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   LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21   

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LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21 (https://dejure.org/2023,367)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13.01.2023 - 16 Sa 485/21 (https://dejure.org/2023,367)
LAG Hamm, Entscheidung vom 13. Januar 2023 - 16 Sa 485/21 (https://dejure.org/2023,367)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW

    § 102 BetrVG, § ... 17 Abs. 2 KSchG, § 17 KSchG, § 113 InsO, § 256 ZPO, § 125 InsO, § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG, § 134 BGB, § 4 S. 1 KSchG, § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 InsO, § 292 S. 1 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 7 KSchG, § 4 Satz 1 KSchG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 139 ZPO, § 6 S. 2 KSchG, § 139 Abs. 1 S. 2 ZPO, § 68 ArbGG, § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO, § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 111 BetrVG, § 1 Abs. 5 KSchG, § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG, § 113 S. 2 InsO, § 1 Abs. 3 KSchG, § 103 Abs. 2 Satz 1 InsO, § 91 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO ; Darlegungs- und Beweislast für die Tatbestandsvoraussetzungen der Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO ; Betriebsstilllegung i.S.d § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG ; Zeitpunkt der Kündigungserklärung im Falle einer ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21
    bb) Der Umstand, dass der Beklagte nicht nur den Arbeitnehmern, die für die Ausproduktion nicht benötigt wurden, sondern allen Arbeitnehmern gekündigt hat, spricht nicht für eine ernsthafte Stilllegungsabsicht, weil es gerade um die Frage geht, ob diese Kündigungen sozial gerechtfertigt sind (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 -).

    Denn die Herabsetzung der Produktionskapazität und die damit einhergehende Verringerung der Belegschaftsstärke können auch dazu dienen, den Betrieb verkaufsfähig zu machen oder dazu, in Absprache mit einem Betriebserwerber angepasst an ein bestimmtes Produktionsvolumen nur bestimmte Leistungsträger zu übernehmen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 -).

    Dass der Wunsch, einen Betrieb zu veräußern, sich nicht im ersten Anlauf verwirklichen lässt, drängt nicht zwingend den Schluss auf, dass der Arbeitgeber bzw. der Insolvenzverwalter nach dem ersten gescheiterten Versuch das Gegenteil - nämlich die endgültige Betriebsstilllegung - beabsichtigt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 -).

    Deshalb begründen organisatorische Vorkehrungen wie der Ausspruch von Kündigungen solcher Geschäftsbeziehungen ein starkes Indiz für einen ernsthaften Stilllegungsbeschluss (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 -).

    Vor allem kommt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ein Wiedereinstellungsanspruch bei einer insolvenzbedingten Kündigung ohnehin nicht in Betracht, wenn der Betriebsübergang wie vorliegend erst nach dem Ablauf der Kündigungsfrist vollzogen wird (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Februar 2012 - 8 AZR 693/10 -).

  • BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 163/14

    Kündigungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21
    Dies setzt voraus, dass es eben bis zu diesem Auflösungszeitpunkt - einschließlich seiner selbst - durch keinen anderen Tatbestand geendet hat (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 -).

    Vielmehr musste der Beklagte davon ausgehen, dass der Kläger sich mit seiner Klage gegen die Kündigung vom 29. Juni 2020 zugleich gegen die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses durch mögliche andere Tatbestände bis zu dem in der angegriffenen Kündigung vorgesehenen Auflösungstermin wendet (vgl. hierzu Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 -).

    c) Ob es in dieser Konstellation erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer die nachfolgende Kündigung ausdrücklich mit einem Antrag gemäß § 4 S. 1 KSchG erfasst und ob dies nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz möglich ist, hat das Bundesarbeitsgericht bislang offen gelassen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18 Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 -).

  • LAG Hamm, 19.09.2007 - 2 Sa 1844/06

    Sozialwidrigkeit betriebsbedingter Kündigung bei Fehlen insolvenzrechtlicher

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21
    Die Vermutungswirkung tritt also nicht allein durch den Abschluss eines Interessenausgleichs mit Namensliste ein, sondern nur dann, wenn die objektiven Voraussetzungen einer geplanten Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG vorliegen (Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Urteil vom 19. September 2007 - 2 Sa 1844/06 -).

    Dieser hat daher substantiiert darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass zum einen tatsächlich eine Betriebsänderung geplant war, die streitbefangene Kündigung aufgrund dieser Betriebsänderung ausgesprochen wurde und die Betriebspartner einen Interessenausgleich mit namentlicher Bezeichnung der zu kündigenden Arbeitnehmer abgeschlossen haben (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2003 - 11 (12) Sa 1057/02 - Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19. September 2007 - 2 Sa 1844/06 - Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19. März 2010 - 10 Sa 754/09 - APS/Künzl, 6. Aufl. 2021, InsO § 125 Rn. 22a; vgl. zu § 1 Abs. 5 KSchG auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. März 2016 - 2 AZR 182/15 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11 -).

  • ArbG Dortmund, 13.04.2021 - 5 Ca 2825/20
    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10.03.2021 - 5 Ca 2825/20 - abgeändert:.

    Der Kläger beantragt zuletzt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10. März 2021 - 5 Ca 2825/20 - abzuändern und.

  • LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10

    Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21
    Dann liegen aber noch keine greifbaren Formen für eine Betriebsstilllegung und damit keine dringenden betrieblichen Erfordernisse vor (vgl. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. November 2010 - 5 Sa 282/10 - Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 04. Mai 2001 - 6 Sa 2799/00 -).
  • LAG Berlin, 04.05.2001 - 6 Sa 2799/00

    Schließung einer Dienststelle

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21
    Dann liegen aber noch keine greifbaren Formen für eine Betriebsstilllegung und damit keine dringenden betrieblichen Erfordernisse vor (vgl. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. November 2010 - 5 Sa 282/10 - Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 04. Mai 2001 - 6 Sa 2799/00 -).
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21
    c) Ob es in dieser Konstellation erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer die nachfolgende Kündigung ausdrücklich mit einem Antrag gemäß § 4 S. 1 KSchG erfasst und ob dies nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz möglich ist, hat das Bundesarbeitsgericht bislang offen gelassen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18 Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 -).
  • BAG, 13.03.1997 - 2 AZR 512/96

    Kündigungsschutzklage und allgmeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21
    Dagegen wird bei der Kündigungsschutzklage mit einem Klageantrag nach näherer Maßgabe des § 4 S. 1 KSchG das Bestehen des Arbeitsverhältnisses bezogen auf den Kündigungstermin beurteilt (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. März 1997 - 2 AZR 512/96 -, Rn. 15, juris; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 622/01 -, Rn. 31, juris).
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 67/18

    Änderungsschutzklage - Streitgegenstand - Klagefrist

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21
    c) Ob es in dieser Konstellation erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer die nachfolgende Kündigung ausdrücklich mit einem Antrag gemäß § 4 S. 1 KSchG erfasst und ob dies nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz möglich ist, hat das Bundesarbeitsgericht bislang offen gelassen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18 Dezember 2014 - 2 AZR 163/14 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Mai 2018 - 2 AZR 67/18 -).
  • BAG, 17.03.2016 - 2 AZR 182/15

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21
    Dieser hat daher substantiiert darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass zum einen tatsächlich eine Betriebsänderung geplant war, die streitbefangene Kündigung aufgrund dieser Betriebsänderung ausgesprochen wurde und die Betriebspartner einen Interessenausgleich mit namentlicher Bezeichnung der zu kündigenden Arbeitnehmer abgeschlossen haben (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Mai 2002 - 8 AZR 319/01 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23. Januar 2003 - 11 (12) Sa 1057/02 - Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19. September 2007 - 2 Sa 1844/06 - Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19. März 2010 - 10 Sa 754/09 - APS/Künzl, 6. Aufl. 2021, InsO § 125 Rn. 22a; vgl. zu § 1 Abs. 5 KSchG auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17. März 2016 - 2 AZR 182/15 - Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 386/11 -).
  • BAG, 26.04.2007 - 8 AZR 695/05

    Betriebsübergang - Betriebsbedingte Kündigung bei Insolvenz eines

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 386/11

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste -

  • BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 247/86

    Betriebsstillegung bei Betriebsveräußerung unter gleichzeitiger Betriebsverlegung

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 622/01

    Allgemeiner Feststellungsantrag - doppelte Rechtshängigkeit

  • LAG Düsseldorf, 23.01.2003 - 11 (12) Sa 1057/02

    Anwendung des § 125 InsO bei Stilllegung des Betriebs

  • LAG Köln, 19.03.2010 - 10 Sa 754/09
  • BAG, 17.08.2023 - 6 AZR 56/23

    Vermutungswirkung - § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. Januar 2023 - 16 Sa 485/21 - aufgehoben.
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