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   KG, 30.06.2006 - 1 AR 6/06   

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https://dejure.org/2006,9250
KG, 30.06.2006 - 1 AR 6/06 (https://dejure.org/2006,9250)
KG, Entscheidung vom 30.06.2006 - 1 AR 6/06 (https://dejure.org/2006,9250)
KG, Entscheidung vom 30. Juni 2006 - 1 AR 6/06 (https://dejure.org/2006,9250)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabe eines Verfahrens über die Aufhebung von Abschiebungshaft an das Gericht des Haftortes; Beachtung der Bindungswirkung von Abgabebeschlüssen im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 106 Abs. 2 S. 2
    D (A), Abschiebungshaft, örtliche Zuständigkeit, Abgabebeschluss, Fortdauer, Bindungswirkung

  • Judicialis

    FGG § 5; ; AufenthG § 106 Abs. 2 Satz 2; ; FEVG § 10 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Bindungswirkung von Abgabebeschlüssen bei der Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 FGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2006, 280
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95

    Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft

    Auszug aus KG, 30.06.2006 - 1 AR 6/06
    Der Abgabebeschluss nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist bindend, was im Gesetzestext dadurch zum Ausdruck kommt, dass das Amtsgericht durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 168; BayObLG OLGZ 1999, 57 - 59).

    Die Bindungswirkung von Abgabebeschlüssen ist auch im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 FGG zu beachten (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 168; vgl. auch Senat, Rechtspfleger 2001, 33 f und OLGZ 1968, 472, 475 zu § 73 Abs. 2 Satz 2 FGG).

    Dies wäre nur der Fall, wenn die Entscheidung offensichtlich die in § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG eingeräumte Verweisungskompetenz überschreiten und deshalb der gesetzlichen Grundlage entbehren würde (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 168; BayObLG 1999, 57 - 59).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2007 - 3 Sa 3/07

    Zuständiges Gericht für Anordnung einer Haftverlängerung in Abschiebungshaftsache

    Der Abgabebeschluss nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist bindend, was im Gesetzestext dadurch zum Ausdruck kommt, das das Amtsgericht durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet (KG FG-Prax 2006, 280; Senat FGPrax 1995, 168).
  • OLG Hamm, 01.06.2010 - 15 Sbd 2/10

    Örtliche Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen der Abschiebungshaft bei

    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung offensichtlich die gesetzlich eingeräumte Verweisungskompetenz überschreitet und deshalb der gesetzlichen Grundlage entbehrt (BayObLGZ 1999, 57; KG FGPrax 2006, 280).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2015 - 3 Sa 6/15

    Zuständigkeit, Freiheitsentziehung, örtliche Zuständigkeit, Bindungswirkung,

    Die Bindungswirkung von Abgabebeschlüssen ist auch im Rahmen einer Zuständigkeitsbestimmung nach§ 5 FamFG zu beachten (KG FGPrax 2006, 280; Senat, FGPrax 2007, 245; OLG Hamm a.a.O.).
  • OLG Celle, 21.02.2008 - 22 W 7/08

    D (A), Abschiebungshaft, Beschwerde, Landgericht, Begründungserfordernis,

    Hierzu weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die Zuständigkeit für einen solchen Antrag grundsätzlich bei dem Gericht liegt, an welches das Verfahren nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG abgegeben wurde (vgl. nur KG, FGPrax 2006, 280).
  • LG Hannover, 07.03.2008 - 28 T 107/07

    D (A), Abschiebungshaft, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Abgabebeschluss,

    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung - vgl. Beschluss des OLG Celle vom 21.2.2008, 22 W 7/08, sowie Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 30.6.2006, 1 AR 6/06 - ist der Abgabebeschluss gemäß § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG bindend und bezieht sich nicht nur auf Entscheidungen über die Fortdauer der Sicherungshaft, sondern auch auf Anträge nach § 10 Freiheitsentziehungsgesetz und Anträge auf Feststellung auf Rechtswidrigkeit der Inhaftierung.
  • LG Hannover, 21.05.2007 - 3 T 32/07

    D (A), Abschiebungshaft, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Haft, Haftort,

    Die Kammer folgt der Auffassung des KG Berlin (Beschluß vom 30.06.2006, 1 AR 6/06), wonach der Abgabebeschluß nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG bindend und diese Bindungswirkung auch im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 FGG zu beachten ist.
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