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   KG, 11.07.2006 - 1 W 113/06   

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https://dejure.org/2006,7494
KG, 11.07.2006 - 1 W 113/06 (https://dejure.org/2006,7494)
KG, Entscheidung vom 11.07.2006 - 1 W 113/06 (https://dejure.org/2006,7494)
KG, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 1 W 113/06 (https://dejure.org/2006,7494)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung einer Grundbuchberichtigung nach Berichtigung der Eigentümereintragung; Löschung der fehlerhaften Eintragung einer Sicherungshypothek; Wirkung der Voreintragung eines Widerspruchs ; Materielle und formelle Berechtigung zur Abgabe der für eine Rechtsänderung ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Löschung von Grundbuchberichtigung nach Berichtigung der Eigentümereintragung; Löschung einer Zwangshypothek

  • Judicialis

    GBO § 22; ; BGB § 894; ; ZPO § 771; ; ZPO § 868

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 22; BGB § 894
    Löschung von Grundbuchberichtigung nach Berichtigung der Eigentümereintragung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Löschung von Grundbuchberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2006, 602
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 214/04

    Wirksamkeit der Auflassungserklärung des nicht im Grundbuch eingetragenen wahren

    Auszug aus KG, 11.07.2006 - 1 W 113/06
    Entgegen der Auffassung der weiteren Beteiligten ist die Entscheidung des BGH vom 20.1.2006 - V ZR 214/04 - (BGH-Report 2006, 695) nicht einschlägig.
  • BGH, 30.10.2001 - VI ZR 127/00

    Rechtskraftwirkung eines die Berichtigung des Grundbuchs bewilligenden Urteils

    Auszug aus KG, 11.07.2006 - 1 W 113/06
    Nach der dort vertretenen Auffassung - der der BGH, NJW-RR 02, 516/517 freilich entgegengetreten ist - stellt das der Klage auf Grundbuchberichtigung stattgebende Urteil zwar "in den subjektiven Grenzen der Rechtskraft das dingliche Recht fest", so dass durch ein solches Urteil der Nachweis der Unrichtigkeit einer entgegenstehenden Eintragung erbracht sein könnte.
  • RG, 04.03.1912 - V 184/11

    Zulässigkeit der Revision; Arresthypothek; Eigentümerhypothek

    Auszug aus KG, 11.07.2006 - 1 W 113/06
    Ist die Sicherungshypothek zu Unrecht eingetragen worden, da sich die Zwangsvollstreckung aus der notariellen Urkunde nicht gegen den - wahren - Eigentümer des Grundstücks richtet, so ist das eingetragene Recht gleichwohl entstanden, steht jedoch als Grundschuld von vornherein dem - wahren - Eigentümer zu, vgl. RGZ 78, 398/408 f., Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 868 Rdn. 1. Gegenüber dem buchmäßig Berechtigten kann der Eigentümer nach § 894 BGB den Anspruch auf Berichtigung - auch im Wege der Löschung des Rechts - geltend machen, er kann aber auch nach §§ 795, 771 ZPO gegen die Eintragung als Zwangsvollstreckungsakt (§ 866 I ZPO) vorgehen und unter Vorlage einer Entscheidung nach § 868 Abs. 1 ZPO die Berichtigung des Grundbuchs nach § 22 Abs. 1 GBO erreichen.
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