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   KG, 19.02.2014 - 17 UF 5/14   

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https://dejure.org/2014,5810
KG, 19.02.2014 - 17 UF 5/14 (https://dejure.org/2014,5810)
KG, Entscheidung vom 19.02.2014 - 17 UF 5/14 (https://dejure.org/2014,5810)
KG, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 17 UF 5/14 (https://dejure.org/2014,5810)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 158 Abs 1 FamFG, § 159 FamFG, § 1671 Abs 2 Nr 2 BGB, § 1886 BGB, § 1915 Abs 1 S 1 BGB
    Beschwerde gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für gemeinsame Kinder auf den anderen Elternteil: Begründung mit fehlerhafter Vorgehensweise und Ungeeignetheit des für die Kinder bestellten Verfahrensbeistandes; Anforderungen an die persönliche Anhörung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der auf die Nichteinhaltung von Standards des Verfahrensbeistandes gestützten Beschwerde eines Elternteils gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den anderen Elternteil; Fragerecht der Eltern anlässlich der Anhörung der Kinder durch das ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 158 Abs. 1; FamFG § 159
    Zulässigkeit der auf die Nichteinhaltung von Standards des Verfahrensbeistandes gestützten Beschwerde eines Elternteils gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf den anderen Elternteil

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Konflikt eines Verfahrensbeistands mit einem Elternteil spricht nicht per se gegen seine Geeignetheit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Konflikt eines Verfahrensbeistands mit einem Elternteil spricht nicht per se gegen seine Geeignetheit

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Konflikt eines Verfahrensbeistands mit einem Elternteil spricht nicht per se gegen seine Geeignetheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1790
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 01.03.2010 - II ZB 1/10

    Zur Bestellung eines Sonderprüfers bei der IKB

    Auszug aus KG, 19.02.2014 - 17 UF 5/14
    Für das Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 64 Abs. 3 FamFG bedarf es keiner gesonderten Wertfestsetzung, weil die Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Aussetzung der Vollziehung einer familiengerichtlichen Anordnung kein gesondertes Verfahren, sondern Teil des Hauptsacheverfahrens ist (vgl. BGH, Beschluss vom 1. März 2010 - II ZB 1/10 -, FamRZ 2010, 639 [bei juris Rz. 13] sowie Zöller/Feskorn, ZPO [30. Aufl. 2014], § 64 FamFG Rn. 12; Keidel/Sternal, FamFG [18. Aufl. 2014], § 64 Rn. 59).
  • OLG Brandenburg, 09.06.2008 - 9 WF 81/08

    Wirksamkeit einer prozessordnungswidrig ergangenen Abhilfeentscheidung;

    Auszug aus KG, 19.02.2014 - 17 UF 5/14
    Eine in diesem Sinne ausfüllungsbedürftige Rechtsvorschrift liegt jedoch nicht vor: Die Aufgaben des Verfahrensbeistands sind in § 158 Abs. 4 FamFG abschließend geregelt; aufgrund seiner Stellung als selbständiger, eigenverantwortlich tätiger Verfahrensbeteiligter, der in seiner Tätigkeit nicht der Aufsicht oder Anleitung des Gerichts unterliegt, kommt bis zur Grenze des offensichtlichen Missbrauchs keine gerichtliche Überwachung seiner Arbeit in Betracht (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 9. Juni 2008 - 9 WF 81/08 -, FamRZ 2008, 2049 [bei juris Rz. 7 - für einen Verfahrenspfleger nach § 50 FGG a.F.], MünchKomm FamFG/Schumann [2. Aufl. 2013], § 158 Rn. 37 [Fn. 210 und Text]).
  • OLG Hamm, 16.07.2007 - 4 WF 126/07

    Keine Entlassung des Verfahrenspflegers bei Konflikten mit dem gerichtlich

    Auszug aus KG, 19.02.2014 - 17 UF 5/14
    Dass sich daraus bisweilen Konflikte mit anderen Verfahrensbeteiligten ergeben können, liegt in der Natur der Sache und kann deshalb auch nicht als Beleg für eine vermeintlich nicht ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung herangezogen werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juli 2007 - 4 WF 126/07 -, FamRZ 2008, 427 [bei juris Rz. 22] sowie Menne, ZKJ 2008, 111ff.).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 9 UF 35/10

    Sorgerechtsentscheidung: Notwendiger Umfang der vom Gericht durchzuführenden

    Auszug aus KG, 19.02.2014 - 17 UF 5/14
    Andererseits hat es sich an den im konkreten Fall betroffenen Kindeswohlbelangen auszurichten (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 9 UF 35/10 - [nur bei juris; dort Rz. 14, 15] sowie Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis [5. Aufl. 2012], § 1 Rn. 291).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus KG, 19.02.2014 - 17 UF 5/14
    Ziel einer Kindesanhörung nach § 159 FamFG ist es vielmehr, mit dem Kind ins Gespräch zu kommen, damit sich das Gericht auf diese Weise einen Eindruck vom Kind verschaffen sowie - in Abhängigkeit vom Kindesalter - dessen Auffassung zur Sache, seine Sorgen und Nöte kennen lernen kann, um besser eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung treffen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. November 1980 - 1 BvR 349/80 -, BVerfGE 55, 171 = FamRZ 1981, 124 [bei juris Rz. 29] sowie Prütting/Helms-Hammer, FamFG [3. Aufl. 2014], § 159 Rn. 21).
  • KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12

    Elterliche Sorge: Dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des

    Auszug aus KG, 19.02.2014 - 17 UF 5/14
    Einen gewissen Vorrang der Mutter verspricht das Förderprinzip allerdings im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Fortführung einer einheitlichen und gleichmäßigen Erziehung der Kinder und in Bezug auf die Stabilität der derzeitigen Betreuungssituation, die in diesem Zusammenhang für die Mutter streitet (vgl. Senat, Beschluss vom 5. April 2012 - 17 UF 50/12 -, FamRB 2012, 241f., 242f. [insoweit vollständig wiedergegeben nur bei juris Rz. 23] sowie Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis [5. Aufl. 2012], § 1 Rn. 210).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2007 - 10 WF 1/07

    Verfahrenspflegervergütung: Erforderlichkeit von Besuchen im elterlichen Haushalt

    Auszug aus KG, 19.02.2014 - 17 UF 5/14
    Die Rüge geht aber auch deshalb ins Leere, weil der Hausbesuch des Verfahrensbeistands kein Selbstzweck ist: Richtig ist zwar, dass es regelmäßig sachgerecht ist, wenn der Verfahrensbeistand den Kontakt mit dem Kind in dessen häuslicher Umgebung sucht und dort mit ihm spricht (vgl. nur OLG Brandenburg, Beschluss vom 16. Januar 2007 - 10 WF 1/07 -, FamRZ 2007, 1576 [bei juris Rz. 3ff. - für den Verfahrenspfleger nach § 50 FGG]).
  • OLG Hamm, 21.08.1998 - 5 UF 300/98

    Sofortige Beschwerde; Haager Übereinkommen; Kindesentführung; Sorgerecht;

    Auszug aus KG, 19.02.2014 - 17 UF 5/14
    Aber H. ist alt genug, um in einem natürlichen Sinne die Präferenz für den Verbleib im Lebensumfeld eines Elternteils zum Ausdruck zu bringen (vgl. Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten. Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen [5. Aufl. 2011], Rn. 1889 sowie OLG Hamm, Beschluss vom 21. August 1998 - 5 UF 300/98 -, FamRZ 1999, 948 [bei juris Rz. 8]).
  • KG, 09.02.2011 - 3 UF 201/10

    Aufenthaltsbestimmungsrecht bei einem Umzug des Kindes ins Ausland

    Auszug aus KG, 19.02.2014 - 17 UF 5/14
    Aufgrund des Alters der beiden Kinder - H. wird Anfang März 2014 sechs Jahre alt, M. hat Anfang Dezember 2013 ihren zweiten Geburtstag gefeiert - steht bei ihnen nicht die Einheitlichkeit und Stabilität des bisherigen sozialen Umfelds wie beispielsweise die Nähe zu Freunden, Bekannten und Spielkameraden etc. sowie die örtliche Verbundenheit wie etwa das vertraute Zimmer im Vordergrund, sondern wird die Kontinuität des Wohnortes von der personalen Kontinuität und der Stabilität im unmittelbaren Betreuungsverhältnis überlagert (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 9. Februar 2011 - 3 UF 201/10 -, FamFR 2011, 404 [bei juris Rz. 40, 42] sowie Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis [5. Aufl. 2012], § 1 Rn. 209; Salzgeber, Familienpsychologische Gutachten. Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen [5. Aufl. 2011], Rn. 1873ff.).
  • BFH, 17.07.2019 - V R 27/17

    Steuerfreie Leistungen eines Verfahrensbeistands

    Durch den Hinweis auf die "Geeignetheit" des Verfahrensbeistands wird klargestellt, dass bestimmte Mindestanforderungen im Hinblick auf Aus- und Vorbildung des Verfahrensbeistands und die von ihm bei der Arbeit zu beachtenden Standards einzuhalten sind (vgl. Kammergericht Berlin, Senat für Familiensachen, Beschluss vom 19.02.2014 - 17 UF 5/14, Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 2014, 285, Rz 24, m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 20.08.2018 - 9 UF 247/18

    Kindschaftssache: Voraussetzungen einer Anordnung des Verbleibens von Kindern in

    Durch den Hinweis auf die "Geeignetheit" des Verfahrensbeistands wollte der Gesetzgeber jedoch lediglich klarstellen, dass bestimmte Mindestanforderungen im Hinblick auf Aus- und Vorbildung des Verfahrensbeistands und die von ihm bei der Arbeit zu beachtenden Standards einzuhalten sind (vgl. KG, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 17 UF 5/14 -, juris, Rdnr. 24, m.w.N.).

    Dass sich aus diesem Status bisweilen Konflikte mit anderen Verfahrensbeteiligten - hier der Antragstellerin - ergeben können, liegt in der Natur der Sache und kann deshalb auch nicht als Beleg für eine vermeintlich nicht ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung herangezogen werden (vgl. KG, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 17 UF 5/14 -, juris, Rdnr. 25, m.w.N.).

  • KG, 20.08.2021 - 16 UF 2/21

    Sorgerechtsregelungsverfahren: Prüfungsmaßstab für die Aufhebung der Bestellung

    (bb) Bei der Auslegung des Prüfungsmaßstabs der "Gefährdung der Kindesinteressen" ist das Spannungsverhältnis zu berücksichtigen zwischen der Pflicht des Familiengerichts, dem minderjährigen Kind zur Wahrnehmung seiner verfahrensrechtlichen Interessen einen in persönlicher und fachlicher Hinsicht geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen (§ 158 Abs. 1 Satz 1 FamFG) und dem Umstand, dass der Verfahrensbeistand kein Gehilfe des Gerichts ist, der unter dessen "Oberaufsicht" stünde, sondern dass er ein einseitiger Vertreter der Interessen des Kindes ist, der seine Aufgaben eigenständig und frei von Weisungen wahrnimmt und der anders als ein gerichtlicher Sachverständiger auch nicht zur Objektivität und Neutralität verpflichtet ist (vgl. KG, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 17 UF 5/15, ZKJ 2014, 285 [bei juris Rz. 25]; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 31. Oktober 2012 - 4 WF 167/12, FamRZ 2013, 1331 [bei juris Rz. 22] sowie Prütting/Helms-Hammer, FamFG [5. Aufl. 2020], § 89 Rn. 21; Splitt, FamRB 2020, 331 [331]; Menne, FF 2020, 276 [276]).
  • OLG Saarbrücken, 22.11.2018 - 6 UF 120/18
    Auch die wegen der in § 158 Abs. 1 FamFG normierten Verpflichtung, einen "geeigneten" Verfahrensbeistand zu bestellen, gebotene Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung der Verfahrensbeiständin (siehe dazu Senatsbeschluss a.a.O.; OLG Braunschweig a.a.O.; OLG Hamburg a.a.O.; KG ZKJ 2014, 285) hat keinerlei Bedenken des Senats aufgedeckt.
  • OLG Köln, 08.06.2016 - 10 UF 200/15

    Übertragung von Teilbereichen der elterlichen Sorge auf den Kindesvater allein

    Auch im Rahmen der Beschwerde der Antragsgegnerin kann aber die angefochtene Entscheidung nicht mit dem Argument angegriffen werden, der bestellte Verfahrensbeistand sei nicht "neutral" gewesen und habe den anderen Elternteil bevorzugt - der Verfahrensbeistand ist nicht zur Neutralität zwischen den Eltern, sondern nur dem Kindesinteresse verpflichtet (KG, Beschl. v. 19.02.2014 - 17 UF 5/14, ZKJ 2014, 285 (288)), und dass dies nicht gewahrt worden sei, ist nicht ersichtlich.
  • OLG Saarbrücken, 27.11.2018 - 6 UF 120/18

    Umgangsbefugnis bei entgegenstehendem Willen des 16-jährigen Kindes

    Auch die wegen der in § 158 Abs. 1 FamFG normierten Verpflichtung, einen "geeigneten" Verfahrensbeistand zu bestellen, gebotene Überprüfung der persönlichen und fachlichen Eignung der Verfahrensbeiständin (siehe dazu Senatsbeschluss a.a.O.; OLG Braunschweig a.a.O.; OLG Hamburg a.a.O.; KG ZKJ 2014, 285) hat keinerlei Bedenken des Senats aufgedeckt.
  • OLG Brandenburg, 15.04.2020 - 13 UF 162/17

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein

    Die Stetigkeit der personalen Beziehung ist vor allem bei kleineren Kindern wichtig (KG ZKJ 2014, 285; FamRZ 2010, 135; OLG Köln FuR 2013, 53; FamRZ 1999, 181; BeckOK BGB/Veit, 53. Ed. 1.11.2019, BGB § 1671 aa)).
  • OLG Koblenz, 23.09.2019 - 9 UF 408/19

    Sorgerecht des Vaters trotz Zeitmangel aus Kindeswohlgründen

    Durch den Hinweis auf die "Geeignetheit" des Verfahrensbeistands wollte der Gesetzgeber jedoch lediglich klarstellen, dass bestimmte Mindestanforderungen im Hinblick auf Aus- und Vorbildung des Verfahrensbeistands und die von ihm bei der Arbeit zu beachtenden Standards einzuhalten sind (vgl. Senat , ZKJ 2019, 181, 184; KG, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 17 UF 5/14 -, juris, Rdnr. 24, m.w.N.).

    Dass sich aus diesem Status bisweilen Konflikte mit anderen Verfahrensbeteiligten - hier der Antragsgegnerin - ergeben können, liegt in der Natur der Sache und kann deshalb auch nicht als Beleg für eine vermeintlich nicht ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung herangezogen werden (vgl. Senat , a.a.O.; KG, Beschluss vom 19. Februar 2014 - 17 UF 5/14 -, juris, Rdnr. 25, m.w.N.).

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