Rechtsprechung
   KG, 04.06.2021 - 2 U 18/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,70237
KG, 04.06.2021 - 2 U 18/02 (https://dejure.org/2021,70237)
KG, Entscheidung vom 04.06.2021 - 2 U 18/02 (https://dejure.org/2021,70237)
KG, Entscheidung vom 04. Juni 2021 - 2 U 18/02 (https://dejure.org/2021,70237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,70237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 240
    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Einhaltung der Berufungsfrist nach Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung und Aufnahme nach langer Zeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

    Auszug aus KG, 04.06.2021 - 2 U 18/02
    Die Löschung einer vermögenslosen GmbH hat aber nach § 394 Abs. 1 FamFG bzw. § 141a Abs. 1 FGG a. F.) zur Folge, dass die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit verliert und damit nach § 50 Abs. 1 ZPO a. F. auch ihre Fähigkeit, Partei eines Rechtsstreits zu sein; die Gesellschaft ist materiell-rechtlich nicht mehr existent (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - VII ZB 53/13 und Urteil vom 25. Oktober 2010 - II ZR 115/09, m. z. w. N.; KG Berlin, Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15, alle zitiert nach juris).

    Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass noch verwertbares Vermögen vorhanden ist, bleibt die Gesellschaft trotz der Löschung rechts- und parteifähig (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2010 - II ZR 115/09, m. z. w. N., zitiert nach juris).

    Anders als bei einem Aktivprozess, bei dem insoweit schon die bloße Tatsache genügt, dass die Gesellschaft einen Vermögensanspruch geltend macht, ist die gelöschte Gesellschaft bei einem Passivprozess nur dann parteifähig, wenn diese substantiiert behauptet, dass bei ihr noch Vermögen vorhanden sei (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2010 - II ZR 115/09, m. z. w. N., zitiert nach juris; vgl. auch Müther in: Bork/Jacoby/Schwab, 3. Aufl. 2018, § 394 FamFG , Rn. 7).

  • BGH, 20.05.2015 - VII ZB 53/13

    Löschung einer vermögenslosen GmbH: Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit

    Auszug aus KG, 04.06.2021 - 2 U 18/02
    Die Gesellschaft war materiell-rechtlich nicht mehr existent (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - VII ZB 53/13, zitiert nach juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Interesse des Gläubigers einer liquidierten und gelöschten Gesellschaft, für die lediglich abstrakte Möglichkeit, dass sich doch noch Zugriffsmasse findet, einen Vollstreckungstitel erwirken zu können, nicht schützenswert (vgl. (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - VII ZB 53/13, zitiert nach juris).

    Die Löschung einer vermögenslosen GmbH hat aber nach § 394 Abs. 1 FamFG bzw. § 141a Abs. 1 FGG a. F.) zur Folge, dass die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit verliert und damit nach § 50 Abs. 1 ZPO a. F. auch ihre Fähigkeit, Partei eines Rechtsstreits zu sein; die Gesellschaft ist materiell-rechtlich nicht mehr existent (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - VII ZB 53/13 und Urteil vom 25. Oktober 2010 - II ZR 115/09, m. z. w. N.; KG Berlin, Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15, alle zitiert nach juris).

  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 452/16

    Wirksamkeit des Widerrufs von auf den Abschluss zweier

    Auszug aus KG, 04.06.2021 - 2 U 18/02
    Wird eine Unterschrift lediglich mit dem Zusatz "i. A." geleistet, so gibt der Rechtsanwalt damit nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung regelmäßig zu erkennen, dass er nicht die Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes übernehmen, sondern gegenüber dem Gericht nur als Erklärungsbote auftreten will, und genügt damit den Formerfordernissen des Gesetzes nicht (BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - XI ZR 452/16, zitiert nach juris).

    Die Unterzeichnung einer Rechtsmittelschrift mit dem Zusatz "i. A." wäre nur dann unschädlich, wenn der unterzeichnende Rechtsanwalt als Sozietätsmitglied zum Kreis der beim Berufungsgericht zugelassenen Prozessbevollmächtigten des Berufungsklägers zählt und damit unmittelbar in Ausführung des auch ihm selbst erteilten Mandats tätig geworden wäre (BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - XI ZR 452/16, zitiert nach juris).

    Da eine Auslegung unter Heranziehung von Umständen außerhalb der Urkunde nicht in Betracht kommt, müsste sich dies aus der Rechtsmittelschrift selbst ergeben (BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - XI ZR 452/16, zitiert nach juris).

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 205/00

    Beendigung der Unterbrechung der Verjährung wegen Stillstand des Prozesses;

    Auszug aus KG, 04.06.2021 - 2 U 18/02
    Zwar beginnt die Frist des § 204 Abs. 2 S. 2 BGB grundsätzlich zu laufen, wenn der Grund der Unterbrechung wegfällt und die Parteien gleichwohl nichts unternehmen (BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - IX ZR 205/00; OLG Köln, Urteil vom 6. April 2011 - I-11 U 107/10, zitiert nach juris).

    Etwas anderes gilt aber, wenn es der von der Verjährung nachteilig betroffenen Partei nicht möglich oder zumutbar gewesen ist, das Verfahren zu fördern (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - IX ZR 205/00, zitiert nach juris).

  • BGH, 05.12.1980 - I ZR 51/80

    Prüfung der Zulässigkeit des Einspruchs; Beweislast für Vorgänge im

    Auszug aus KG, 04.06.2021 - 2 U 18/02
    Einschränkend ist jedoch zu berücksichtigen, dass dem Berufungsführer die Beweislast nicht auferlegt werden darf für Vorgänge, die er nicht aufklären kann, weil sie sich ausschließlich im gerichtsinternen Bereich abgespielt haben und ihm daher unbekannt sind, wenn deren Unaufklärbarkeit allein in den Verantwortungsbereich des Gerichts fällt (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1980 - I ZR 51/80, NJW 1981, 1673, 1674).

    Die gegenteilige Auffassung widerspräche auch unter Berücksichtigung der Belange des Berufungsgegners dem verfassungsrechtlichen Gebot des effektiven Rechtsschutzes, nach dem der Zugang zu Gericht nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf (BGH, Urteil vom 5. Dezember 1980 - I ZR 51/80, NJW 1981, 1673, 1674).

  • BGH, 19.06.2002 - IV ZR 147/01

    Beweiskraft eines Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus KG, 04.06.2021 - 2 U 18/02
    a) Die Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Berufung trägt der Berufungsführer (BGH, Urteil vom 19. Juni 2002 - IV ZR 147/01, zitiert nach juris).

    Es bleibt jedoch bei den Anforderungen des § 286 ZPO a. F. an die richterliche Überzeugungsbildung, so dass voller Beweis zu erbringen ist (BGH, Urteil vom 19. Juni 2002 - IV ZR 147/01, zitiert nach juris; vgl. auch Ball in: Musielak/Voit, 18. Aufl. 2021, § 517 ZPO Rn. 14).

  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 202/86

    Berechtigung des Rechtsmißbrauchseinwandes gegenüber der Verjährungseinrede

    Auszug aus KG, 04.06.2021 - 2 U 18/02
    Das ist etwa dann der Fall, wenn der Schuldner den Gläubiger von der rechtzeitigen Geltendmachung seines Anspruchs abhält oder ihn zur Annahme veranlasst hat, er werde ihn ohne Rechtsstreit vollständig befriedigen (BGH, Urteil vom 1. Oktober 1987 - IX ZR 202/86, zitiert nach juris).
  • KG, 31.08.2018 - 22 W 33/15

    Rechte des Nachtragsliquidators bei Wiedereintragung einer gelöschten GmbH

    Auszug aus KG, 04.06.2021 - 2 U 18/02
    Die Löschung einer vermögenslosen GmbH hat aber nach § 394 Abs. 1 FamFG bzw. § 141a Abs. 1 FGG a. F.) zur Folge, dass die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit verliert und damit nach § 50 Abs. 1 ZPO a. F. auch ihre Fähigkeit, Partei eines Rechtsstreits zu sein; die Gesellschaft ist materiell-rechtlich nicht mehr existent (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2015 - VII ZB 53/13 und Urteil vom 25. Oktober 2010 - II ZR 115/09, m. z. w. N.; KG Berlin, Beschluss vom 31. August 2018 - 22 W 33/15, alle zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 06.04.2011 - 11 U 107/10

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung eines geschlossenen Anwaltsvertrages

    Auszug aus KG, 04.06.2021 - 2 U 18/02
    Zwar beginnt die Frist des § 204 Abs. 2 S. 2 BGB grundsätzlich zu laufen, wenn der Grund der Unterbrechung wegfällt und die Parteien gleichwohl nichts unternehmen (BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - IX ZR 205/00; OLG Köln, Urteil vom 6. April 2011 - I-11 U 107/10, zitiert nach juris).
  • BGH, 01.03.2010 - II ZR 249/08

    Kommanditgesellschaft: Außenhaftung eines atypischen stillen Gesellschafters

    Auszug aus KG, 04.06.2021 - 2 U 18/02
    b) Die Verjährung des Anspruchs auf Zahlung des Werklohns unterliegt vorliegend der dreijährigen Verjährungsfrist; sie richtet sich gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB nach den §§ 195, 199 BGB (BGH, Beschluss vom 1. März 2010 - II ZR 249/08, Rn. 9, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.07.2014 - VI ZB 15/14

    Versäumung der Berufungsfrist durch Einreichung eines nicht unterzeichneten

  • BGH, 22.03.2011 - AnwZ (Brfg) 7/11

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht