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   KG, 16.01.2015 - 6 W 162/14   

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https://dejure.org/2015,29012
KG, 16.01.2015 - 6 W 162/14 (https://dejure.org/2015,29012)
KG, Entscheidung vom 16.01.2015 - 6 W 162/14 (https://dejure.org/2015,29012)
KG, Entscheidung vom 16. Januar 2015 - 6 W 162/14 (https://dejure.org/2015,29012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1589 Abs 2 aF BGB, § 1922 Abs 1 BGB, § 1924 Abs 1 BGB, Art 1 Nr 3 NEhelG vom 19.08.1969, Art 12 § 1 NEhelG vom 19.08.1969
    Erbrechtliche Stellung des vor 1949 geborenen nichtehelichen Kindes: Vereinbarkeit der Vorschriften des NEhelG mit Grundgesetz und EMRK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11

    Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949

    Auszug aus KG, 16.01.2015 - 6 W 162/14
    Weitergehende Anforderungen an den Gesetzgeber ergeben sich auch nicht aus der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (vgl. BGH, aaO, Rdn. 46; BVerfG, Urteil vom 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11, 1 BvR 3155/11 - zitiert nach juris).

    Dieses Gesetz wiederum steht nach der vorgenannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.03.2013 (aaO, Rdn. 41 f.) nicht im Widerspruch zu den Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention.

  • EGMR, 28.05.2009 - 3545/04

    Ausschluss nichtehelicher Kinder, die vor dem 1.7.1949 geboren wurden, von der

    Auszug aus KG, 16.01.2015 - 6 W 162/14
    Zwar ist diese Vorschrift durch das zur Umsetzung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. Mai 2009 (Brauer/Deutschland, NJW-RR 2009, 1603f.) erlassene Zweite Erbrechtsgleichstellungsgesetz vom 12. April 2011 (Bundesgesetzblatt I S. 605-ZwErbGleichG) aufgehoben worden, jedoch erfolgte dies aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes nicht rückwirkend für Erbfälle vor dem 29. Mai 2009, sondern nur mit Wirkung zu dem Stichtag 29. Mai 2009 (vgl. Art. 5).

    Damit hat der Gerichtshof die selben Grundsätze zur Anwendung gebracht, die seiner Entscheidung vom 28. Mai 2009 (aaO) zu Grunde lagen und in Deutschland Anlass für den Erlass des Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetzes vom 12. April 2011 waren.

  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 150/10

    Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder

    Auszug aus KG, 16.01.2015 - 6 W 162/14
    Einem nichtehelichen Kind, das vor dem 1. Juli 1949 geboren ist, steht daher bei Erbfällen vor diesem Stichtag - wie hier - weiterhin kein gesetzliches Erbrecht nach dem Vater zu (vgl. hierzu im Einzelnen BGH, Urteil vom 26.10.2011 - IV ZR 150/10 -, zitiert nach juris).
  • EGMR, 07.02.2013 - 16574/08

    FABRIS c. FRANCE

    Auszug aus KG, 16.01.2015 - 6 W 162/14
    Etwas anderes folgt entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin auch nicht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) v. 7. Februar 2013, (NJW-RR 2014, 645, zitiert nach juris).
  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 28/85

    Rechtsfolgen einer ausländischen Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus KG, 16.01.2015 - 6 W 162/14
    Zwar gilt der Erblasser auf Grund des ihn zu Unterhaltsleistungen verurteilenden Urteils des Amtsgerichts Charlottenburg vom 3. August 1928 - 43 C 226/28 -, dem nach dem mit dem Nichtehelichengesetz zum 1. Juli 1970 in Kraft getretenen Artikel 12 § 3 Abs. 1 Satz 2 Nichtehelichkeitsgesetz (NEhelG a. F.) statusfeststellende Wirkung zukommt (vgl. BGH FamRZ 1986, 665 II 2 b), als Vater der Antragstellerin.
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