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   LG Aschaffenburg, 27.09.2022 - 61 O 89/21   

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LG Aschaffenburg, 27.09.2022 - 61 O 89/21 (https://dejure.org/2022,50816)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 27.09.2022 - 61 O 89/21 (https://dejure.org/2022,50816)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 27. September 2022 - 61 O 89/21 (https://dejure.org/2022,50816)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    Insolvenzverwalter, Schadensersatz, Insolvenzverfahren, Kaufvertrag, Kaufpreis, Erblasser, Nachlass, Insolvenzmasse, Zugewinnausgleich, Anfechtung, Erstattung, Anspruch, Unterlassung, Zahlung, Kosten des Rechtsstreits, eigene Zwecke, Partei kraft Amtes

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 172/11

    Abtretung eines aus einer Insolvenzanfechtung folgenden streitigen

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 27.09.2022 - 61 O 89/21
    Seine Rechtsmacht ist allerdings durch den Insolvenzzweck (§ 1 InsO) beschränkt, weswegen auch solche Rechtshandlungen des Verwalters unwirksam sind, welche dem Zweck des Insolvenzverfahrens - der gleichmäßigen Befriedigung aller Insolvenzgläubiger - klar und eindeutig zuwiderlaufen; sie verpflichten die Masse nicht (BGH, Urt. v. 10.1. 2013 - IX ZR 172/11, ZIP 2013, 531 = NZI 2013, 347, Rz. 8, dazu EWiR 2013, 329 (Schulz)).

    Wirksam sind dagegen Verfügungen des Verwalters, die nur unzweckmäßig oder sogar unrichtig sind (BGH ZIP 2013, 531 = NZI 2013, 347, Rn 9).

    Diese Grundsätze gelten auch im Fall der Abtretung des aus einer Insolvenzanfechtung folgenden Rückgewähranspruchs (BGH ZIP 2013, 531 = NZI 2013, 347, Rn 10; BGH Urteil vom 12.09.2019, Az. IX ZR 16/18, ZIP 2019, 1972).

  • BGH, 29.10.2015 - IX ZR 33/15

    Klageerhebung durch den Insolvenzverwalter: Sorgfaltspflichten des

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 27.09.2022 - 61 O 89/21
    Neben der Inbesitznahme, Verwaltung, Erhaltung und optimalen Verwertung der Insolvenzmasse gehört zu den insolvenzspezifischen Pflichten gegenüber dem Schuldner auch die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Dritte, die zur Masse gehören, wenn die Erfolgsaussichten günstig sind und die Prozessführung wirtschaftlich vertretbar erscheint (Uhlenbruck/Sinz aaO; BGH 29.10.15 - IX ZR 33/15, ZInsO 2015, 2533).

    Neben der Inbesitznahme, Verwaltung, Erhaltung und optimalen Verwertung der Insolvenzmasse gehört zu den insolvenzspezifischen Pflichten gegenüber dem Schuldner auch die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Dritte, die zur Masse gehören, wenn die Erfolgsaussichten günstig sind und die Prozessführung wirtschaftlich vertretbar erscheint (BGH 29.10.15 - IX ZR 33/15, ZInsO 2015, 2533; Uhlenbruck/Sinz InsO § 60 Rn 47).

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 16/18

    Baumarkt - Insolvenzanfechtung wegen inkongruenter Deckung: Drittzahlung als nur

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 27.09.2022 - 61 O 89/21
    Diese Grundsätze gelten auch im Fall der Abtretung des aus einer Insolvenzanfechtung folgenden Rückgewähranspruchs (BGH ZIP 2013, 531 = NZI 2013, 347, Rn 10; BGH Urteil vom 12.09.2019, Az. IX ZR 16/18, ZIP 2019, 1972).
  • BGH, 16.07.2009 - IX ZB 221/08

    Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Durchsetzung eines Anfechtungsanspruchs bei

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 27.09.2022 - 61 O 89/21
    Eingestellt wird das Insolvenzverfahren erst, wenn der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse nach Maßgabe des § 209 InsO verteilt hat, § 211 Abs. 1 InsO (BGH Beschluss vom 16.07.2009, Az. IX ZB 221/08, DZWIR 2009, 433).
  • OLG Hamm, 05.04.2001 - 27 U 168/00

    Insolvenzrecht - Schadensersatzanspruch gegen früheren Konkursverwalter wegen

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 27.09.2022 - 61 O 89/21
    Ein Schaden des Insolvenzschuldners ist schon dann eingetreten, wenn der Insolvenzschuldner durch die nicht erfolgte Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur in geringerer Höhe von seinen Schulden frei geworden ist (OLG Hamm 5.4.01 - 27 U 168/00, NZI 2001, 373).
  • OLG Bamberg, 17.05.2023 - 3 U 250/22

    Insolvenzanfechtung - Anfechtbarkeit von Zahlungen aus dem Verkaufserlös von

    Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 27.09.2022, Az. 61 O 89/21, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Aktenzeichen 61 O 89/21, hier zugestellt am 29.09.2022, wird abgeändert.

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