Rechtsprechung
KG, 19.08.2021 - 10 U 1018/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Äußerung der nicht öffentlichen Zugänglichkeit zu den Privatarchiven eines Adelsgeschlechts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von Äußerungen Verbreitung erweislich oder bewusst unwahrer Tatsachen Forschung zu den Hohenzollern Auf einer Tatsachenbehauptung aufbauende Meinungsäußerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- berlin.de (Pressemitteilung)
Äußerungen im Rahmen der sog. Hohenzollern-Debatte
Sonstiges
- fragdenstaat.de (Terminmitteilung)
Eilverfahren: Hohenzollern-Streit Prinz von Preußen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.02.2020 - 27 O 17/20
- LG Berlin, 23.04.2020 - 27 O 17/20
- KG, 19.08.2021 - 10 U 1018/20
Papierfundstellen
- afp 2021, 548
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 21.02.2019 - III ZR 115/18
Fehlerhafte Zustellung einer im Beschlusswege erwirkten einstweiligen Verfügung: …
Auszug aus KG, 19.08.2021 - 10 U 1018/20
Der Bundesgerichtshof hat es in seinem Urteil vom 21.02.2019 (- III ZR 115/18 -, juris) ausdrücklich offengelassen, ob der Mangel der unterbliebenen Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Beschlussverfügung durch eine vom Gerichtsvollzieher veranlasste Übermittlung einer von ihm selbst beglaubigten einfachen Abschrift der einstweiligen Verfügung geheilt werden kann.Der Senat folgt der Auffassung, dass die Übermittlung einer bloßen Kopie (einfachen Abschrift) der einstweiligen Verfügung für eine Heilung des Zustellungsmangels grundsätzlich ausreicht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2017 - 19 U 190/16 -, juris), falls dem Empfänger hierdurch zureichend Gewissheit über die Authentizität und Amtlichkeit des Eilrechtstitels verschafft wird (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.2019 - III ZR 115/18 -, Rn. 14, juris).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus KG, 19.08.2021 - 10 U 1018/20
Eine mehrdeutige Äußerung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 -, BVerfGE 114, 339-356) liegt jedoch nicht vor. - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus KG, 19.08.2021 - 10 U 1018/20
Sie können aber regelmäßig keinen Vorrang vor den kollidierenden Rechtsgütern Dritter beanspruchen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88 -, BVerfGE 85, 1-23, Rn. 58).
- BGH, 21.06.2005 - VI ZR 122/04
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Verarbeitung einer realen …
Auszug aus KG, 19.08.2021 - 10 U 1018/20
Dies setzt voraus, dass er erkennbar zum Gegenstand einer medialen Darstellung wurde (BGH, Urteil vom 21.06.2005 - VI ZR 122/04 -, Rn. 10, juris). - BGH, 04.12.2018 - VI ZR 128/18
Entkräftung einer durch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts …
Auszug aus KG, 19.08.2021 - 10 U 1018/20
Im Regelfall bedarf es hierfür der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung gegenüber dem Gläubiger des Unterlassungsanspruchs (BGH, Urteil vom 04.12.2018 - VI ZR 128/18 -, Rn. 9, juris). - BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen …
Auszug aus KG, 19.08.2021 - 10 U 1018/20
Die Verbreitung erweislich oder bewusst unwahrer Tatsachen verletzt den Betroffenen in seinem Persönlichkeitsrecht und kann untersagt werden, weil eine solche Tatsachenbehauptung nicht den Schutz des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG genießt (BGH, Urteil vom 25.03.1997 - VI ZR 102/96 -, Rn. 14, juris). - BGH, 20.04.2010 - VI ZR 245/08
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bereithalten von Teasern mit Hinweis auf eine …
Auszug aus KG, 19.08.2021 - 10 U 1018/20
Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (vgl. BGH, Urteil vom 20.04.2010 - VI ZR 245/08 -, Rn. 12, juris m.w.N.). - OLG Frankfurt, 06.02.2017 - 19 U 190/16
Heilung eines Zustellungsmangels: Übermittlung einer Urteilskopie vom unrichtigen …
Auszug aus KG, 19.08.2021 - 10 U 1018/20
Der Senat folgt der Auffassung, dass die Übermittlung einer bloßen Kopie (einfachen Abschrift) der einstweiligen Verfügung für eine Heilung des Zustellungsmangels grundsätzlich ausreicht (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.02.2017 - 19 U 190/16 -, juris), falls dem Empfänger hierdurch zureichend Gewissheit über die Authentizität und Amtlichkeit des Eilrechtstitels verschafft wird (vgl. BGH…, Urteil vom 21.02.2019 - III ZR 115/18 -, Rn. 14, juris). - OLG Hamburg, 23.06.2015 - 7 U 73/12
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch …
Auszug aus KG, 19.08.2021 - 10 U 1018/20
Überschriften kann nicht generell die Funktion aus sich selbst heraus verständlicher Tatsachenbehauptungen oder einer unverkürzten Wiedergabe der Gesamtdarstellung zugewiesen werden; die Überschrift darf nicht ohne Einbeziehung dieses ihr unmittelbar nachgeordneten Textes gewertet werden (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 23.06.2015 - 7 U 73/12 -, Rn. 38, juris). - BGH, 27.05.1974 - VII ZB 5/74
Anforderungen an die ordnungsgemäße Zustellung eines Urteils
Auszug aus KG, 19.08.2021 - 10 U 1018/20
Ob das dem Antragsgegner am 11.02.2020 im Parteibetrieb zugestellte Dokument den Anforderungen der Rechtsprechung an eine beglaubigte Abschrift (vgl. BGH, Beschluss vom 27.05.1974 - VII ZB 5/74 -, juris) genügte, kann dahinstehen. - OLG Stuttgart, 11.05.2015 - 4 W 14/15
Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wegfall der Wiederholungsgefahr durch …
- LG Berlin, 06.02.2020 - 27 O 17/20
Einstweilige Verfügung Prinz von Preußen ./. Open Knowledge Foundation
- KG, 19.08.2021 - 10 U 5/21
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung einer Person als "besonders …
Dagegen hatte die Berufung in dem Verfahren 10 U 1018/20 keinen Erfolg, sodass es in diesem Verfahren bei dem von der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin in der einstweiligen Verfügung vom 06. Februar 2020 zum Aktenzeichen 27 O 17/20 zugesprochenen und durch Urteil der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin vom 23. April 2020 bestätigten äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch verbleibt. - OLG München, 24.06.2020 - 10 U 5445/19
Anforderungen an gerichtliche Überzeugungsbildung
Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung im Verfahren gegen den vormaligen Beklagten zu 1), Aktenzeichen 10 U 1018/20 vorbehalten. - KG - 10 U 1009/20 (anhängig)
Äußerungen anlässlich der öffentlichen Debatte über die Verhandlungen der …
13:00 Uhr: Berufungsverfahren 10 U 1018/20. - KG - 10 U 1007/20 (anhängig)
Äußerungen anlässlich der öffentlichen Debatte über die Verhandlungen der …
13:00 Uhr: Berufungsverfahren 10 U 1018/20.