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   KG, 10.06.2010 - 16 U 8/10   

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https://dejure.org/2010,15758
KG, 10.06.2010 - 16 U 8/10 (https://dejure.org/2010,15758)
KG, Entscheidung vom 10.06.2010 - 16 U 8/10 (https://dejure.org/2010,15758)
KG, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 16 U 8/10 (https://dejure.org/2010,15758)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2057a BGB, § 2325 BGB, § 2329 BGB
    Pflichtteilsergänzungsanspruch: Abzugsfähigkeit einer auf einem Nachlassgrundstück lastenden Grundschuld bei der Berechnung des Grundstückswertes; Ausgleichspflicht wegen erbrachter Pflegeleistungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer für eine fremde Schuld bestellten Grundschuld im Rahmen des Pflichtteilergänzungsanspruchs; Umfang der Ausgleichungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2057a; BGB § 2325; BGB § 2329
    Berücksichtigung einer für eine fremde Schuld bestellten Grundschuld im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Umfang der Ausgleichungspflicht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 02.06.1995 - 7 U 108/94

    Grundschuld als zweifelhafte Verbindlichkeit im Sinne des § 2313 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus KG, 10.06.2010 - 16 U 8/10
    Die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 02.06.1995 (FamRZ 1995, 1525) steht der hier vorgenommenen Würdigung nicht entgegen.

    Insbesondere liegt keine Abweichung von der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 2.6.1995 (FamRZ 1995, 1525) vor, weil die dort zugrunde liegende Fallkonstellation mit der hiesigen nicht vergleichbar ist.

  • BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 29/81

    Pflichtteilsergänzung durch den (pflichtteilsberechtigten) beschenkten Erben

    Auszug aus KG, 10.06.2010 - 16 U 8/10
    Der Anspruch geht bei anderen als Geldgeschenken auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den geschenkten Gegenstand wegen eines bestimmten Geldbetrages (BGH NJW 1983, 1485, 1486).

    e) Hinsichtlich der gemäß § 2328 BGB erhobenen Einrede der Beklagten ist auf den Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung abzustellen (BGHZ 85, 274 ff.).

  • BGH, 09.04.1986 - IVa ZR 125/84

    Annahme einer sittlichen Pflicht zu einer Schenkung als Belohnung für geleistete

    Auszug aus KG, 10.06.2010 - 16 U 8/10
    Ein solcher Fall könnte etwa gegeben sein, wenn der die Pflegeleistung Erbringende schwerwiegende persönliche Opfer bringt und deswegen in eine Notlage gerät (BGH NJW 1986, 1926 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 06.07.2007 - 10 U 27/07

    Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen; Vornahme von vor dem Erbfall

    Auszug aus KG, 10.06.2010 - 16 U 8/10
    Diese Vorschriften geben keinen selbständigen Anspruch auf Herausgabe der Vorempfänge, sie regeln vielmehr nur die Frage, wie ein vorhandener Nachlass unter die Miterben zu verteilen ist (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 6.06.2007, - Az.: 10 U 27/07 -, bei juris Rz. 47 m.w.N.).
  • BGH, 22.11.1951 - IV ZR 37/51

    Pflichtteilsberechnung

    Auszug aus KG, 10.06.2010 - 16 U 8/10
    Zweifelhafte Verbindlichkeiten bleiben außer Ansatz, wenn sie zur Zeit des Erbfalls zweifelhaft waren und zur Zeit der Geltendmachung des Pflichtteils noch in voller Höhe sind (BGHZ 3, 394; Palandt-Edenhofer, BGB, 69. Aufl., § 2313 Rn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 29.05.1974 - IV ZR 163/72

    Unterbrechung der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch

    Auszug aus KG, 10.06.2010 - 16 U 8/10
    In dem Übergang vom Zahlungsanspruch des § 2325 BGB zum Herausgabeanspruch des § 2329 BGB gegen dieselbe Beklagte liegt keine unzulässige Klageänderung, da es sich in beiden Fällen um Pflichtteilsergänzungsansprüche handelt, die dem gleichen Endziel dienen und sich nur durch Art und Umfang der Haftung unterscheiden (BGH NJW 1974, 1327).
  • BGH, 08.03.2006 - IV ZR 263/04

    Auslegung einer Beschränkung der Revisionszulassung; Maßgeblicher Wert eines

    Auszug aus KG, 10.06.2010 - 16 U 8/10
    Auch aus der Entscheidung des BGH vom 08.03.2006 (FamRZ 2006, 777) ergibt sich, dass § 2057 a BGB nur im Rahmen eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach § 2325 BGB von Bedeutung sein kann, nicht jedoch im Rahmen des Pflichtteilsergänzungsanspruches nach § 2329 BGB, bei dem es an einem vorhandenen bzw. zur Befriedigung des Ergänzungsberechtigten ausreichenden Nachlass fehlt und daher ausschließlich § 2330 BGB maßgeblich ist.
  • BGH, 05.04.2000 - IV ZR 145/98

    Voraussetzungen des Pflichtteilergänzungsanspruchs

    Auszug aus KG, 10.06.2010 - 16 U 8/10
    Damit scheidet der ursprünglich vom Kläger geltend gemachte Pflichtteilsergänzungsanspruch gemäß § 2325 BGB aus, weil es sich bei diesem Anspruch um eine Nachlassverbindlichkeit handelt, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. BGH ZEV 2000, 274) einen vorhandenen Nachlass als Haftungsgegenstand voraussetzt, an dem es vorliegend fehlt.
  • BGH, 19.04.1989 - IVa ZR 85/88

    Umfang des Auskunftsanspruchs des Pflichtteilsberechtigten; Einholung eines

    Auszug aus KG, 10.06.2010 - 16 U 8/10
    Maßgeblich ist die Differenz zwischen der Pflichtteilsergänzung, die der Pflichtteilsberechtigte gemäß § 2325 BGB zu beanspruchen hat, und demjenigen, zu dessen Leistung der Erbe im Sinne von § 2329 BGB verpflichtet ist (BGHZ 107, 200 ff.).
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