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   KG, 31.03.2009 - 24 W 183/07   

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https://dejure.org/2009,14933
KG, 31.03.2009 - 24 W 183/07 (https://dejure.org/2009,14933)
KG, Entscheidung vom 31.03.2009 - 24 W 183/07 (https://dejure.org/2009,14933)
KG, Entscheidung vom 31. März 2009 - 24 W 183/07 (https://dejure.org/2009,14933)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frist für die Kündigung des Verwaltervertrages wegen Pflichtverletzungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erhebliche Pflichtverletzung des WEG-Verwalters; Abberufung; Untätigkeit des Beirats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26 Abs. 1 S. 3; WEG § 27; WEG § 29
    Frist für die Kündigung des Verwaltervertrages wegen Pflichtverletzungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwikung der Abberufung des Verwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Wohnungseigentum: Fristlose Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.06.1984 - II ZR 221/83

    Frist für die fristlose Kündigung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft;

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 24 W 183/07
    Bei einer juristischen Person oder einem Personenverbund ist für den Beginn der Kündigungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB ebenso wie für die Kenntnis im Rahmen der Prüfung der Verwirkung maßgebend die Kenntnis des Vertretungsorgans, dem die Ausübung des Kündigungsrechts zusteht (so für die Genossenschaft die Kenntnis der Generalversammlung, BGH NJW 1984, 2689 -290).

    Aufgrund dieser organschaftlichen Befugnisse des Verwaltungsbeirats erscheint es angemessen, die Antragsgegner so zu behandeln, als ob die Wohnungseigentümergemeinschaft informiert gewesen wäre, sofern der Verwaltungsbeirat diese nicht in angemessener Zeit einberufen hat, nachdem er selbst Kenntnis erlangt hat (so für die Kenntnis der Generalversammlung einer Genossenschaft bei entsprechender Kenntnis des Aufsichtsrats BGH NJW 1984, 2689 -2690 und BGH NJW-RR 2007, 690 -692 und für die Wissenszurechnung eines Mitglieds des für die Kündigung zuständigen Organs BGH, Urt.v. 05.04.1990, Az.: IX ZR 16/89, dokumentiert bei juris).

  • BGH, 12.02.2007 - II ZR 308/05

    Kündigung des Vorstandes einer Genossenschaft wegen Ankündigung eines

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 24 W 183/07
    Aufgrund dieser organschaftlichen Befugnisse des Verwaltungsbeirats erscheint es angemessen, die Antragsgegner so zu behandeln, als ob die Wohnungseigentümergemeinschaft informiert gewesen wäre, sofern der Verwaltungsbeirat diese nicht in angemessener Zeit einberufen hat, nachdem er selbst Kenntnis erlangt hat (so für die Kenntnis der Generalversammlung einer Genossenschaft bei entsprechender Kenntnis des Aufsichtsrats BGH NJW 1984, 2689 -2690 und BGH NJW-RR 2007, 690 -692 und für die Wissenszurechnung eines Mitglieds des für die Kündigung zuständigen Organs BGH, Urt.v. 05.04.1990, Az.: IX ZR 16/89, dokumentiert bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2001 - 3 Wx 13/01

    Abrechnungsgenehmigung als Entlastung des Verwalters?

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 24 W 183/07
    Das Landgericht hat dazu ausgeführt, dass eine frühere Kenntnis des Verwaltungsbeirates der Eigentümerversammlung hier bereits deshalb nicht zuzurechnen sei, weil ein Vertreterhandeln seitens des Verwaltungsbeirats nicht vorliege und auch die Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Beschluss gefasst habe, bei dem sie sich die Kenntnis des Verwaltungsbeirats analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsse, wie es bei der Entscheidung des OLG Düsseldorf (ZWE 2002, 82 ff., vgl. auch OLG Köln, Beschluss v. 27.06.2001, Az.: 16 Wx 87/01, dokumentiert bei Juris) der Fall gewesen sei.
  • OLG Köln, 27.06.2001 - 16 Wx 87/01

    Entlastung des WEG -Verwalters

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 24 W 183/07
    Das Landgericht hat dazu ausgeführt, dass eine frühere Kenntnis des Verwaltungsbeirates der Eigentümerversammlung hier bereits deshalb nicht zuzurechnen sei, weil ein Vertreterhandeln seitens des Verwaltungsbeirats nicht vorliege und auch die Wohnungseigentümergemeinschaft keinen Beschluss gefasst habe, bei dem sie sich die Kenntnis des Verwaltungsbeirats analog § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen müsse, wie es bei der Entscheidung des OLG Düsseldorf (ZWE 2002, 82 ff., vgl. auch OLG Köln, Beschluss v. 27.06.2001, Az.: 16 Wx 87/01, dokumentiert bei Juris) der Fall gewesen sei.
  • BGH, 05.04.1990 - IX ZR 16/89

    Sparkasse - Vorstandsmitglied - Kündigung

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 24 W 183/07
    Aufgrund dieser organschaftlichen Befugnisse des Verwaltungsbeirats erscheint es angemessen, die Antragsgegner so zu behandeln, als ob die Wohnungseigentümergemeinschaft informiert gewesen wäre, sofern der Verwaltungsbeirat diese nicht in angemessener Zeit einberufen hat, nachdem er selbst Kenntnis erlangt hat (so für die Kenntnis der Generalversammlung einer Genossenschaft bei entsprechender Kenntnis des Aufsichtsrats BGH NJW 1984, 2689 -2690 und BGH NJW-RR 2007, 690 -692 und für die Wissenszurechnung eines Mitglieds des für die Kündigung zuständigen Organs BGH, Urt.v. 05.04.1990, Az.: IX ZR 16/89, dokumentiert bei juris).
  • BayObLG, 26.04.2001 - 2Z BR 4/01

    Bindungswirkung der rechtsfehlerfreien Beweiswürdigung für das

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 24 W 183/07
    Die Tatsachenüberprüfung ist darauf beschränkt, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle maßgebenden Umstände berücksichtigt und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen Denkgesetze und zwingende Erfahrungssätze verstoßen hat (allg. Meinung; BayObLG, Beschluss v. 26.04.2001, Az.: 2 Z BR 4/01, dokumentiert bei juris; BayObLG WuM 1994, 229; OLG Hamburg, CuR 2005, 133 (134)).
  • BayObLG, 11.02.1994 - 2Z BR 6/94

    Einberufung einer Eigentümerversammlung nach Ablauf der Bestellzeit des

    Auszug aus KG, 31.03.2009 - 24 W 183/07
    Die Tatsachenüberprüfung ist darauf beschränkt, ob der Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG ), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle maßgebenden Umstände berücksichtigt und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen Denkgesetze und zwingende Erfahrungssätze verstoßen hat (allg. Meinung; BayObLG, Beschluss v. 26.04.2001, Az.: 2 Z BR 4/01, dokumentiert bei juris; BayObLG WuM 1994, 229; OLG Hamburg, CuR 2005, 133 (134)).
  • OLG Köln, 19.01.2017 - 28 U 35/15

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführer einer GmbH

    Diskutiert werden vergleichbare Fragen allerdings zum Beirat einer Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 29 WEG): Dort soll nach h.M. entsprechend § 166 BGB eine Wissenszurechnung stattfinden und die Kenntnis bzw. das Kennenmüssen der Beiratsmitglieder gerade Bedeutung bei der Bemessung der Reichweite einer Verwalterentlastung haben, wenn (wie etwa bei der Rechnungslegung) im konkreten Fall nur ein zu den gesetzlichen und/oder aus der Gemeinschaftsordnung abzuleitenden Aufgaben des Beirats gehörender Bereich der Tätigkeit des Verwalters betroffen ist (OLG Düsseldorf v. 09.11.2001 - 3 Wx 13/01, NZM 2002, 264; v. 30.10.2000 - 3 Wx 92/00, NJW-RR 2001, 949; OLG Köln v. 27.06.2001 - 16 Wx 87/01, NZM 2001, 862 = ZMR 2001, 914; einschränkend KG v. 31.03.2009 - 24 W 183/07, WuM 2010, 79 (Zurechnung erst nach einer Überlegungsfrist für Beirat) und als Vorinstanz LG Berlin v. 31.8.2007 - 85 T 327/06, Grundeigentum 2008, 611 (613); den zuerst genannten Judikaten uneingeschränkt folgend etwa BeckOGK-WEG/ Herrmann , Stand: 01.07.2016, § 28 Rn. 211; Bärmann/ Becker , WEG, 13. Aufl. 2015, § 28 Rn. 198; Geiben in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 26 WEG Rn. 68; Drasdo , Der Verwaltungsbeirat nach dem WEG, 4. Aufl. 2012, Rn. 319 ff.; Spielbauer/Then , WEG, 2. Aufl. 2012, § 26 Rn. 47; Staudinger/ Bub , WEG, 2005, § 26 Rn. 399; MüKo-BGB/ Engelhardt , 6. Aufl. 2013, § 28 WEG Rn. 60; Jennißen/Schmidt , Der WEG-Verwalter, 2. Aufl. A 813, B 10 f.; einschränkend BeckOK-WEG/ Bartholome , Ed. 28, § 28 Rn. 137 nur bei pos.
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