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KG, 31.01.2024 - 1 ORs 1/24 - 161 Ss 3/24 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Strafbefel, Einspruchsbeschränkung, ausreichende Feststellung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Strafzumessung
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Einspruchsbeschränkung beim Strafbefehl - Ausreichende Feststellungen getroffen?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.04.2017 - 4 StR 547/16
Fahren ohne Fahrerlaubnis; Hemmung der Rechtskraft; Berufungsbeschränkung …
Auszug aus KG, 31.01.2024 - 1 ORs 1/24
Erst wenn die dem Schuldspruch im angefochtenen Urteil zugrundeliegenden Feststellungen tatsächlicher oder rechtlicher Art unklar, lückenhaft, widersprüchlich oder so dürftig sind; dass sich Art und Umfang der Schuld nicht in dem zur Überprüfung des Strafausspruchs notwendigen Maß bestimmen lassen oder unklar bleibt, ob sich der Angeklagte überhaupt strafbar gemacht hat, ist die Beschränkung unwirksam (vgl. BGH NStZ 2018, 367 m.w.N.). - BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16
Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei …
Auszug aus KG, 31.01.2024 - 1 ORs 1/24
denen die gesetzlichen Merkmale der Tat gefunden worden, jedenfalls dann, wenn sie mit dem Schuldspruch untrennbar verbunden sind (vgl. BGH NJW 2017, 2847 rn,w.N.). - BGH, 05.03.2008 - 2 StR 50/08
Gefährliche Körperverletzung (bedingter Vorsatz; bewusste Fahrlässigkeit; …
Auszug aus KG, 31.01.2024 - 1 ORs 1/24
Zur Abgrenzung der beiden Schuldformen müssen die Merkmale der inneren Tatseite durch ausreichende tatsächliche Feststellungen belegt und dabei die Rechtsbegriffe Vorsatz und Fahrlässigkeit in ihre tatsächlichen Bestandteile aufgelöst werden (vgl. BGH NStZ 2008, 451). - BGH, 05.05.2022 - 3 StR 412/21
Eingeschränkte revisionsgerichtliche Überprüfung bei Strafzumessung und …
Auszug aus KG, 31.01.2024 - 1 ORs 1/24
Fall eines auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Rechtsmittels die Prüfung der Rechtsfolgenentscheidung grundsätzlich auf der Basis des Schuldspruchs des angefochtenen Urteils vorzunehmen, auch wenn dieser auf einer rechtsfehlerhaften Subsumtion und damit unzutreffenden rechtlichen Einordnung des Tatgeschehens beruht (vgl. BGH NStZ-RR 2022, 290; Schmitt in;… Meyer-Goßner/Schmitt, 66. Aufl. 2023, § 318 Rn 17a; jew. m.w.N.). - BGH, 03.08.2023 - 4 StR 467/22
Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Vorliegen eines …
Auszug aus KG, 31.01.2024 - 1 ORs 1/24
Bedingter Vorsatz ist gegeben, wenn der Täter den Erfolg als mögliche, nicht ganz fernliegende Folge seines Handels erkennt (Wissenselement) und dies billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit dem Eintritt des Erfolges abfindet, mag ihm der Erfolgseintritt auch gleichgültig oder an sich unerwünscht sein (Willenselement) (st. Rspr. vgl. BGH NStZ-RR 2023, 310 m.w.N.).