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   KG, 22.05.2012 - 12 W 38/12   

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https://dejure.org/2012,22382
KG, 22.05.2012 - 12 W 38/12 (https://dejure.org/2012,22382)
KG, Entscheidung vom 22.05.2012 - 12 W 38/12 (https://dejure.org/2012,22382)
KG, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 12 W 38/12 (https://dejure.org/2012,22382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 104 Abs 2 AktG, § 104 Abs 3 AktG, § 30 Abs 2 S 1 KostO, § 30 Abs 2 S 2 KostO, EWGRL 335/69
    Verfahrenswertfestsetzung: Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geschäftswert für das Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats; Selbstbindung des Registergerichts bei Festsetzung des Verfahrenswerts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 104 Abs. 2; KostO § 30 Abs. 2 S. 2
    Geschäftswert für das Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats; Selbstbindung des Registergerichts bei Festsetzung des Verfahrenswerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufsichtsrat, Beschlussfähigkeit, Bestellung, Drittelbeteiligung, Geschäftswert, Gesellschaftsvertrag/Satzung, Handelsregister/Registergericht, Vorstand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2013, 756
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 29.03.2000 - 3Z BR 11/00

    Geschäftswert für das Verfahren zur Ergänzung des Aufsichtsrats

    Auszug aus KG, 22.05.2012 - 12 W 38/12
    Die hier zu klärende Rechtsfrage der Verfahrenswertbestimmung ist gesetzlich eindeutig geregelt und durch entsprechende obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. z.B. BayObLG, Beschluss vom 29.03.2000, 3Z BR 11/00; BayObLG, Beschluss vom 09.07.2004, 3Z BR 099/04; BayObLG, Beschluss vom 20.08.1997, 3Z BR 193/97).

    Dabei bedeutet "nach Lage des Falles", dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, Auswirkung, Zweck und Wichtigkeit des Geschäfts, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Über- oder Unterschreitung des Regelwertes innerhalb der durch Mindest- und Höchstwert gegebenen Grenzen angebracht erscheint (BayObLG, Beschluss vom 29.03.2000, 3Z BR 11/00, zitiert nach juris, Rn. 12 m.w.N.).

    Selbst dann, wenn die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Charlottenburg über Jahre hinweg die Rechtslage und die zu ihr ergangene Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss vom 09.07.2004, 3Z BR 099/04; Beschluss vom 29.03.2000, 3Z BR 11/00; Beschluss vom 20.08.1997, 3Z BR 193/97) nicht berücksichtigt haben, lässt sich daraus kein Anspruch auf Fortdauer der rechtswidrigen Behandlung etwa unter Hinweis auf den aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gleichbehandlungsgrundsatz ableiten.

    Allerdings fällt der hier zu beurteilende Sachverhalt nicht unter die Gesellschaftssteuerrichtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 17.7.1969 (69/335/EWG i. d. F. der Richtlinie vom 10.6.1985, 85/303/EWG, denn das Verfahren nach § 104 Abs. 2, 3 AktG, das hier über § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG Anwendung findet, ist keine wesentliche Förmlichkeit i.S.d. Art. 10 Buchst. c der Richtlinie (Bay ObLG, Beschluss vom 29.03.2000, 3Z BR 11/00, zitiert nach juris, Rn. 9).

  • BayObLG, 09.07.2004 - 3Z BR 99/04

    Beendigung des Mandats gerichtlich bestellter Aufsichtsratsmitglieder

    Auszug aus KG, 22.05.2012 - 12 W 38/12
    Die hier zu klärende Rechtsfrage der Verfahrenswertbestimmung ist gesetzlich eindeutig geregelt und durch entsprechende obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. z.B. BayObLG, Beschluss vom 29.03.2000, 3Z BR 11/00; BayObLG, Beschluss vom 09.07.2004, 3Z BR 099/04; BayObLG, Beschluss vom 20.08.1997, 3Z BR 193/97).

    Selbst dann, wenn die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Charlottenburg über Jahre hinweg die Rechtslage und die zu ihr ergangene Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss vom 09.07.2004, 3Z BR 099/04; Beschluss vom 29.03.2000, 3Z BR 11/00; Beschluss vom 20.08.1997, 3Z BR 193/97) nicht berücksichtigt haben, lässt sich daraus kein Anspruch auf Fortdauer der rechtswidrigen Behandlung etwa unter Hinweis auf den aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gleichbehandlungsgrundsatz ableiten.

  • BayObLG, 20.08.1997 - 3Z BR 193/97

    Freies Ermessen bei gerichtlicher Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern der

    Auszug aus KG, 22.05.2012 - 12 W 38/12
    Die hier zu klärende Rechtsfrage der Verfahrenswertbestimmung ist gesetzlich eindeutig geregelt und durch entsprechende obergerichtliche Rechtsprechung geklärt (vgl. z.B. BayObLG, Beschluss vom 29.03.2000, 3Z BR 11/00; BayObLG, Beschluss vom 09.07.2004, 3Z BR 099/04; BayObLG, Beschluss vom 20.08.1997, 3Z BR 193/97).

    Selbst dann, wenn die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Charlottenburg über Jahre hinweg die Rechtslage und die zu ihr ergangene Rechtsprechung des BayObLG (Beschluss vom 09.07.2004, 3Z BR 099/04; Beschluss vom 29.03.2000, 3Z BR 11/00; Beschluss vom 20.08.1997, 3Z BR 193/97) nicht berücksichtigt haben, lässt sich daraus kein Anspruch auf Fortdauer der rechtswidrigen Behandlung etwa unter Hinweis auf den aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gleichbehandlungsgrundsatz ableiten.

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus KG, 22.05.2012 - 12 W 38/12
    Dabei bezieht sich das Gebot der Gleichbehandlung auf den gleichen staatlichen Träger innerhalb seines Kompetenzbereichs (vgl. nur BVerfGE 93, 319/351; Heun in Dreier, GG, 2. Aufl., Art. 3 Rn.48 m.w.N.), was dazu führen kann, dass unterschiedliche Spruchkörper an ein und demselben Gericht zu verschiedenen Beurteilungen gleich gelagerter Sachverhalte gelangen können.
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus KG, 22.05.2012 - 12 W 38/12
    Außerdem gibt es nicht die sog. Gleichbehandlung im Unrecht (vgl. nur BVerwGE 34, 278/283; Heun in Dreier, a.a.O., Rn. 60 m.w.N.).
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