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KG, 29.12.2018 - 26 U 108/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Protokollberichtigung bzw. Protokollergänzung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit eines Antrags auf Ergänzung des Tatbestandes des Urteils um gänzlich unprotokollierte Vorgänge
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit eines Antrags auf Ergänzung des Tatbestandes des Urteils um gänzlich unprotokollierte Vorgänge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 164 Abs. 1
Zulässigkeit eines Antrags auf Ergänzung des Tatbestandes des Urteils um gänzlich unprotokollierte Vorgänge - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Protokollergänzung ist keine Berichtigung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Schleswig, 25.02.2011 - 5 W 7/11
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer …
Auszug aus KG, 29.12.2018 - 26 U 108/17
Denn gemäß § 164 Abs. 1 ZPO ist nur die Beantragung einer Berichtigung von Unrichtigkeiten des Tatbestands statthaft, nicht aber die - vorliegend in der Sache begehrte - Ergänzung des Tatbestandes um Vorgänge, welche gänzlich unprotokolliert geblieben sind (so schon Senat , Beschl. v. 16.11.2017, 26 U 79/15; ebenso OLG Schleswig , Beschl. v. 25.2.2011, 5 W 7/11, Rdnr. 11 zit. nach Juris;… OLG Frankfurt , Beschl. v. 8.11.2004, 4 W 53/04, Rdnr. 8 f. zit. nach Juris;… zustimmend Stöber in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 164 Rdnr. 2). - OLG Frankfurt, 08.11.2004 - 4 W 53/04
Abgrenzung zwischen Protokollberichtigungsantrag und Protokollaufnahmeantrag
Auszug aus KG, 29.12.2018 - 26 U 108/17
Denn gemäß § 164 Abs. 1 ZPO ist nur die Beantragung einer Berichtigung von Unrichtigkeiten des Tatbestands statthaft, nicht aber die - vorliegend in der Sache begehrte - Ergänzung des Tatbestandes um Vorgänge, welche gänzlich unprotokolliert geblieben sind (so schon Senat , Beschl. v. 16.11.2017, 26 U 79/15;… ebenso OLG Schleswig , Beschl. v. 25.2.2011, 5 W 7/11, Rdnr. 11 zit. nach Juris; OLG Frankfurt , Beschl. v. 8.11.2004, 4 W 53/04, Rdnr. 8 f. zit. nach Juris;… zustimmend Stöber in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 164 Rdnr. 2). - BVerwG, 18.01.1963 - II C 16.60
Rechtsmittel
Auszug aus KG, 29.12.2018 - 26 U 108/17
Jedoch muss dieser Antrag bis spätestens zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden (… Senat , a.a.O.;… OLG Schleswig , a.a.O.;… OLG Frankfurt , a.a.O., Rdnr. 8 zit. nach Juris;… Stöber in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 160 Rdnr. 15, m.Rspr.N.; BVerwG zu § 105 Abs. 2 VwGO, Beschl. v. 18.1.1963, II C 16.60, Leitsatz 1 zit. nach Juris), weshalb der vorliegend erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung gestellte Antrag vom 23.11.2018 unter dem Gesichtspunkt des § 160 Abs. 4 ZPO verfristet war.