Rechtsprechung
LG Ansbach, 29.06.1998 - 4 T 409/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,21236) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1093
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 26.02.1988 - BReg. 2 Z 107/87
Bezeichnung der einem Wohnungsrecht unterliegenden Räume
Auszug aus LG Ansbach, 29.06.1998 - 4 T 409/98
Wie das BayObLG in seinem Beschluß vom 26.2.1988 ausgeführt hat ( MittBayNot 1988, 127 [128]), ist die Frage, ob das Wohnungsrecht an den einen oder den anderen Räumen auszuüben ist, keine Frage ihrer genauen Bezeichnung, sondern hängt vielmehr davon ab, für welche Räumlichkeiten das Wahlrecht ausgeübt wird. - BGH, 25.03.1998 - XII ZR 139/96
Berücksichtigung von im Zuge der Erbauseinandersetzung gegen Ausgleichszahlungen …
Auszug aus LG Ansbach, 29.06.1998 - 4 T 409/98
BGH, Urteil vom 25.3.1998 - XII ZR 139/96 -, mitgeteilt von Dr. Manfred Werp, Richter am BGH a. D. Aus dem Tatbestand: Die Parteien heirateten am 15.12.1961.
- OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 285/98
Teilvollzug einer Löschungsbewilligung
(Leitsatz der Schriftleitung) LG Ansbach, Beschluß vom 29.6.1998 - 4 T 409/98 -, mitgeteilt von Notar Dr. Andreas Albrecht, Heilsbronn Aus dem Tatbestand: Mit notarieller Urkunde bestellten die Beteiligten zu 1. und 2. an dem in ihrem Miteigentum stehenden Anwesen zu Gunsten des Beteiligten zu 3. ein unentgeltliches Wohnungsrecht unter Ausschluß des jeweiligen Eigentümers.