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   KG, 29.01.2024 - 3 ORbs 14/24- 122 Ss 5/24   

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KG, 29.01.2024 - 3 ORbs 14/24- 122 Ss 5/24 (https://dejure.org/2024,1528)
KG, Entscheidung vom 29.01.2024 - 3 ORbs 14/24- 122 Ss 5/24 (https://dejure.org/2024,1528)
KG, Entscheidung vom 29. Januar 2024 - 3 ORbs 14/24- 122 Ss 5/24 (https://dejure.org/2024,1528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    OWi: Bescheidung des Beweisantrages erst im Urteil ist fehlerhaft

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 519/09

    Ablehnung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel;

    Auszug aus KG, 29.01.2024 - 3 ORbs 14/24
    Denn ein Urteil beruht schon dann auf einem Rechtsfehler, wenn es als möglich erscheint oder wenn nicht auszuschließen ist, dass es ohne den Rechtsfehler anders ausgefallen wäre (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 211).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn ausnahmsweise ausgeschlossen ist, dass die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten hierdurch berührt worden sind (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 211).

    anderen sachdienlichen Anträge mehr hätten stellen können, ist ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 286; NStZ-RR 2010, 211; KG, Urteil vom 1. Februar 2018 - (5) 121 71/17 (49/17) - HansOLG Hamburg StV 2016, 4303; Krehl a.a.O., Rn. 234).

  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus KG, 29.01.2024 - 3 ORbs 14/24
    Das Revisionsgericht kann das Beruhen in einem solchen Fall daher regelmäßig nicht schon mit der Erwägung verneinen, der Antrag hätte mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden dürfen (vgl. BGH NStZ 1997, 286; Krehl a.a.O.).

    Insoweit ist zu beachten, dass die Bescheidung eines Beweisantrags den Antragsteller vom Standpunkt des Gerichts zu der Beweisbehauptung unterrichten und ihm Gelegenheit geben soll, sich auf die dadurch entstandene Prozesslage einzustellen (vgl. BGH NStZ 1997, 286).

    anderen sachdienlichen Anträge mehr hätten stellen können, ist ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 286; NStZ-RR 2010, 211; KG, Urteil vom 1. Februar 2018 - (5) 121 71/17 (49/17) - HansOLG Hamburg StV 2016, 4303; Krehl a.a.O., Rn. 234).

  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95

    Revision - Beruhen - Urteil - Nichtvernehmung eines Zeugen

    Auszug aus KG, 29.01.2024 - 3 ORbs 14/24
    Nur wenn die erforderliche Bewertung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände (dazu vgl. BGH StV 1997, 170), wie sie sich in Urteil und Revisionsvorbringen darstellen, zu dem Ergebnis führt, dass der Angeklagte in Auseinandersetzung mit der rechtsfehlerfreien Begründung keine für die Beweiserhebung erheblichen Argumente hätte vortragen und keine.
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