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   KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21, 22 W 72/21   

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https://dejure.org/2021,44138
KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21, 22 W 72/21 (https://dejure.org/2021,44138)
KG, Entscheidung vom 06.10.2021 - 22 W 63/21, 22 W 72/21 (https://dejure.org/2021,44138)
KG, Entscheidung vom 06. Oktober 2021 - 22 W 63/21, 22 W 72/21 (https://dejure.org/2021,44138)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 69 Abs 1 S 2 FamFG, § 58 Abs 1 FamFG, § 382 Abs 1 S 1 FamFG, § 383 Abs 3 FamFG, § 394 FamFG
    Eintragung der Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit

  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG §§ 383 Abs. 3, 394, 395
    Unzulässige Löschung einer Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit aber weiterhin bestehender werbender Tätigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Löschung einer Gesellschaft als vermögenslos bei fortbestehender werbender Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2022, 23
  • DB 2021, 2751
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • KG, 31.07.2015 - 22 W 43/15

    Handelsregistersache: Wiedereintragung einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten

    Auszug aus KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21
    aa) Auch Löschungen stellen Eintragungen dar und unterfallen dem § 395 Abs. 1 FamFG (vgl. Senat, Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15 -, juris Rdn. 14; Beschluss vom 31. Juli 2015 - 22 W 43/15 -, juris Rdn. 4; Bork/Jacoby/Müther, FamFG, 3. Aufl., § 395 Rdn. 2; Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG,12. Aufl., § 395 Rdn. 2; Keidel/Heinemann, FamFG, 20. Aufl., § 395 Rdn. 4).

    Denn insoweit wäre eine weitere Abwicklung durch eine Nachtragsliquidation durchzuführen, wie sich etwa aus § 66 Abs. 5 GmbHG ergibt (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15 -, juris Rdn. 17; Beschluss vom 31. Juli 2015 - 22 W 43/15 -, juris Rdn. 5).

  • KG, 31.08.2018 - 22 W 33/15

    Rechte des Nachtragsliquidators bei Wiedereintragung einer gelöschten GmbH

    Auszug aus KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21
    aa) Auch Löschungen stellen Eintragungen dar und unterfallen dem § 395 Abs. 1 FamFG (vgl. Senat, Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15 -, juris Rdn. 14; Beschluss vom 31. Juli 2015 - 22 W 43/15 -, juris Rdn. 4; Bork/Jacoby/Müther, FamFG, 3. Aufl., § 395 Rdn. 2; Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG,12. Aufl., § 395 Rdn. 2; Keidel/Heinemann, FamFG, 20. Aufl., § 395 Rdn. 4).

    Denn insoweit wäre eine weitere Abwicklung durch eine Nachtragsliquidation durchzuführen, wie sich etwa aus § 66 Abs. 5 GmbHG ergibt (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15 -, juris Rdn. 17; Beschluss vom 31. Juli 2015 - 22 W 43/15 -, juris Rdn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2017 - 3 Wx 35/17

    Voraussetzungen der Löschung der vollzogenen Eintragung der Löschung einer

    Auszug aus KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21
    bb) Ob eine Löschung der Löschung schon dann gerechtfertigt ist, wenn das Registergericht bei der Ermittlung der Vermögenslosigkeit Verfahrensfehler begangen hat (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. Juni 2017 - I-3 Wx 35/17 -, juris Rdn. 18f.; a.A. Bork/Jacoby/Müther, aaO, § 395 Rdn. 11), etwa wenn wie hier die Vermögensverhältnisse überhaupt nicht aufgeklärt werden, kann offenbleiben.
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 Wx 191/15

    Verfahren des Registergerichts bei Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens;

    Auszug aus KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21
    Die Frage, ob mit der Erklärung vom 14. Juni 2021 tatsächlich nicht eine Anregung auf Löschung der Eintragung über die Löschung der Gesellschaft als vermögenslos gemeint war, wie dies in der Regel anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. März 2016 - I-3 Wx 191/15 -, juris Rn. 8; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. April 2015 - 11 W 17/15 -, juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 17. März 2011 - I-2 Wx 27/11 -, juris Rn. 9), war hier ausnahmsweise zu verneinen.
  • KG, 13.05.2020 - 22 W 73/14

    Handelsregister: Löschung eines Umwandlungsvermerks zu einer in der ehemaligen

    Auszug aus KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21
    Davon ist hier aber nach Auffassung des Senats mit ausreichender Sicherheit auszugehen (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 22 W 73/14 -, juris Rdn. 14 mwN).
  • OLG Köln, 17.03.2011 - 2 Wx 27/11

    Begriff der Entscheidung i.S. von § 37 Abs. 2 FamFG: Eintragung der Löschung

    Auszug aus KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21
    Die Frage, ob mit der Erklärung vom 14. Juni 2021 tatsächlich nicht eine Anregung auf Löschung der Eintragung über die Löschung der Gesellschaft als vermögenslos gemeint war, wie dies in der Regel anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. März 2016 - I-3 Wx 191/15 -, juris Rn. 8; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. April 2015 - 11 W 17/15 -, juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 17. März 2011 - I-2 Wx 27/11 -, juris Rn. 9), war hier ausnahmsweise zu verneinen.
  • OLG Hamburg, 10.04.2015 - 11 W 17/15

    Handelsregistersache: Kostentragungslast der Staatskasse bei Obsiegen des

    Auszug aus KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21
    Die Frage, ob mit der Erklärung vom 14. Juni 2021 tatsächlich nicht eine Anregung auf Löschung der Eintragung über die Löschung der Gesellschaft als vermögenslos gemeint war, wie dies in der Regel anzunehmen ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. März 2016 - I-3 Wx 191/15 -, juris Rn. 8; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. April 2015 - 11 W 17/15 -, juris Rn. 13; OLG Köln, Beschluss vom 17. März 2011 - I-2 Wx 27/11 -, juris Rn. 9), war hier ausnahmsweise zu verneinen.
  • KG, 22.05.2007 - 1 W 107/07

    Handelsregistersache: Beschwerdeberechtigung bei Ablehnung der Einleitung eines

    Auszug aus KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21
    Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten ergibt sich daraus, dass er durch die Löschung der Gesellschaft unmittelbar in seinen Rechten als eingetragener Geschäftsführer, aber auch als (alleiniger) Gesellschafter der gelöschten GmbH beeinträchtigt ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Oktober 1988 - 3 W 121/88 -, juris; KG, Beschluss vom 22. Mai 2007 - 1 W 107/07 -, juris Rn. 6).
  • OLG Zweibrücken, 28.10.1988 - 3 W 121/88
    Auszug aus KG, 06.10.2021 - 22 W 63/21
    Die Beschwerdebefugnis des Beteiligten ergibt sich daraus, dass er durch die Löschung der Gesellschaft unmittelbar in seinen Rechten als eingetragener Geschäftsführer, aber auch als (alleiniger) Gesellschafter der gelöschten GmbH beeinträchtigt ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28. Oktober 1988 - 3 W 121/88 -, juris; KG, Beschluss vom 22. Mai 2007 - 1 W 107/07 -, juris Rn. 6).
  • KG, 28.10.2022 - 22 W 53/22

    Folge einer Eintragung von Firmen-Löschung trotz Klageverfahren

    Aus diesem Grund rechtfertigen das Auffinden von Vermögen oder die Notwendigkeit weiterer Abwicklungsmaßnahmen die Löschung der Löschung nach § 395 Abs. 1 Satz 1 FamFG gerade nicht, sondern allenfalls wesentliche Verfahrensfehler (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 22 W 63/21 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15 -, juris Rn. 17; Beschluss vom 31. Juli 2015 - 22 W 43/15 -, juris Rn. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 20 W 170/16 -, juris Rn. 11; OLG München, Beschluss vom 22. November 2012 - 31 Wx 421/12 -, juris Rn. 9; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2012 - I-3 Wx 62/12 -, juris Rn. 14; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 1. März 2002 - 3 W 38/02 -, juris Rn. 9; Dutta/Jacoby/Schwab/Müther, FamFG, 4. Aufl., § 395 Rn. 11; Keidel/Heinemann, FamFG, 20. Aufl., § 394 Rn. 33; Prütting/Helms/Holzer, FamFG, 6. Aufl., § 394 Rn. 25).
  • OLG Frankfurt, 19.10.2023 - 20 W 60/23

    Amtslöschungsverfahren nach § 395 Abs. 2 und 3 i.V.m. § 393 Abs. 3 bis 5 FamFG

    Vor diesem Hintergrund und dem Umstand, dass für das vorliegende Verfahren der Beschwerde eine Festgebühr nach Nr. 19116 KV-GNotKG anfällt (so ohne nähere Begründung auch Kammergericht Berlin, Beschluss vom 06.10.2021, Az. 22 W 63/21, zitiert nach juris), nachdem die Handelsregistergebührenverordnung gemäß ihres § 1 S. 2 auf ein Amtslöschungsverfahren nach § 395 FamFG keine Anwendung findet und auch ein sonstiger Gebührentatbestand im Kostenverzeichnis des GNotKG nicht ersichtlich ist, war die Festsetzung eines Geschäftswerts für das Verfahren der Beschwerde nicht erforderlich.
  • KG, 04.10.2021 - 22 W 63/21

    Beschwerde gegen die Amtslöschung einer Gesellschaft Ausdrücklicher

    Dieser Beschwerde hat das Amtsgericht nicht abgeholfen und insoweit die Sache dem Senat mit einem Beschluss vom 12. August 2021 zur Entscheidung vorgelegt (Az.: 22 W 72/21).
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