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   KG, 26.01.2006 - 9 W 12/05   

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https://dejure.org/2006,7045
KG, 26.01.2006 - 9 W 12/05 (https://dejure.org/2006,7045)
KG, Entscheidung vom 26.01.2006 - 9 W 12/05 (https://dejure.org/2006,7045)
KG, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 9 W 12/05 (https://dejure.org/2006,7045)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 73

    KostO §§ 36, 47; GmbHG § 6 Abs. 3, § 46 Nr. 5
    Beschluss über Geschäftsführerbestellung bei Beurkundung eines Gesellschaftsvertrags

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 36, 47; GmbHG § 6 Abs. 3, § 46 Nr. 5
    Beschluss über Geschäftsführerbestellung bei Beurkundungeines Gesellschaftsvertrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der getrennten Berechnung der Ausfertigung einer Gesellschaftsgründerurkunde und der Geschäftsführerbestellung bei Zusammenfassung in einer Urkunde; Notwendigkeit der Kennzeichnung der Bestellung eines Gesellschafters im Wege der Beschlussfassung als ...

  • Judicialis

    KostO § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesonderte Gebühr für notarielle Beurkundung der Bestellung der Geschäftsführer neben der Gebühr nach § 36 KostO für die Feststellung des Gesellschaftsvertrages?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2007, 435
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.09.1989 - BReg. 3 Z 5/89

    Erlöschen der Befreiung von § 181 BGB bei Vereinigung aller GmbH-Anteile in der

    Auszug aus KG, 26.01.2006 - 9 W 12/05
    Dieser Wille der Gesellschafter ist zu beachten und kann nicht in eine Geschäftsführerbestellung durch Gesellschaftsvertrag umgedeutet werden (vgl. BayObLG, DB 1989, 2529/2530 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 13.09.1990 - 8 W 18/90
    Auszug aus KG, 26.01.2006 - 9 W 12/05
    An dieser Beurteilung ändert es weder etwas, dass die Beschlussfassung über die Geschäftsführerbestellung mit der Feststellung des Gesellschaftsvertrages in der Urkunde verbunden ist (vgl. Kammergericht, JurBüro 1983, 1551/1552; OLG Stuttgart, JurBüro 1990, 1633 ff. mit Anmerkung Mümmler), noch dass die Bestellung der Geschäftsführer in der notariellen Urkunde nicht ausdrücklich als "Beschluss" gekennzeichnet ist (auch wenn dies zur Klarstellung wünschenswert gewesen wäre).
  • OLG Frankfurt, 05.07.2007 - 20 W 264/04

    Notarvergütung: Beurkundungs- und Betreuungsgebühr im Zusammenhang mit der

    Es spielt dabei auch keine Rolle, dass nach der Formulierung der Urkunde die Geschäftsführerbestellung nicht ausdrücklich durch einen Beschluss erfolgt ist (KG MittBayNot 2006, 445).
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