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KG, 27.08.2015 - 9 W 34/13 |
Volltextveröffentlichung
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Wann erfolgt eine Beurkundung noch aufgrund des Entwurfs?
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.01.2013 - 82 OH 41/12
- LG Berlin, 21.01.2013 - 82 OH 42/12
- KG, 27.08.2015 - 9 W 34/13
- KG, 27.08.2015 - 9 W 33/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 25.03.2015 - 9 W 42/14
Beschwerde gegen Kostenentscheidung in einem gerichtlichen Verfahren in einer …
Auszug aus KG, 27.08.2015 - 9 W 34/13
Haben die vom Kostenschuldner angegriffenen Kostenberechnungen des Notars keinen Bestand und ist er deswegen unterlegen, entspricht es regelmäßig billigem Ermessen im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG, ihn mit den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu belasten (Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14).Haben die vom Kostenschuldner angegriffenen Kostenberechnungen des Notars keinen Bestand und ist er deswegen unterlegen, entspricht es regelmäßig billigem Ermessen im Sinne des § 81 Abs. 1 Satz 1 FamFG, ihn mit den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu belasten (Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14).
Satz 1 FamFG den Notar mit den Kosten des Nachprüfungsverfahrens zu belasten, denn von ihm muss erwartet werden, dass er rechtmäßige Kostenberechnungen erstellt und insbesondere Kosten nur dann einfordert, wenn diese tatsächlich angefallen sind (Senat, Beschluss vom 25. März 2015 - 9 W 42-46/14 - unter II. 3. b) der Gründe).
- BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08
Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer …
Auszug aus KG, 27.08.2015 - 9 W 34/13
Folge des Verstoßes gegen § 154 Abs. 2 KostO ist, dass die Kostenberechnung auch in der berichtigten Fassung vom 15. Mai 2012, anders als das Landgericht gemeint hat, aufzuheben gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - V ZB 89/08 - juris Tz. 26), wenn der Kostengläubiger sie nicht auf entsprechenden Hinweis weiter berichtigt hätte. - BGH, 03.04.2008 - V ZB 115/07
Anforderungen an die Bezeichnung der Positionen in der Kostenrechnung eines …
Auszug aus KG, 27.08.2015 - 9 W 34/13
Es wären auch die Vorschriften der § 32 KostO (BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - V ZB 115/07 - juris Tz. 16) und § 36 Abs. 2 KostO (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom - 15 W 171/99 - juris Tz. 21) zu benennen gewesen. - OLG Hamm, 09.05.2000 - 15 W 171/99
Anforderungen an die Bezeichnung des Gebührentatbestandes in einer notariellen …
Auszug aus KG, 27.08.2015 - 9 W 34/13
Es wären auch die Vorschriften der § 32 KostO (BGH, Beschluss vom 3. April 2008 - V ZB 115/07 - juris Tz. 16) und § 36 Abs. 2 KostO (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom - 15 W 171/99 - juris Tz. 21) zu benennen gewesen.