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   KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13   

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https://dejure.org/2014,45397
KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13 (https://dejure.org/2014,45397)
KG, Entscheidung vom 06.05.2014 - 6 W 166/13 (https://dejure.org/2014,45397)
KG, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 6 W 166/13 (https://dejure.org/2014,45397)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Entlassung des Testamentsvollstreckers: Ermessensentscheidung des Tatrichters; wichtiger Grund für die Entlassung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung; Begriff des wichtigen Grundes i.S. von § 2227 Abs. 1 BGB

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober Pflichtverletzung; Begriff des wichtigen Grundes i.S. von § 2227 Abs. 1 BGB

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • KG, 30.11.2010 - 1 W 434/10

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen Entnahme einer überhöhten

    Auszug aus KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13
    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker einerseits und Erben andererseits ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (KG Berlin, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 W 434/10 -, NJW-RR 2011, 511-513 - zitiert nach juris: Rdnr. 10; OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2008 - 31 Wx 3/08 -, NJW-RR 2008, 1690-1692 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 unter Hinweis auf: …

    Daher ist an eine Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen berechtigten Misstrauens ein strenger Maßstab anzulegen; die Beteiligten dürfen nicht in die Lage versetzt werden, einen ihnen möglicherweise lästigen Testamentsvollstrecker durch eigenes feindseliges Verhalten oder aus für sich genommen unbedeutendem Anlass aus dem Amt zu drängen (KG Berlin, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 W 434/10 -,NJW-RR 2011, 511-513 - zitiert nach juris: Rdnr. 11 m. w. Nachw.; OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2008 - 31 Wx 3/08 -, NJW-RR 2008, 1690-1692 - zitiert nach juris: Rdnr.13 m. w. Nachw.).

  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00

    Entlassung eines Testamtensvollstreckers

    Auszug aus KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13
    1 Z 10/85">BayObLGZ 1985, 298/302; 2001, 167/170).

    Vielmehr können erst die mit einer bestimmten Auslegung verbundenen Auswirkungen auf die Amtsführung des Testamentsvollstreckers einen wichtigen Grund zu Entlassung bilden, etwa weil die Einseitigkeit der vom Testamentsvollstrecker vorgenommenen Auslegung die Besorgnis eigennütziger Amtsführung begründet (vgl. BayObLGZ 1985, 298/302/304), weil der Testamentsvollstrecker durch eine fernliegende oder nicht vertretbare Auslegung ein berechtigtes Misstrauen hervorruft, er befleißige sich nicht der für die Ausübung seines Amtes notwendigen Unparteilichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 1/26), oder weil die vom Testamentsvollstrecker vorgenommene Auslegung die Interessen der Erben nachhaltig gefährdet oder schädigt (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Juli 2003 - 1Z BR 140/02 -,NJW-RR 2004, 366-368 - zitiert nach juris: Rdnr. 37; BayObLGZ 2001, 167/170).

  • OLG München, 09.07.2008 - 31 Wx 3/08

    Testamentsvollstreckung: Entlassung eines Verwaltungsvollstreckers wegen des

    Auszug aus KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13
    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker einerseits und Erben andererseits ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (KG Berlin, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 W 434/10 -, NJW-RR 2011, 511-513 - zitiert nach juris: Rdnr. 10; OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2008 - 31 Wx 3/08 -, NJW-RR 2008, 1690-1692 - zitiert nach juris: Rdnr. 12 unter Hinweis auf: …

    Daher ist an eine Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen berechtigten Misstrauens ein strenger Maßstab anzulegen; die Beteiligten dürfen nicht in die Lage versetzt werden, einen ihnen möglicherweise lästigen Testamentsvollstrecker durch eigenes feindseliges Verhalten oder aus für sich genommen unbedeutendem Anlass aus dem Amt zu drängen (KG Berlin, Beschluss vom 30. November 2010 - 1 W 434/10 -,NJW-RR 2011, 511-513 - zitiert nach juris: Rdnr. 11 m. w. Nachw.; OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2008 - 31 Wx 3/08 -, NJW-RR 2008, 1690-1692 - zitiert nach juris: Rdnr.13 m. w. Nachw.).

  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

    Auszug aus KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13
    1a Z 18/89">BayObLGZ 1990, 177/181; 1997, 1/12; …

    Vielmehr können erst die mit einer bestimmten Auslegung verbundenen Auswirkungen auf die Amtsführung des Testamentsvollstreckers einen wichtigen Grund zu Entlassung bilden, etwa weil die Einseitigkeit der vom Testamentsvollstrecker vorgenommenen Auslegung die Besorgnis eigennütziger Amtsführung begründet (vgl. BayObLGZ 1985, 298/302/304), weil der Testamentsvollstrecker durch eine fernliegende oder nicht vertretbare Auslegung ein berechtigtes Misstrauen hervorruft, er befleißige sich nicht der für die Ausübung seines Amtes notwendigen Unparteilichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 1/26), oder weil die vom Testamentsvollstrecker vorgenommene Auslegung die Interessen der Erben nachhaltig gefährdet oder schädigt (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Juli 2003 - 1Z BR 140/02 -,NJW-RR 2004, 366-368 - zitiert nach juris: Rdnr. 37; BayObLGZ 2001, 167/170).

  • OLG Köln, 27.10.2004 - 2 Wx 29/04

    Voraussetzungen bei Entlassung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13
    Möglichkeiten zu einer gütlichen Einigung bestehen erkennbar nicht (vgl. zur Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung: OLG Köln, Beschluss vom 27.10.2004 - 2 Wx 29 - 30/04 -, NJW-RR 2005, 94 - 96 - zitiert nach juris: Rdnr. 13, 14 m. w. Nachw.).
  • KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10

    Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung

    Auszug aus KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13
    Vorzunehmen ist eine Abwägung sämtlicher Umstände des konkreten Einzelfalls, ggf. unter Berücksichtigung des Erblasserwillens (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.09.1998 - 3 W 161/98 - BeckRS 2009, 07397; BayObLG, NJWE-FER 2000, 212, 214 m.w.N.), sowie den Interessen des Stellers des Entlassungsantrags, aber auch anderer Miterben, die an der Testamentsvollstreckung festhalten wollen, und des Umstandes, ob die Erben den Nachlass selbst ordnungsgemäß verwalten können (KG Berlin, Beschluss vom 28. September 2010 - 1 W 21/10 und 1 W 23/10 -, FamRZ 2011, 1254 - 1257 - zitiert nach juris: Rdnr. 26 m. w. Nachw.).
  • OLG Zweibrücken, 29.09.1998 - 3 W 161/98

    Antrag auf Entlassung des Testamentvollstreckers wegen Verrechnung von

    Auszug aus KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13
    Vorzunehmen ist eine Abwägung sämtlicher Umstände des konkreten Einzelfalls, ggf. unter Berücksichtigung des Erblasserwillens (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.09.1998 - 3 W 161/98 - BeckRS 2009, 07397; BayObLG, NJWE-FER 2000, 212, 214 m.w.N.), sowie den Interessen des Stellers des Entlassungsantrags, aber auch anderer Miterben, die an der Testamentsvollstreckung festhalten wollen, und des Umstandes, ob die Erben den Nachlass selbst ordnungsgemäß verwalten können (KG Berlin, Beschluss vom 28. September 2010 - 1 W 21/10 und 1 W 23/10 -, FamRZ 2011, 1254 - 1257 - zitiert nach juris: Rdnr. 26 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 15.01.2007 - 15 W 277/06

    Verhältnis zwischen Entlassung und Ernennung eines Nachfolgers im

    Auszug aus KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13
    bb) Ein wichtiger Grund zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers kann auch darin liegen, dass dieser sich nach seinem persönlichkeitsbedingten Verhalten zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit anderen Personen über die im Rahmen seiner Amtsführung zu regelnden Angelegenheiten als nicht in der Lage erweist (OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 2007 - 15 W 277/06 -, NJW-RR 2007, 878 - 881 - zitiert nach juris: Rdnr. 33).
  • BayObLG, 28.07.2003 - 1Z BR 140/02

    Wichtiger Grund für die Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13
    Vielmehr können erst die mit einer bestimmten Auslegung verbundenen Auswirkungen auf die Amtsführung des Testamentsvollstreckers einen wichtigen Grund zu Entlassung bilden, etwa weil die Einseitigkeit der vom Testamentsvollstrecker vorgenommenen Auslegung die Besorgnis eigennütziger Amtsführung begründet (vgl. BayObLGZ 1985, 298/302/304), weil der Testamentsvollstrecker durch eine fernliegende oder nicht vertretbare Auslegung ein berechtigtes Misstrauen hervorruft, er befleißige sich nicht der für die Ausübung seines Amtes notwendigen Unparteilichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 1/26), oder weil die vom Testamentsvollstrecker vorgenommene Auslegung die Interessen der Erben nachhaltig gefährdet oder schädigt (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Juli 2003 - 1Z BR 140/02 -,NJW-RR 2004, 366-368 - zitiert nach juris: Rdnr. 37; BayObLGZ 2001, 167/170).
  • BayObLG, 13.08.1985 - BReg. 1 Z 10/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Mißtrauen; Unverschuldet;

    Auszug aus KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13
    Vielmehr können erst die mit einer bestimmten Auslegung verbundenen Auswirkungen auf die Amtsführung des Testamentsvollstreckers einen wichtigen Grund zu Entlassung bilden, etwa weil die Einseitigkeit der vom Testamentsvollstrecker vorgenommenen Auslegung die Besorgnis eigennütziger Amtsführung begründet (vgl. BayObLGZ 1985, 298/302/304), weil der Testamentsvollstrecker durch eine fernliegende oder nicht vertretbare Auslegung ein berechtigtes Misstrauen hervorruft, er befleißige sich nicht der für die Ausübung seines Amtes notwendigen Unparteilichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 1/26), oder weil die vom Testamentsvollstrecker vorgenommene Auslegung die Interessen der Erben nachhaltig gefährdet oder schädigt (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 28. Juli 2003 - 1Z BR 140/02 -,NJW-RR 2004, 366-368 - zitiert nach juris: Rdnr. 37; BayObLGZ 2001, 167/170).
  • BayObLG, 11.04.1995 - 1Z BR 86/94

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers von Amts wegen; Wichtiger Grund für die

  • BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99

    Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers

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