ihrer Entscheidung eine Prüfung der (dortigen) gesetzlichen Voraussetzungen vorgenommen hat und nicht nur eine reine Registrierung erfolgt ist (vgl. Münchener Kommentar/Klinkhardt, 4. Aufl., Art. 22 EGBGB Rdnr. 92; Münchener Kommentar/Maurer, 5. Aufl., § 2 AdWirkG Rdnr. 2; Palandt/Thorn, 68. Aufl., Art. 22 EGBGB Rdnr. 12; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1516, - zitiert nach juris - KG FamRZ 2009, 1603, Rdnr. 16 - zitiert nach juris - OLG Frankfurt RPfleger 2009, 565 f.; OLG Köln, FGPrax 2009, 165, 166; AG Hamm vom 3. Februar 2006 - XVI 41/05 - zitiert nach juris -).
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2004 - 5 UF 123/03

    Ausbildungsunterhalt für ein adoptiertes Kind: Wirksamkeit einer Adoption in

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2010 - 83 T 2/06
    Entscheidend ist allein, dass die ausländische Stelle vor ihrer Entscheidung eine Prüfung der (dortigen) gesetzlichen Voraussetzungen vorgenommen hat und nicht nur eine reine Registrierung erfolgt ist (vgl. Münchener Kommentar/Klinkhardt, 4. Aufl., Art. 22 EGBGB Rdnr. 92; Münchener Kommentar/Maurer, 5. Aufl., § 2 AdWirkG Rdnr. 2; Palandt/Thorn, 68. Aufl., Art. 22 EGBGB Rdnr. 12; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1516, - zitiert nach juris - KG FamRZ 2009, 1603, Rdnr. 16 - zitiert nach juris - OLG Frankfurt RPfleger 2009, 565 f.; OLG Köln, FGPrax 2009, 165, 166; AG Hamm vom 3. Februar 2006 - XVI 41/05 - zitiert nach juris -).
  • BayObLG, 21.06.2000 - 1Z BR 186/99

    Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2010 - 83 T 2/06
    Der Großvater ist ebenfalls keine unabhängige Prüfinstanz, sondern er fungierte als Vormund (vgl. zu allem Steiger a.a.O. S. 198; Schlauß a.a.O. S. 1700; KG 2006 und 2008 a.a.O.; Amtsgericht Hamm a.a.O Rdnr. 11; LG Flensburg a.a.O. Rdnr. 34; OLG Köln a.a.O. S. 166 1.Sp.; Kammer 1.9.2009 a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches OLG v. 24.06.2009 - 2 W 38/09 -, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18; s.a. BayObLGZ 2000, 180, zitiert nach juris).
  • AG München, 23.12.2008 - 721 XVI 3177/07

    Auslandsadoption: Anerkennungsfähigkeit einer Vertragsadoption indischer Kinder

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2010 - 83 T 2/06
    a) Das Vorliegen einer gerichtlichen oder behördlichen ausländischen Entscheidung kann nur angenommen werden, wenn ein konstitutiver staatlicher Mitwirkungsakt vorliegt (vgl. AG München vom 23.12.2008 - 721 XVI 3177/07 -, zitiert nach juris).
  • LG Flensburg, 23.02.2009 - 5 T 217/08

    Voraussetzungen für die Ablehnung der Adoption eines kenianischen Kindes durch

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2010 - 83 T 2/06
    Als einen solchen wesentlichen Grundsatz des deutschen Rechts wird allgemein die zentrale Adoptionsvoraussetzung, nämlich eine umfassende fachliche Kindeswohlprüfung einschließlich einer Prüfung der gesamten Lebensverhältnisse der Bewerber, in der Regel durch eine Fachbehörde am Lebensmittelpunkt derselben, gefordert (vgl. nur OLG Frankfurt a.a.O.; OLG Köln a.a.O.; Landgericht Flensburg vom 23.2.2009 - 5 T 217/08 -, zitiert nach juris; AG Hamm a.a.O.; KG FamRZ 2006, 1405 = KGR Berlin 2006, 845 ff., zitiert nach juris); die zentrale Vorschrift, die den unverzichtbaren Bestandteil des ordre public darstellt, ist § 1741 BGB.
  • AG Hamm, 03.02.2006 - XVI 41/05

    In Sambia getroffene Adoptionsentscheidung kann bei offensichtlicher

    Auszug aus LG Berlin, 02.03.2010 - 83 T 2/06
    Entscheidend ist allein, dass die ausländische Stelle vor ihrer Entscheidung eine Prüfung der (dortigen) gesetzlichen Voraussetzungen vorgenommen hat und nicht nur eine reine Registrierung erfolgt ist (vgl. Münchener Kommentar/Klinkhardt, 4. Aufl., Art. 22 EGBGB Rdnr. 92; Münchener Kommentar/Maurer, 5. Aufl., § 2 AdWirkG Rdnr. 2; Palandt/Thorn, 68. Aufl., Art. 22 EGBGB Rdnr. 12; OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 1516, - zitiert nach juris - KG FamRZ 2009, 1603, Rdnr. 16 - zitiert nach juris - OLG Frankfurt RPfleger 2009, 565 f.; OLG Köln, FGPrax 2009, 165, 166; AG Hamm vom 3. Februar 2006 - XVI 41/05 - zitiert nach juris -).
  • LG Berlin, 01.09.2009 - 83 T 61/08
  • KG, 23.09.2010 - 1 W 168/10

    Adoption: Anerkennung einer ausländischen gerichtlichen Erklärung über eine

    Auf die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen und der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 2. März 2010 - 83 T 2/06 - aufgehoben.

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat das Landgericht Berlin, durch Beschluss vom 02.03.2010, 83 T 2/06, zurückgewiesen.

  • LG Dresden, 25.08.2010 - 2 T 462/10
    Zu den Mindestvoraussetzungen für die Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen Adoptionsentscheidung gehört es, dass vor der Adoptionsentscheidung entweder durch eine Fachstelle oder sonst durch eine fachkundige Stelle Ermittlungen zum Lebensumfeld des Annehmenden in Deutschland erfolgt sind (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2009, 1374-1376; LG Berlin, Beschluss vom 2.3.2010, Gz.: 83 T 2/06; LG Dresden, Beschluss vom 26.1.2006, Gz. 2 T 1208/04, JAmt 2006, 360; AG Dresden, Beschluss vom 12.11.2004, Gz.: 405 XVI 40/03).
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