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   KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19   

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KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19 (https://dejure.org/2020,16922)
KG, Entscheidung vom 31.01.2020 - 19 W 49/19 (https://dejure.org/2020,16922)
KG, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - 19 W 49/19 (https://dejure.org/2020,16922)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2020, 183
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Karlsruhe, 28.12.2015 - 14 Wx 56/15

    Erbscheinserteilungsverfahren: Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19
    Soll der Erbschein die Erbfolge über den gesamten Nachlass ausweisen, ist auch der Wert des gesamten Nachlasses maßgeblich und zwar unabhängig davon, welchen Anteil davon ein Beschwerdeführer für sich selbst in Anspruch genommen hat (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27.08.2014 - 3 Wx 104/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.12.2015 - 14 Wx 56/15, Rn. 5 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 08.11.2016 - I-2 Wx 160/16 -, Rn. 2 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 35/16 - jeweils zitiert nach juris; Ludwig Kroiß in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 7. Auflage, 2018, Rn. 12, 12 a; Sommerfeldt in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 1. Auflage 2019, § 61, Rn. 18; Staudinger/Herzog, BGB, (2016), § 2352, Rn. 610).

    Denn § 61 GNotKG enthält - anders als zuvor § 131 KostO - gerade keinen Verweis auf die § 30 KostO entsprechende allgemeine Wertvorschrift des § 36 GNotKG (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Dezember 2015 - 14 Wx 56/15 -, Rn. 7, juris).

  • OLG München, 04.07.2017 - 31 Wx 211/15

    Testamentsauslegung: Einsetzung einer noch zu errichtenden Stiftung als Erbin

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19
    Der von der Gegenansicht (OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2015 - I-15 W 341/14; diesem folgend: OLG Dresden, Beschluss vom 19.01.2016 - 17 W 1275/15, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2016 - I-Wx 20/15 -, juris; Kammergericht, Beschluss vom 25.04.2017 - 6 W 46/16 -, n. v.; - OLG München, Beschluss vom 04.07.2017 - 31 Wx 211/15 -, juris) vertretenen Rechtsauffassung, nach der es für den Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens auf die von dem Beschwerdeführer in Anspruch genommene eigene erbrechtliche Position und die sich daraus für ihn ergebenden wirtschaftlichen Folgen ankomme, vermag der Senat aus den folgenden Gründen nicht zu folgen:.
  • OLG Frankfurt, 27.06.2017 - 20 W 35/16

    Gegenstandswert für Beschwerdeverfahren im Erbscheinerteilungsverfahren

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19
    Soll der Erbschein die Erbfolge über den gesamten Nachlass ausweisen, ist auch der Wert des gesamten Nachlasses maßgeblich und zwar unabhängig davon, welchen Anteil davon ein Beschwerdeführer für sich selbst in Anspruch genommen hat (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27.08.2014 - 3 Wx 104/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.12.2015 - 14 Wx 56/15, Rn. 5 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 08.11.2016 - I-2 Wx 160/16 -, Rn. 2 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 35/16 - jeweils zitiert nach juris; Ludwig Kroiß in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 7. Auflage, 2018, Rn. 12, 12 a; Sommerfeldt in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 1. Auflage 2019, § 61, Rn. 18; Staudinger/Herzog, BGB, (2016), § 2352, Rn. 610).
  • BGH, 26.09.2013 - IX ZR 204/11

    Streitwertfestsetzung im Rechtsmittelverfahren bei Beschränkung des Rechtsmittels

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19
    Nur wenn keine Begründung vorliegt, prüft das Beschwerdegericht für die Festsetzung des Verfahrenswertes die Beschwer (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26.09.2013 - IX ZR 204/11 -, Rn. 2, juris, zu § 47 GKG).
  • OLG Köln, 08.11.2016 - 2 Wx 160/16

    Gegenstandswert einer Beschwerde gegen die Erteilung eines Alleinerbscheins

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19
    Soll der Erbschein die Erbfolge über den gesamten Nachlass ausweisen, ist auch der Wert des gesamten Nachlasses maßgeblich und zwar unabhängig davon, welchen Anteil davon ein Beschwerdeführer für sich selbst in Anspruch genommen hat (Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27.08.2014 - 3 Wx 104/13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.12.2015 - 14 Wx 56/15, Rn. 5 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 08.11.2016 - I-2 Wx 160/16 -, Rn. 2 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.06.2017 - 20 W 35/16 - jeweils zitiert nach juris; Ludwig Kroiß in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 7. Auflage, 2018, Rn. 12, 12 a; Sommerfeldt in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 1. Auflage 2019, § 61, Rn. 18; Staudinger/Herzog, BGB, (2016), § 2352, Rn. 610).
  • OLG Hamm, 05.08.2015 - 15 W 341/14

    Berechnung des Nachlasswerts im Verfahren der Beschwerde gegen die Erteilung

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19
    Der von der Gegenansicht (OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2015 - I-15 W 341/14; diesem folgend: OLG Dresden, Beschluss vom 19.01.2016 - 17 W 1275/15, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2016 - I-Wx 20/15 -, juris; Kammergericht, Beschluss vom 25.04.2017 - 6 W 46/16 -, n. v.; - OLG München, Beschluss vom 04.07.2017 - 31 Wx 211/15 -, juris) vertretenen Rechtsauffassung, nach der es für den Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens auf die von dem Beschwerdeführer in Anspruch genommene eigene erbrechtliche Position und die sich daraus für ihn ergebenden wirtschaftlichen Folgen ankomme, vermag der Senat aus den folgenden Gründen nicht zu folgen:.
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 82/13

    Streitwertbeschwerde als Gegenvorstellung hinsichtlich Festsetzung des

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19
    Sie ist statthaft, da nach den §§ 83 Abs. 1 Satz 5, 81 Abs. 3 Satz 3 GNotKG eine Beschwerde gegen die Festsetzung des Geschäftswertes an einen obersten Gerichtshof des Bundes nicht stattfindet (BGH, Beschluss vom 30. April 2015 - I ZR 82/13 -, Rn. 3, juris in Bezug auf die dem GNotKG insoweit entsprechenden Vorschriften der §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).
  • BVerwG, 09.11.1988 - 4 B 185.88

    Rechtsmittelverfahren - Unveränderter Streitgegenstand - Streitwert

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19
    Auch gilt im Kostenrecht der Grundsatz, dass bei unverändertem Streitgegenstand es grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren bei dem erstinstanzlichen Streitwert bleibt (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2011, 10 W 33/11; BVerwG, Beschluss vom 09.11.1988 - 4 B 185/88 -).
  • OLG Dresden, 19.01.2016 - 17 W 1275/15
    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19
    Der von der Gegenansicht (OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2015 - I-15 W 341/14; diesem folgend: OLG Dresden, Beschluss vom 19.01.2016 - 17 W 1275/15, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.01.2016 - I-Wx 20/15 -, juris; Kammergericht, Beschluss vom 25.04.2017 - 6 W 46/16 -, n. v.; - OLG München, Beschluss vom 04.07.2017 - 31 Wx 211/15 -, juris) vertretenen Rechtsauffassung, nach der es für den Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens auf die von dem Beschwerdeführer in Anspruch genommene eigene erbrechtliche Position und die sich daraus für ihn ergebenden wirtschaftlichen Folgen ankomme, vermag der Senat aus den folgenden Gründen nicht zu folgen:.
  • BGH, 30.09.1968 - III ZB 11/67

    Antrag eines Rechtsanwaltes auf gerichtliche Festsetzung des Wertes des

    Auszug aus KG, 31.01.2020 - 19 W 49/19
    Beansprucht der Beschwerdeführer also nur einen Teil des Erbes für sich, so bemisst sich der Geschäftswert nach diesem Anteil am Nachlass, mit der Folge, dass eine gesonderte Wertfestsetzung nach § 33 RVG beantragt werden muss (Staudinger/Herzog, a.a.O.; Schneider, ErbR 2014, 431 f.; Kroiß in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl., § 33, Rn. 6; Mayer in Gerold/Schmidt, RVG, 24. Auflage, § 33, Rn. 3; BGH, Beschluss vom 30.09.1968 - III ZB 11/67 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 01.10.2001 - 3Z BR 112/01 -, juris).
  • BayObLG, 23.06.2004 - 3Z BR 29/04

    Geschäftswert für ein Beschwerdeverfahren auf Erteilung eines gemeinschaftlichen

  • BayObLG, 01.10.2001 - 3Z BR 112/01

    Gegenstandswert des vom Nachlassgericht protokollierten Vergleichs - Löschung des

  • OLG Schleswig, 27.08.2014 - 3 Wx 104/13
  • OLG Karlsruhe, 20.12.1977 - 3 W 12/77
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2011 - 10 W 33/11

    Verfahrensrecht - Streitwert Rechtsmittelverfahren = Streitwert 1. Instanz?

  • KG, 21.01.2022 - 19 W 174/21

    Erbscheinssache: Wirksamkeit der Anfechtung der Erbschaftsausschlagung durch

    Da sich der Beteiligte gegen den Beschluss des Amtsgerichts Kreuzberg vom 09.09.2021 wendet, der einen Erbschein zum Gegenstand hat, der den gesamten Nachlass erfasst, ist nach der Senatsrechtsprechung für den Geschäftswert der Wert des gesamten Nachlasses maßgebend, obwohl der Beteiligte mit dem Rechtsbehelf wirtschaftlich nur erreichen will, dass sein Erbrecht in Höhe 1/5 des Nachlasses festgestellt wird (KG, Beschluss vom 31.01.2020 - 19 W 49/19 -, juris).
  • KG, 19.11.2020 - 19 W 1060/20

    Nachweis der Vaterschaft im Erbscheinsverfahren

    Maßgeblich ist insofern der Wert des Nachlasses (vgl. KG, Beschluss vom 31.02.2020 - 19 W 49/19 -, juris).
  • KG, 11.04.2022 - 19 W 1167/20

    Erbscheinssache: Widerruf eines Testaments durch handschriftlichen Brief,

    Dass die Beteiligte zu 1. im Ergebnis für sich nur ihren gesetzlichen Erbteil beansprucht, ist nach der Senatsrechtsprechung bei der Wertfestsetzung für die gerichtlichen Gebühren nicht maßgeblich (vgl. KG, Beschluss vom 31.01.2020 - 19 W 49/19 -, juris).
  • KG, 07.04.2022 - 19 W 1167/20
    Dass die Beteiligte zu 1. im Ergebnis für sich nur ihren gesetzlichen Erbteil beansprucht, ist nach der Senatsrechtsprechung bei der Wertfestsetzung für die gerichtlichen Gebühren nicht maßgeblich (vgl. KG, Beschluss vom 31.01.2020 - 19 W 49/19 -, juris).
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