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   KG, 13.12.2023 - 2 Ws 146/23, 121 AR 233/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,43221
KG, 13.12.2023 - 2 Ws 146/23, 121 AR 233/23 (https://dejure.org/2023,43221)
KG, Entscheidung vom 13.12.2023 - 2 Ws 146/23, 121 AR 233/23 (https://dejure.org/2023,43221)
KG, Entscheidung vom 13. Dezember 2023 - 2 Ws 146/23, 121 AR 233/23 (https://dejure.org/2023,43221)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Auswechseln des Pflichtverteidigers in der Revision - Begründung des Antrags und Verfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus KG, 13.12.2023 - 2 Ws 146/23
    Voraussetzung der Annahme eines wichtigen Grundes für die Ersetzung des Pflichtverteidigers ist vielmehr, dass konkrete Tatsachen vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt und daher zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann (vgl. BVerfG NJW 2001, 3695, 3697; BGH NStZ 2021, 60; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Aufl., § 143a Rn. 19 ff.).
  • BGH, 26.02.2020 - StB 4/20

    Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers (endgültig zerstörtes

    Auszug aus KG, 13.12.2023 - 2 Ws 146/23
    Voraussetzung der Annahme eines wichtigen Grundes für die Ersetzung des Pflichtverteidigers ist vielmehr, dass konkrete Tatsachen vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt und daher zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann (vgl. BVerfG NJW 2001, 3695, 3697; BGH NStZ 2021, 60; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Aufl., § 143a Rn. 19 ff.).
  • KG, 09.05.2023 - 4 Ws 23/23

    Voraussetzungen eines Pflichtverteidigerwechsels in der Revisionsinstanz auf

    Auszug aus KG, 13.12.2023 - 2 Ws 146/23
    Nach der Rechtsprechung des Kammergerichts und der einhelligen Meinung im Schrifttum ist deshalb die Bezeichnung eines neuen Verteidigers Voraussetzung des Verteidigerwechsels nach § 143a Abs. 3 StPO (vgl. KG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 4 Ws 23/23 - juris mwN; Kämpfer/Travers in MüKo/StPO, 2. Aufl., § 143a Rn. 23; Willnow in KK, StPO 9. Aufl., § 143a Rn. 15; Krawczyk in BeckOK/StPO, 46. Edition, § 143a Rn. 39).
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