Rechtsprechung
KG, 30.06.2006 - 1 AR 6/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgabe eines Verfahrens über die Aufhebung von Abschiebungshaft an das Gericht des Haftortes; Beachtung der Bindungswirkung von Abgabebeschlüssen im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 106 Abs. 2 S. 2
D (A), Abschiebungshaft, örtliche Zuständigkeit, Abgabebeschluss, Fortdauer, Bindungswirkung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Bindungswirkung von Abgabebeschlüssen bei der Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 FGG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FGPrax 2006, 280
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.05.1995 - V ZB 13/95
Zulässigkeit der Abschiebehaft im Anschluß an zu erwartende Strafhaft
Auszug aus KG, 30.06.2006 - 1 AR 6/06
Der Abgabebeschluss nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist bindend, was im Gesetzestext dadurch zum Ausdruck kommt, dass das Amtsgericht durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 168; BayObLG OLGZ 1999, 57 - 59).Die Bindungswirkung von Abgabebeschlüssen ist auch im Rahmen der Zuständigkeitsbestimmung nach § 5 FGG zu beachten (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 168; vgl. auch Senat, Rechtspfleger 2001, 33 f und OLGZ 1968, 472, 475 zu § 73 Abs. 2 Satz 2 FGG).
Dies wäre nur der Fall, wenn die Entscheidung offensichtlich die in § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG eingeräumte Verweisungskompetenz überschreiten und deshalb der gesetzlichen Grundlage entbehren würde (OLG Düsseldorf, FGPrax 1995, 168; BayObLG 1999, 57 - 59).
- OLG Düsseldorf, 27.04.2007 - 3 Sa 3/07
Zuständiges Gericht für Anordnung einer Haftverlängerung in Abschiebungshaftsache …
Der Abgabebeschluss nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ist bindend, was im Gesetzestext dadurch zum Ausdruck kommt, das das Amtsgericht durch unanfechtbaren Beschluss entscheidet (KG FG-Prax 2006, 280; Senat FGPrax 1995, 168). - OLG Hamm, 01.06.2010 - 15 Sbd 2/10
Örtliche Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen der Abschiebungshaft bei …
Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung offensichtlich die gesetzlich eingeräumte Verweisungskompetenz überschreitet und deshalb der gesetzlichen Grundlage entbehrt (BayObLGZ 1999, 57; KG FGPrax 2006, 280). - OLG Düsseldorf, 03.12.2015 - 3 Sa 6/15
Zuständigkeit, Freiheitsentziehung, örtliche Zuständigkeit, Bindungswirkung, …
Die Bindungswirkung von Abgabebeschlüssen ist auch im Rahmen einer Zuständigkeitsbestimmung nach§ 5 FamFG zu beachten (KG FGPrax 2006, 280; Senat, FGPrax 2007, 245;… OLG Hamm a.a.O.).
- OLG Celle, 21.02.2008 - 22 W 7/08
D (A), Abschiebungshaft, Beschwerde, Landgericht, Begründungserfordernis, …
Hierzu weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass die Zuständigkeit für einen solchen Antrag grundsätzlich bei dem Gericht liegt, an welches das Verfahren nach § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG abgegeben wurde (vgl. nur KG, FGPrax 2006, 280). - LG Hannover, 07.03.2008 - 28 T 107/07
D (A), Abschiebungshaft, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Abgabebeschluss, …
Nach obergerichtlicher Rechtsprechung - vgl. Beschluss des OLG Celle vom 21.2.2008, 22 W 7/08, sowie Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 30.6.2006, 1 AR 6/06 - ist der Abgabebeschluss gemäß § 106 Abs. 2 Satz 2 AufenthG bindend und bezieht sich nicht nur auf Entscheidungen über die Fortdauer der Sicherungshaft, sondern auch auf Anträge nach § 10 Freiheitsentziehungsgesetz und Anträge auf Feststellung auf Rechtswidrigkeit der Inhaftierung. - LG Hannover, 21.05.2007 - 3 T 32/07
D (A), Abschiebungshaft, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Haft, Haftort, …