Rechtsprechung
KG, 13.12.2023 - 2 Ws 146/23, 121 AR 233/23 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,43221) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Auswechselung, Revisionsverfahren, Begründung, Verfahren
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 143a Abs 2 S 1 Nr 3 StPO, § 143a Abs 3 StPO
Auswechselung des Pflichtverteidigers im Revisionsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)
Auswechseln des Pflichtverteidigers in der Revision - Begründung des Antrags und Verfahren
Verfahrensgang
- LG Berlin, 10.10.2023 - 265 Js 348/23 Ns (41/23
- LG Berlin, 10.10.2023 - 572 Ns 41/23
- KG, 13.12.2023 - 2 Ws 146/23, 121 AR 233/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01
Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren
Auszug aus KG, 13.12.2023 - 2 Ws 146/23
Voraussetzung der Annahme eines wichtigen Grundes für die Ersetzung des Pflichtverteidigers ist vielmehr, dass konkrete Tatsachen vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt und daher zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann (vgl. BVerfG NJW 2001, 3695, 3697; BGH NStZ 2021, 60;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Aufl., § 143a Rn. 19 ff.). - BGH, 26.02.2020 - StB 4/20
Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers (endgültig zerstörtes …
Auszug aus KG, 13.12.2023 - 2 Ws 146/23
Voraussetzung der Annahme eines wichtigen Grundes für die Ersetzung des Pflichtverteidigers ist vielmehr, dass konkrete Tatsachen vorgetragen und gegebenenfalls nachgewiesen werden, aus denen sich ergibt, dass eine nachhaltige und nicht zu beseitigende Erschütterung des Vertrauensverhältnisses vorliegt und daher zu besorgen ist, dass die Verteidigung objektiv nicht (mehr) sachgerecht geführt werden kann (vgl. BVerfG NJW 2001, 3695, 3697; BGH NStZ 2021, 60;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 66. Aufl., § 143a Rn. 19 ff.). - KG, 09.05.2023 - 4 Ws 23/23
Voraussetzungen eines Pflichtverteidigerwechsels in der Revisionsinstanz auf …
Auszug aus KG, 13.12.2023 - 2 Ws 146/23
Nach der Rechtsprechung des Kammergerichts und der einhelligen Meinung im Schrifttum ist deshalb die Bezeichnung eines neuen Verteidigers Voraussetzung des Verteidigerwechsels nach § 143a Abs. 3 StPO (vgl. KG, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 4 Ws 23/23 - juris mwN;… Kämpfer/Travers in MüKo/StPO, 2. Aufl., § 143a Rn. 23;… Willnow in KK, StPO 9. Aufl., § 143a Rn. 15;… Krawczyk in BeckOK/StPO, 46. Edition, § 143a Rn. 39).