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   KG, 12.12.2023 - 21 U 47/22   

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https://dejure.org/2023,44303
KG, 12.12.2023 - 21 U 47/22 (https://dejure.org/2023,44303)
KG, Entscheidung vom 12.12.2023 - 21 U 47/22 (https://dejure.org/2023,44303)
KG, Entscheidung vom 12. Dezember 2023 - 21 U 47/22 (https://dejure.org/2023,44303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • baurechtsiegen.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Vergessene" Rechnungspositionen verjähren mit der (ersten) Schlussrechnungsforderung!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Vergessene" Rechnungspositionen verjähren mit der (ersten) Schlussrechnungsforderung! (IBR 2024, 165)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21

    Zurechnung von Verzögerungen im Zustellungsverfahren (hier: fehlerhafte Angabe

    Auszug aus KG, 12.12.2023 - 21 U 47/22
    Etwas anderes besagt auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.07.2023 nicht, wonach allein die Verzögerungen im Zustellungsverfahren, die durch eine fehlerhafte Sachbehandlung des Gerichts verursacht sind, dem Zustellungsbetreiber nicht zuzurechnen sind, auch wenn der fehlerhaften Sachbehandlung des Gerichts eine der Partei zuzurechnende Verzögerung in Form einer fehlerhaften Angabe der Zustellanschrift vorausgegangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2023, V ZR 215/21, NJW 2023, 2945 Rn. 6).

    Dies zugrunde gelegt, ist für die Berechnung der auf der fehlerhaften Angabe der Zustellanschrift beruhenden Verzögerung der Zeitpunkt des gescheiterten Zustellungsversuchs von Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2023, V ZR 215/21, NJW 2023, 2945 Rn. 7, 8; BGH, Urteil vom 12.09.2019, IX ZR 262/18, NZG 2020, 70 Rn. 23).

    Das Überobligatorische Tätigwerden des Richters kompensiert nicht die vorangegangene der Klägerin zuzurechnende Verzögerung (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2023, V ZR 215/21, NJW 2023, 2945 Rn. 8).

  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 154/14

    Voraussetzungen einer Vorwirkung "demnächstiger" Zustellung der Klageschrift in

    Auszug aus KG, 12.12.2023 - 21 U 47/22
    Dabei wird nach ständiger Rechtsprechung eine der Partei zuzurechnende Zustellungsverzögerung von bis zu vierzehn Tagen regelmäßig hingenommen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 10.07.2015, V ZR 154/14, NJW 2015, 2666 Rn. 5).

    Bei Berechnung der Dauer der zurechenbaren Verzögerung ist grundsätzlich auf die Zeitspanne abzustellen, um die sich die Zustellung als Folge der Nachlässigkeit der Partei verzögert (vgl. Häublein/Müller in MüK0ZPO, 6. Auflage 2020, S. 167 Rn. 13, 17; vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2015, V ZR 154/14, NJW 2015, 2666 Rn. 6).

    Sie schließt die Annahme einer zur Unterbrechung der Verjährung noch geeigneten " demnächst erfolgten " Zustellung nach § 167 ZPO aus (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 10.07.2015, V ZR 154/14, NJW 2015, 2666 Rn. 5).

  • BGH, 10.09.2015 - IX ZR 255/14

    Verjährungshemmung durch Rechtsverfolgung: Voraussetzungen im Falle der

    Auszug aus KG, 12.12.2023 - 21 U 47/22
    Das ist nicht der Fall, wenn im Antrag eine unrichtige Anschrift des Beklagten angegeben ist, also nicht erwartet werden kann, dass er diesen überhaupt erreicht (vgl. BGH, Urteil vom 10.09.2015, IX ZR 255/14, NJW 2016, 151 Rn. 11).

    Ohne jedes konkrete Anzeichen eines Wohnungswechsels des Anspruchsgegners ist der Gläubiger nicht verpflichtet, vor Einreichung der Klage beim zuständigen Einwohnermeldeamt die ihm bekannte Anschrift des Anspruchsgegners überprüfen zu lassen (vgl. zu einem PKH-Antrag: BGH, Urteil vom 10.09.2015, IX ZR 255/14, NJW 2016, 151 Rn. 18).

  • BGH, 17.05.2019 - V ZR 34/18

    Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung; Versäumung

    Auszug aus KG, 12.12.2023 - 21 U 47/22
    Allerdings kommt es auf diesen Zeitraum nicht an, da eine im Rahmen des § 167 ZPO relevante Verzögerung der Zustellung nur für den Zeitraum nach dem Ablauf der Verjährungsfrist am 31.12.2018, also ab dem 01.01.2019 von Bedeutung ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.2019, V ZR 34/18, NJW-RR 2019, 976 Rn. 14).

    Danach beginnt die Vierzehntagesfrist zu laufen, innerhalb derer eine Verzögerung unschädlich ist (vgl. BGH, Teilversäumnis- und Teilendurteil vom 25.10.2016, Il ZR 230/15, NJW 2017, 1467 Rn. 24, 25; BGH, Urteil vom 17.05.2019, V ZR 34/18, NJW-RR 2019, 976 Rn. 9, 10).

  • BGH, 12.09.2019 - IX ZR 262/18

    Zustellung "demnächst" bei einer Verzögerung von über vier Monaten; Tatsächlicher

    Auszug aus KG, 12.12.2023 - 21 U 47/22
    Dies zugrunde gelegt, ist für die Berechnung der auf der fehlerhaften Angabe der Zustellanschrift beruhenden Verzögerung der Zeitpunkt des gescheiterten Zustellungsversuchs von Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 21.07.2023, V ZR 215/21, NJW 2023, 2945 Rn. 7, 8; BGH, Urteil vom 12.09.2019, IX ZR 262/18, NZG 2020, 70 Rn. 23).
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 395/07

    Hemmung der Verjährung bei gescheiterter Zustellung des Mahnbescheides wegen

    Auszug aus KG, 12.12.2023 - 21 U 47/22
    Auf Grund dessen treffe die Bank im eigenen Interesse die Obliegenheit, sich im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Entstehung des Bürgschaftsanspruchs zu vergewissern, ob die ihr bekannte Wohnanschrift des Bürgen noch aktuell ist, und sich gegebenenfalls nach der neuen Adresse des Bürgen zu erkundigen, sofern ihr diese nicht z.B. aus einer anderen mit dem Bürgen bestehenden Geschäftsverbindung ohnehin bekannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.09.2008, XI ZR 395/07, NJW 2009, 587).
  • OLG Hamm, 18.06.2014 - 11 U 98/13

    Post haftet für Zustellungsfehler

    Auszug aus KG, 12.12.2023 - 21 U 47/22
    Hieraus ergibt sich eher ein Argument zu Lasten der Klägerin, da sie ggf. einen Schadensersatzanspruch gegen die P. AG hat, wenn diese grob fahrlässig oder gar vorsätzlich ihre Pflichten verletzt hat (vgl. hierzu: OLG Hamm, Urteil vom 18.6.2014, 1 1 U 98/13, NVwZ-RR 2014, 914).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung -

    Auszug aus KG, 12.12.2023 - 21 U 47/22
    Die Klägerin trägt grundsätzlich die Verantwortung dafür, dass von ihrer Seite aus alles Erforderliche getan wurde, um eine ordnungsgemäße Zustellung der Klageschrift - unter der zutreffenden Bezeichnung und an der richtigen Anschrift des Beklagten - zu gewährleisten (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.1988, IVb ZR 92/87, BeckRS 1988, 31091526 zu einem etwas anders gelagerten Fall).
  • BGH, 01.12.2005 - III ZR 43/05

    Einhaltung der Klagefrist bei Zustellung an die falsche Behörde

    Auszug aus KG, 12.12.2023 - 21 U 47/22
    Zur Zustellung demnächst nach § 167 ZPO hat der Bundesgerichtshof es überdies für erforderlich gehalten, dass ein Kläger sich bei sorgfältiger Prozessführung selbstständig aus den maßgeblichen amtlichen Mitteilungsblättern über die richtige Vertretungsbehörde einer öffentlich-rechtlichen Beklagten hätte informieren müssen, obwohl die in die Klage fälschlich aufgenommene Behörde im Rubrum des angefochtenen Entschädigungsfestsetzungsbeschlusses des Regierungspräsidiums als Vertretungsbehörde der Beklagten aufgeführt war (vgl. BGH, Urteil vom 01.12.2005, III ZR 43/05, NJW-RR 2006, 789 Rn. 6, 7).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 1 U 98/13

    Unwirksame Klauseln in Mobilfunkverträgen (Prepaid-Vertrag)

    Auszug aus KG, 12.12.2023 - 21 U 47/22
    Hieraus ergibt sich eher ein Argument zu Lasten der Klägerin, da sie ggf. einen Schadensersatzanspruch gegen die P. AG hat, wenn diese grob fahrlässig oder gar vorsätzlich ihre Pflichten verletzt hat (vgl. hierzu: OLG Hamm, Urteil vom 18.6.2014, 1 1 U 98/13, NVwZ-RR 2014, 914).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 18 U 69/17
  • OLG Brandenburg, 05.07.2021 - 9 UF 6/21

    Hemmung der Verjährung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich durch Anbringung einer

  • BGH, 25.10.2016 - II ZR 230/15

    Publikumskommanditgesellschaft: Befugnis einer zu Unrecht im Handelsregister

  • BGH, 05.11.2014 - III ZR 559/13

    Hemmung der Verjährung: Ermöglichung einer alsbaldigen Zustellung der

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2016 - 22 U 176/14

    Rechtsnatur und Beginn der Verjährung von Ansprüchen auf Rückzahlung überzahlter

  • OLG Hamm, 21.02.2012 - 21 U 93/11

    Ansprüche auf Zahlung von Werklohn für die Ausführung von Aufträgen auf dem

  • BGH, 26.02.2016 - V ZR 131/15

    Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Zustellung der Klage

  • BGH, 07.02.2018 - VII ZR 66/16

    Rückzahlungsanspruch verjährt auch ohne Abnahme und Schlussrechnungsstellung!

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