Rechtsprechung
   KG, 11.01.2024 - 8 U 24/22   

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https://dejure.org/2024,5307
KG, 11.01.2024 - 8 U 24/22 (https://dejure.org/2024,5307)
KG, Entscheidung vom 11.01.2024 - 8 U 24/22 (https://dejure.org/2024,5307)
KG, Entscheidung vom 11. Januar 2024 - 8 U 24/22 (https://dejure.org/2024,5307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin
  • RA Kotz

    Gewerbemieterhaftung für Brandschaden - Lithium-Ionen-Akku-Ladung auf Holzregal

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lithium-Ionen-Akku auf Holzregal geladen: Gewerbemieter haftet für Brandschaden!

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Gewerbemieters für einen Brandschaden, der beim Laden von 18-Volt-Lithium-Ionen Akkus auf einem Holzregal des Büroraums entstanden ist

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung für Brandschaden durch unsachgemäßes Laden von Lithium-Ionen-Akkus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Brandschaden durch das Laden von 18-Volt-Lithium-Akkus: Mieter haftet für Schaden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lithium-Ionen-Batterie auf Holzregal aufgeladen: Gewerbemieter haftet für Brandschaden! (IMR 2024, 197)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.12.2012 - XII ZR 6/12

    Geschäftsraummiete: Vermieterhaftung für Schäden an Mietersachen durch einen mit

    Auszug aus KG, 11.01.2024 - 8 U 24/22
    1) Die Grundsätze der Rechtsprechung des BGH zum im Wege ergänzender Vertragsauslegung anzunehmenden konkludenten Regressverzicht des Versicherers bei der Gebäudeversicherung im Fall leicht fahrlässiger Schädigung durch den Mieter (s. BGH NJW-RR 2023, 928 Rn 14; BGHZ 145, 393 -juris Rn 15 ff) sind auf den vorliegenden Fall der Geschäftsinhaltsversicherung des Vermieters nicht übertragbar (s. BGH NJW-RR 2013, 333 Rn 33 f.; NJW 2006, 3714 Rn 7).

    (Jedenfalls) diese Anforderungen gelten auch für vertragliche Schutzpflichten, da Verkehrssicherungspflichten innerhalb eines Vertragsverhältnisses zugleich Vertragspflichten sind (s. BGH NJW 2018, 2956 Rn 12; s.a. BGH NJW-RR 2013, 333 Rn 17 zur Fürsorgepflicht der Mietvertragspartei - dort Vermieter -, keine zusätzliche Brandgefahrenquelle zu schaffen).

    Die Begründung einer bei sorgfältiger Nutzung der Mietsache vermeidbaren Brandgefahr ist kein "vertragsgemäßer Gebrauch", sondern pflichtwidrig (s.a. BGH NJW-RR 2013, 333 Rn 17).

  • BGH, 19.07.2018 - VII ZR 251/17

    Zur Haftung des Betreibers einer Waschstraße ("Auffahrunfall in der Waschstraße")

    Auszug aus KG, 11.01.2024 - 8 U 24/22
    Die Zumutbarkeit von Sicherungsvorkehrungen bestimmt sich dabei unter Abwägung der Wahrscheinlichkeit der Gefahrverwirklichung, der Gewichtigkeit möglicher Schadensfolgen und der Höhe des Kostenaufwands, der mit Sicherheitsvorkehrungen einhergeht (s. BGH NJW 2018, 2956 Rn 18).

    (Jedenfalls) diese Anforderungen gelten auch für vertragliche Schutzpflichten, da Verkehrssicherungspflichten innerhalb eines Vertragsverhältnisses zugleich Vertragspflichten sind (s. BGH NJW 2018, 2956 Rn 12; s.a. BGH NJW-RR 2013, 333 Rn 17 zur Fürsorgepflicht der Mietvertragspartei - dort Vermieter -, keine zusätzliche Brandgefahrenquelle zu schaffen).

  • OLG Bamberg, 12.06.2019 - 1 U 34/19

    Erstattung eines Gebäudeschadens nach einem Brand

    Auszug aus KG, 11.01.2024 - 8 U 24/22
    So habe das OLG Bamberg im Beschluss vom 12.06.2019 -1 U 34/19- sachverständig beraten festgestellt, dass "die Brandgefahr beim Laden von Lithium-Ionen-Akkus extrem gering" sei.

    Auch in der Rechtsprechung ist bereits anerkannt worden, dass die Gefahren von Lithium-Ionen-Akkus allgemein bekannt sind (s. OLG Naumburg VersR 2016, 986 -juris Rn 33; in der Sache auch OLG Bamberg RuS 2019, 641 -jeweils für das Laden von Hubschrauber-Akkus in brandgefährlicher Umgebung; LG Hannover, Urt. v. 2.4.2020 -11 O 189/19, juris Rn 15).

  • BGH, 05.07.2019 - V ZR 96/18

    Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des

    Auszug aus KG, 11.01.2024 - 8 U 24/22
    Etwaige Unfallverhütungsvorschriften, die dem Schutz von Mitarbeitern dienen, können nach der Rechtsprechung des BGH zur Bestimmung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht mit herangezogen werden (vgl. BGH a.a.O.; NZM 2019, 893 Rn 18).
  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 298/99

    Regreßverzicht in der Gebäude-Feuer-Versicherung

    Auszug aus KG, 11.01.2024 - 8 U 24/22
    1) Die Grundsätze der Rechtsprechung des BGH zum im Wege ergänzender Vertragsauslegung anzunehmenden konkludenten Regressverzicht des Versicherers bei der Gebäudeversicherung im Fall leicht fahrlässiger Schädigung durch den Mieter (s. BGH NJW-RR 2023, 928 Rn 14; BGHZ 145, 393 -juris Rn 15 ff) sind auf den vorliegenden Fall der Geschäftsinhaltsversicherung des Vermieters nicht übertragbar (s. BGH NJW-RR 2013, 333 Rn 33 f.; NJW 2006, 3714 Rn 7).
  • BGH, 28.03.2023 - VI ZR 19/22

    Ersatz von Versicherungsleistungen für gestohlene Kfz als Anspruch eines

    Auszug aus KG, 11.01.2024 - 8 U 24/22
    Es sind diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind (s. BGH NJW 2023, 2037 Rn 13 m.N.).
  • BGH, 14.05.2009 - III ZR 86/08

    Durchführung der wiederkehrenden Prüfung von Kranen durch einen Sachkundigen nach

    Auszug aus KG, 11.01.2024 - 8 U 24/22
    Als Unternehmerin ist die Beklagte sowohl gegenüber ihren Arbeitnehmern als auch im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten verpflichtet, ihre Betriebsmittel in einem sicheren Zustand zu erhalten (s. BGHZ 181, 65 Rn 13).
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 26/04

    Neue Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Regressverzicht des

    Auszug aus KG, 11.01.2024 - 8 U 24/22
    1) Die Grundsätze der Rechtsprechung des BGH zum im Wege ergänzender Vertragsauslegung anzunehmenden konkludenten Regressverzicht des Versicherers bei der Gebäudeversicherung im Fall leicht fahrlässiger Schädigung durch den Mieter (s. BGH NJW-RR 2023, 928 Rn 14; BGHZ 145, 393 -juris Rn 15 ff) sind auf den vorliegenden Fall der Geschäftsinhaltsversicherung des Vermieters nicht übertragbar (s. BGH NJW-RR 2013, 333 Rn 33 f.; NJW 2006, 3714 Rn 7).
  • BGH, 07.06.2023 - IV ZR 252/22

    Auskunftsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Mieter bezüglich des Inhalts

    Auszug aus KG, 11.01.2024 - 8 U 24/22
    1) Die Grundsätze der Rechtsprechung des BGH zum im Wege ergänzender Vertragsauslegung anzunehmenden konkludenten Regressverzicht des Versicherers bei der Gebäudeversicherung im Fall leicht fahrlässiger Schädigung durch den Mieter (s. BGH NJW-RR 2023, 928 Rn 14; BGHZ 145, 393 -juris Rn 15 ff) sind auf den vorliegenden Fall der Geschäftsinhaltsversicherung des Vermieters nicht übertragbar (s. BGH NJW-RR 2013, 333 Rn 33 f.; NJW 2006, 3714 Rn 7).
  • OLG Schleswig, 16.08.2019 - 11 U 87/16

    Verkehrssicherungspflichtverletzung und Schmerzensgeld: Sturzunfalls eines

    Auszug aus KG, 11.01.2024 - 8 U 24/22
    Der Beklagten wäre daher nicht zu folgen, sofern sie der Ansicht sein sollte, dass ihrer Vermieterin gegenüber geringere Sicherheitsanforderungen gelten würden als gegenüber ihren Mitarbeitern (s.a. OLG Schleswig NJW-RR 2020, 18 -juris Rn 19: der Kunde eines Einkaufszentrums könne mit einer Gestaltung der Laufwege rechnen, die den Vorschriften der Arbeitssicherheit entspreche).
  • OLG Naumburg, 19.02.2015 - 4 U 51/14

    Regress des Wohngebäudeversicherers gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters

  • LG Hannover, 02.04.2020 - 11 O 189/19
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