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   LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16   

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LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16 (https://dejure.org/2017,818)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.01.2017 - 6 Sa 582/16 (https://dejure.org/2017,818)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Januar 2017 - 6 Sa 582/16 (https://dejure.org/2017,818)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Betriebsrente - Betriebsübergang - endgehaltsbezogene Dynamik - Insolvenz

  • IWW

    § 2 Abs. 5 BetrAVG, § ... 7 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG, § 613a BGB, § 7 BetrAVG, § 9 Abs. 2 BetrAVG, § 120 InsO, § 7 Abs. 2 BetrAVG, §§ 2, 7, 9 BetrAVG, § 7 Abs. 1 BetrAVG, § 2 BetrAVG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 ZPO, § 66 Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 ZPO, § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2- 4 ZPO, § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 613a Abs. 1 S. 1 BGB, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 7 Abs. 3 Satz 2 BetrAVG, § 45 Satz 1 InsO, § 9 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG, §§ 191 Abs. 1, 198 InsO, § 203 Abs. 1 Nr. 1 InsO, § 7 Abs. 3 BetrAVG, § 7 Abs. 4 BetrAVG, Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG, RL 2001/23/EG, Art. 5 Abs. 2 a RL 2001/23/EG, Richtlinie 80/987/EWG, Art. 5 der RL 2001/23/EG, Richtlinie 2008/94/EG, RL 2008/94/EG, Art. 8 RL 2008/94/EG, Art. 8 RL 80/987/EWG, Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2014/50/EU, RL 2014/50/EU, Art. 2 Abs. 2 c RL 2014/50/EU, § 308 Abs. 1 ZPO, § 533 ZPO, § 2 Abs. 1 BetrAVG, §§ 362 ff. BGB, §§ 291, 288 Abs. 1 BGB, § 92 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Betriebsrente bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz; Haftung des Erwerbers für die zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits erdiente endgehaltsbezogene Dynamik

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang in der Insolvenz - Haftung des Erwerbers für bei Insolvenzeröffnung bereits erdiente endgehaltsbezogene Dynamik

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 613a Abs. 1 BGB, § 2 Abs. 5 BetrAVG, § 7 Abs. 2 BetrAVG, § 45 InsO, § 191 Abs. 1 InsO, § 198 InsO, Art. 5 EGRL 23/2001, Art. 8 EGRL 94/2008
    Betriebsrente - Betriebsübergang - endgehaltsbezogene Dynamik - Insolvenz

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrente; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik; Insolvenz

  • rechtsportal.de

    Höhe der Betriebsrente bei einem Betriebsübergang in der Insolvenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2017, 980
  • BB 2017, 948
  • NZA-RR 2017, 549
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (48)

  • BAG, 15.01.1991 - 3 AZR 478/89

    Endgehaltsabhängige Betriebsrente bei gerichtlichem Vergleich

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16
    (3) Die Richtigkeit dieses Ergebnisses wird zudem durch eine die damalige Vergleichsordnung betreffende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.01.1991 (- 3 AZR 478/89 -, AP Nr. 63 zu § 7 BetrAVG) bestätigt.

    Es ging in dem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Rechtsstreit darum, dass der PSV als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung seinen Rentenanteil nur aus dem zum Insolvenzstichtag (1982) bezogenen Gehalt berechnet und nicht das letzte höhere Gehalt (1985) zu Grunde gelegt hatte (vgl. BAG v. 15.01.1991 a.a.O.).

    Es ist davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer mit dem bis zur Eröffnung des Vergleichsverfahrens erdienten Betriebsrententeil Vergleichsgläubiger geworden ist (BAG v. 15.01.1991 a.a.O., zu 1. der Gründe; vgl. auch BAG v. 04.07.1989 - 3 AZR 756/87 - zu II. 1. der Gründe, DB 1989, 2541 R).

    Auch insoweit hatte der Arbeitnehmer durch seine weitere Betriebstreue nach der Vergleichseröffnung und die Fortführung der Versorgungszusage den Wert seiner Anwartschaft erhöht, die der Arbeitgeber zu 40%, die nicht vom Vergleich erfasst waren, auch bediente (BAG 15.01.1991 a.a.O., zu 2. der Gründe).

    Die restlichen 60 % waren durch den Vergleich erlassen worden und zwar auch hinsichtlich aller auf diesen Anteil entfallenen möglichen Steigerungen in der Zukunft (BAG 15.01.1991 a.a.O., zu 3. a) der Gründe).

    Zutreffend hat das Bundesarbeitsgericht weiter ausgeführt, dass aus § 7 Abs. 4 BetrAVG keine Ausfallhaftung des Arbeitgebers folge, ausweislich derer er dasjenige schuldet, für das der PSV nicht eintritt (BAG v. 15.01.1991 a.a.O. zu 3. b) der Gründe).

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16
    ccc) Dass die endgehaltsabhängige Dynamik im Zeitpunkt der Insolvenz bereits erdient ist, ergibt sich aus der grundlegenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.04.1985 (- 3 AZR 72/83 -, NZA 1986, 57).

    Anteilig hat der Arbeitnehmer hierfür die Gegenleistung bereits erbracht (BAG v. 17.04.1985 a.a.O., zu II. 3. c) (2) der Gründe.).

    Dies betrifft aber nur das Bedürfnis, schnell und abschließend zu klären, inwieweit künftig der PSV haftet (vgl. BAG v. 17.04.1985 a.a.O., zu II. 3. c) (2) der Gründe.).

    Die bezeichnete Lohn- und Gehaltsgruppe dient dabei nur als Indikator (BAG v. 17.04.1985 a.a.O., zu 3.c) (2) der Entscheidungsgründe), der den Wert der bereits zuvor bis zur Insolvenz erdienten Anwartschaft bestimmt.

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (grundlegend: BAG v. 15.05.2012 - 3 AZR 11/10 -, AP Nr. 55 zu § 1 BetrAVG Ablösung), von der abzuweichen kein Anlass besteht, gilt bei der Auslegung von Pensionszusagen, die vor dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vereinbart wurden, Folgendes: Die ausdrückliche Nennung der Vollendung des 65. Lebensjahres stellt eine dynamische Verweisung auf die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung dar (BAG v. 12.05.2012 a.a.O., Rn. 49 u. 50).

    Bei der Abfassung von Versorgungsordnungen gab es daher keine Veranlassung zu abweichenden Formulierungen, wenn an die in der Sozialversicherung geltende Altersgrenze von 65 Jahren angeknüpft wurde (BAG v. 15.05.2012 a.a.O., Rn. 50).

  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 278/06

    Änderung des Streitgegenstandes bei Herleitung der Aktivlegitimation aus Pfändung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16
    Streitgegenstand ist danach der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgen-behauptung verstandene, eigenständige prozessuale Anspruch, der durch den Klageantrag und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, bestimmt wird (vgl. BAG v. 25.09.2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 17, AP Nr. 1 zu § 213 BGB; BGH v. 08.05.2007 - XI ZR 278/06 - NJW 2007, 2560).

    Zum Streitgegenstand zählen dabei alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens unterbreitet hat (BAG v. 25.09.2013 a.a.O.; BGH v. 08.05.2007 a.a.O.).

  • BAG, 14.09.2016 - 4 AZR 456/14

    Eingruppierung - Klageänderung in der Revisionsinstanz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16
    (1) Die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs erfasst grundsätzlich auch einen Anspruch, der als ein "Weniger" in ihm enthalten ist (BAG v. 10.09.2016 - 4 AZR 456/14 - Rn. 20, juris; BAG v. 24.02.2010 - 4 AZR 657/8 - Rn. 15, juris).

    Umgekehrt darf die beklagte Partei nicht zu etwas anderem verurteilt werden als zu dem, worauf sie ihre Verteidigung einrichten musste (BAG v. 10.09.2016 aaO Rn. 20; BAG v. 25.02.2000 - 4 AZR 41/08 - Rn. 34, juris).

  • BAG, 19.05.2005 - 3 AZR 649/03

    Rentenanwartschaften bei Betriebsübergang in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16
    Die insolvenzrechtliche Beschränkung des Eintritts der Haftung nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB betrifft danach Insolvenz-, nicht jedoch Masseforderungen (BAG v. 19.05.2005 - 3 AZR 649/03 -, juris; BAG 14.11.2012 - 5 AZR 778/11 - Rn. 13, juris).

    Soweit gesetzliche Unverfallbarkeit vorliegt, haftet der PSV (BAG v. 11.02.1992 - 3 AZR 117/91 -, ZIP 1992, 1247; BAG v. 19.05.2005 a.a.O.).

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12

    Hemmung der Verjährung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16
    Streitgegenstand ist danach der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgen-behauptung verstandene, eigenständige prozessuale Anspruch, der durch den Klageantrag und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, bestimmt wird (vgl. BAG v. 25.09.2013 - 10 AZR 454/12 - Rn. 17, AP Nr. 1 zu § 213 BGB; BGH v. 08.05.2007 - XI ZR 278/06 - NJW 2007, 2560).

    Zum Streitgegenstand zählen dabei alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens unterbreitet hat (BAG v. 25.09.2013 a.a.O.; BGH v. 08.05.2007 a.a.O.).

  • BAG, 11.02.1992 - 3 AZR 117/91

    Haftungsbeschränkung eines Betriebserwerbers im Konkurs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16
    Soweit gesetzliche Unverfallbarkeit vorliegt, haftet der PSV (BAG v. 11.02.1992 - 3 AZR 117/91 -, ZIP 1992, 1247; BAG v. 19.05.2005 a.a.O.).

    Dies ändert aber nichts daran, dass anschließend der nach der Insolvenzeröffnung erdiente und vom Betriebserwerber geschuldete Anteil zeitratierlich ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen ist (vgl. für die zeitratierliche Berechnung: BAG v. 06.03.1980 a.a.O. Rn. 53 ff.; BAG v. 11.02.1992 - 3 AZR 117/91 -, NZA 1993, 20).

  • BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 375/78
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16
    Dies ergibt sich insbesondere aus Folgendem: Richtig ist zunächst, dass das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 06.03.1980 (- 3 AZR 375/78 - Rn. 42, juris) ausgeführt hat, dass es auch für die Berechnung des nach der Konkurseröffnung (jetzt Insolvenzeröffnung) erdienten Anteils der Betriebsrente bei den maßgebenden Versorgungsgrundsätzen bleibt.

    Dies ändert aber nichts daran, dass anschließend der nach der Insolvenzeröffnung erdiente und vom Betriebserwerber geschuldete Anteil zeitratierlich ab dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zu berechnen ist (vgl. für die zeitratierliche Berechnung: BAG v. 06.03.1980 a.a.O. Rn. 53 ff.; BAG v. 11.02.1992 - 3 AZR 117/91 -, NZA 1993, 20).

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 160/79

    Versorgungsanwartschaften bei Betriebsübergang im Konkursverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.01.2017 - 6 Sa 582/16
    In der Sache rügt der Kläger, die Entscheidung des Arbeitsgerichts widerspreche der Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.01.1980 (AZ: 3 AZR 160/79).

    Insbesondere führt er aus, warum aus seiner Sicht entgegen den Ausführungen des Arbeitsgerichts die hier streitige Frage in Abgrenzung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17.01.1980 (- 3 AZR 160/79, NJW 1980, 1124) durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29.10.1985 (- 3 AZR 485/83, ZIP 1986, 1001) nicht zu seinen Ungunsten weiter entwickelt worden sei.

  • BAG, 16.05.2012 - 4 AZR 245/10

    Anforderungen an eine Berufungsbegründung

  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

  • ArbG Solingen, 24.05.2016 - 2 Ca 1812/15

    Berechnung der betrieblichen Altersversorgung nach einem Betriebsübergang in der

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage -

  • BAG, 27.07.2010 - 1 AZR 67/09

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Altersteilzeit

  • BAG, 18.09.2014 - 8 AZR 757/13

    Anerkennung von Dienstzeiten im Konzern - Auslegung einer Betriebsvereinbarung

  • LG Frankfurt/Main, 07.07.1982 - 20 O 232/81
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZR 138/04

    Verwertung von verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in der Insolvenz des

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 411/15

    Kapitalleistung - Einstandspflicht des PSV

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 225/08

    Betriebsrente - Betriebsübergang - Gesamterledigungsklausel - Verwirkung

  • BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 54/07

    Betriebsübergang - Betriebserwerb in der Insolvenz - Altersteilzeitverhältnis in

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 161/96

    Behandlung von betrieblichen Versorgungsanwartschaften im Konkurs des

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 434/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 865/06

    Begriff der betrieblichen Altersversorgung - Begriff der festen Altersgrenze

  • EuGH, 25.01.2007 - C-278/05

    DIE MITGLIEDSTAATEN SIND NICHT VERPFLICHTET, BEI ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT DES

  • BGH, 06.12.2007 - IX ZR 284/03

    Ansprüche eines Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft auf Überbrückungsgeld

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 361/98

    Insolvenzsicherungsanspruch und weitergehender Versorgungsanspruch

  • BAG, 20.11.2001 - 3 AZR 28/01

    Abfindung oder Umgestaltung der Versorgung

  • BAG, 09.04.1991 - 3 AZR 598/89

    Abbau einer Überversorgung

  • BAG, 16.02.1993 - 3 AZR 347/92

    Zeitpunkt des Betriebsübergangs

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 41/08

    Eingruppierung von Kontrollschaffnern - Begriffe "Bewachung" und "Kontrolle

  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 458/98

    Insolvenzschutz - Dynamisierung laufender Betriebsrenten

  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 965/94

    Zeitpunkt des Betriebserwerbs - Betriebserwerb im Konkurs

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 275/10

    Eingruppierung eines Gewerkschaftssekretärs

  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 778/11

    Einmalzahlung bei verspäteter ERA-Einführung - Insolvenz - Betriebsübergang

  • BAG, 12.11.1985 - 3 AZR 606/83

    Versorgungszusage - Feste Altersgrenze - Versorgungsordnung - Frauen - 60.

  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 99/93

    Unverfallbarkeitsfrist nach Betriebsinhaberwechsel

  • EuGH, 25.04.2013 - C-398/11

    Hogan u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Rechtsangleichung -

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 295/87

    Ermittlung der Höhe einer Konkursforderung - Gewährung von Leistungen der

  • BGH, 10.01.1991 - IX ZR 247/90

    Darlegungs- und Beweislast des Trägers der Insolvenzsicherung für die Entstehung

  • BAG, 22.02.1983 - 3 AZR 546/80

    Versorgungsanwartschaft - Betriebsrente

  • LAG Düsseldorf, 07.12.2016 - 12 Sa 592/16

    Betriebsrente; Insolvenz; Betriebsübergang; endgehaltsbezogene Dynamik

  • BAG, 09.12.2008 - 3 AZR 112/07

    Versicherungsmathematischer Abschlag - Auslegung eines Vergleichs

  • BAG, 04.07.1989 - 3 AZR 756/87

    Eintritt des Betriebserwerbers in die Verpflichtungen aus Versorgungszusagen beim

  • EuGH, 28.01.2015 - C-688/13

    Gimnasio Deportivo San Andrés - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der

  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 356/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 27.01.2000 - 6 AZR 429/98

    Dienstzeit - Grundwehrdienst bei DDR-Grenztruppen

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Januar 2017 - 6 Sa 582/16 - werden zurückgewiesen.
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