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   KG, 07.11.1975 - 1 W 713/75   

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https://dejure.org/1975,3345
KG, 07.11.1975 - 1 W 713/75 (https://dejure.org/1975,3345)
KG, Entscheidung vom 07.11.1975 - 1 W 713/75 (https://dejure.org/1975,3345)
KG, Entscheidung vom 07. November 1975 - 1 W 713/75 (https://dejure.org/1975,3345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Anfechtungserklärung gegenüber einem interlokal und örtlich unzuständigen Nachlassgericht ; Erteilung eines beantragten Erbscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 496 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 15.07.1909 - IV 558/08

    Kann die einem örtlich unzuständigen Gerichte gegenüber erklärte

    Auszug aus KG, 07.11.1975 - 1 W 713/75
    Da der Senat mit dieser Auslegung des § 7 FGG von der für einen vergleichbaren Fall in RGZ 71, 380 vertretenen Ansicht des Reichsgerichts abweicht, wird die Sache dem Bundesgerichtshof gemäß § 28 FGG vorgelegt.

    Der Senat sieht sich an einer Entscheidung dieses Inhalts durch das in RGZ 71, 380 abgedruckte Urteil des Reichsgerichts gehindert, in dem die Auffassung vertreten worden ist, daß die zum Protokoll eines örtlich unzuständigen Nachläßgerichts erklärte Ausschlagung entsprechend § 7 FGG schon deshalb wirksam sei, weil das Gericht eine Bescheinigung über die "erfolgte" Ausschlagung erteilt, den anderen Beteiligten die Ausschlagung mitgeteilt sowie von dem Ausschlagenden Kosten eingefordert habe.

    Während einerseits die Auffassung vertreten wird, daß die gegenüber einem Gericht abzugebenden Erklärungen Beteiligter nicht als "gerichtliche Handlungen" behandelt und durch die widerspruchslose Entgegennahme und Weiterleitung nicht wirksam werden könnten (KG, KGJ 39 A 57 für die Erbausschlagung; Jansen, a.a.O., § 7 Rdn. 4 m.Nachw.; Schlegelberger, FGG, 7. Aufl., § 7 Anm. 16), will die Gegenmeinung eine Heilung des Mangels durch die vom Empfangsgericht in Unkenntnis der Unzuständigkeit veranlaßte Mitteilung an Dritte (RGZ 71, 380 betr. Erbausschlagung; BGHZ 36, 197 betr. Gütertrennungserklärung nach dem Gleichberechtigungsgesetz ) oder sogar durch die bloße widerspruchslose Entgegennahme eintreten lassen (Bärmann, FG, S. 51; Baur, FG, S. 98; Keidel-Winkler, FGG, 10. Aufl., § 7 Rdn. 5).

  • BGH, 20.05.1969 - III ZB 3/67

    Erbschein nach Erblassern mit letztem Wohnsitz in der DDR

    Auszug aus KG, 07.11.1975 - 1 W 713/75
    Mit Recht hat das Landgericht angenommen, daß das Amtsgericht Wedding, in dessen Bezirk sich Nachlaßgegenstände befinden, für die Erteilung des beantragten Erbscheins nach dem zuletzt in Ost-Berlin wohnhaften Erblasser interlokal und örtlich zuständig ist (BGHZ 52, 123; Senatsbeschluß in OLGZ 1970, 96; 1975, 287) und daß sich die Erbfolge in entsprechender Anwendung der Art. 24, 25 EGBGB nach dem auch für Ost-Berlin gültigen Recht der DDR richtet.
  • BGH, 11.12.1961 - III ZR 172/60

    Amtspflichtverletzung eines Schiedsmanns

    Auszug aus KG, 07.11.1975 - 1 W 713/75
    Eine Vorlage wegen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 36, 193 scheint dem Senat dagegen nicht geboten, da es sich dort um Besonderheiten einer Gestaltungserklärung nach dem Gleichberechtigungsgesetz handelte, die mit dem vorliegenden erbrechtlichen Problemkreis nicht zu vergleichen sind.
  • BGH, 13.12.1961 - IV ZR 92/61

    Gütertrennungserklärung

    Auszug aus KG, 07.11.1975 - 1 W 713/75
    Während einerseits die Auffassung vertreten wird, daß die gegenüber einem Gericht abzugebenden Erklärungen Beteiligter nicht als "gerichtliche Handlungen" behandelt und durch die widerspruchslose Entgegennahme und Weiterleitung nicht wirksam werden könnten (KG, KGJ 39 A 57 für die Erbausschlagung; Jansen, a.a.O., § 7 Rdn. 4 m.Nachw.; Schlegelberger, FGG, 7. Aufl., § 7 Anm. 16), will die Gegenmeinung eine Heilung des Mangels durch die vom Empfangsgericht in Unkenntnis der Unzuständigkeit veranlaßte Mitteilung an Dritte (RGZ 71, 380 betr. Erbausschlagung; BGHZ 36, 197 betr. Gütertrennungserklärung nach dem Gleichberechtigungsgesetz ) oder sogar durch die bloße widerspruchslose Entgegennahme eintreten lassen (Bärmann, FG, S. 51; Baur, FG, S. 98; Keidel-Winkler, FGG, 10. Aufl., § 7 Rdn. 5).
  • KG, 31.01.1975 - 1 W 975/73

    Erteilung eines zur Erwirkung von Lastenausgleichsentschädigung benötigten

    Auszug aus KG, 07.11.1975 - 1 W 713/75
    Mit Recht hat das Landgericht angenommen, daß das Amtsgericht Wedding, in dessen Bezirk sich Nachlaßgegenstände befinden, für die Erteilung des beantragten Erbscheins nach dem zuletzt in Ost-Berlin wohnhaften Erblasser interlokal und örtlich zuständig ist (BGHZ 52, 123; Senatsbeschluß in OLGZ 1970, 96; 1975, 287) und daß sich die Erbfolge in entsprechender Anwendung der Art. 24, 25 EGBGB nach dem auch für Ost-Berlin gültigen Recht der DDR richtet.
  • KG, 14.01.1992 - 1 W 666/91

    Erbausschlagung mit Blick auf in der ehemaligen DDR belegenen Immobiliennachlass;

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  • BGH, 06.07.1977 - IV ZB 63/75

    Wirksamkeit der Handlungen eines international unzuständigen Gerichts

    Es hat daher die Sache durch Beschluß vom 7. November 1975 (OLGZ 1976 S. 167 f) gemäß § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • KG, 08.08.1995 - 1 W 2149/94

    Erbrecht eines nichtehelichen Kindes in Bezug auf im Beitrittsgebiet belegene

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