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   KG, 04.04.2024 - 2 UH 11/24   

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KG, 04.04.2024 - 2 UH 11/24 (https://dejure.org/2024,7584)
KG, Entscheidung vom 04.04.2024 - 2 UH 11/24 (https://dejure.org/2024,7584)
KG, Entscheidung vom 04. April 2024 - 2 UH 11/24 (https://dejure.org/2024,7584)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Lichtenberg - 16 C 145/23
  • LG Berlin - 60 O 99/24
  • KG, 04.04.2024 - 2 UH 11/24
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • KG, 25.04.2019 - 2 AR 12/19

    Stufenklage: Willkürlichkeit eines Verweisungsbeschlusses;

    Auszug aus KG, 04.04.2024 - 2 UH 11/24
    Der Zuständigkeitsstreitwert einer Stufenklage bestimmt sich allein nach dem Wert des Zahlungsantrags der dritten Stufe, weil die mit der ersten und zweiten Stufe verfolgten Ansprüche lediglich vorbereitenden Charakter haben und mit dem Leistungsantrag der dritten Stufe wirtschaftlich identisch sind (Festhaltung KG, Beschluss vom 15. April 2019 - 2 AR 12/19, MDR 2019, 957).

    Zwar hat der Senat tatsächlich bereits vor einiger Zeit entschieden, dass es auch für den Zuständigkeitsstreitwert allein auf die mit der dritten Stufe begehrte Zahlung ankommt, weil die in der ersten und zweiten Stufe verfolgten Ansprüche auf Auskunftserteilung, Wertermittlung oder eidesstaatliche Versicherung lediglich vorbereitenden Charakter haben und mit dem Zahlungsanspruch wirtschaftlich identisch sind (Senat, Beschluss vom 25. April 2019 - 2 AR 12/19, MDR 2019, 957; ebenso Anders/Gehle/Gehle, ZPO, 82. Aufl. 2024, Anh. § 3 Rn. 109; Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 5 Rn. 9; MüKo-ZPO/Wöstmann, 6. Aufl. 2020, § 5 Rn. 21; Stein/Jonas/Roth, 23. Aufl. 2014, § 5 Rn. 20; Schneider/Kurpat/Kurpat, Streitwert-Kommentar, 15. Aufl. 2021, Rn. 2.4604 ff.).

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus KG, 04.04.2024 - 2 UH 11/24
    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016; Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 Rn. 7; Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 9).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus KG, 04.04.2024 - 2 UH 11/24
    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016; Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 Rn. 7; Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 9).
  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus KG, 04.04.2024 - 2 UH 11/24
    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016; Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 Rn. 7; Beschluss vom 17. Mai 2011 - X ARZ 109/11, NJW-RR 2011, 1364 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 06.09.2016 - 32 Sa 49/16

    Gerichtsstandbestimmung; Urheberrecht; Streitwert; Unterlassung; Verweisung;

    Auszug aus KG, 04.04.2024 - 2 UH 11/24
    Ungeachtet dieser Entscheidung, die der Senat aus den dort im Einzelnen dargelegten Gründen weiterhin für zutreffend hält, wird insbesondere im Schrifttum aber auch nach wie vor die gegenteilige Auffassung vertreten, wonach der Wert der Ansprüche trotz ihrer wirtschaftlichen Identität zu addieren sein soll (Zöller/Herget, 35. Aufl. 2024, § 3 Rn. 16.160; Thomas/Putzo/Hüßtege, 44. Aufl. 2023, § 5 Rn. 4; Binz/Dörndorfer/Zimmermann/Dörndorfer, 5. Aufl. 2021, GKG § 44 Rn. 1; vgl. ebenso bereits früher OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2016 - 32 SA 49/16, juris Rn. 21; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. November 2001 - 1 AR 44/01, MDR 2002, 536).
  • BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97

    Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung; Ersatzzustellung in der Wohnung

    Auszug aus KG, 04.04.2024 - 2 UH 11/24
    Die Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO sind ferner auch der Sache nach gegeben, nachdem sich die an dem negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte mit ihren Beschlüssen vom 21. Dezember 2023 bzw. vom 21. März 2024 jeweils rechtskräftig im Sinne der Vorschrift (vgl. zum Begriff BGH, Beschluss vom 4. Juni 1997 - XII ARZ 13/97, NJW-RR 1997, 1161) für unzuständig erklärt haben.
  • OLG Brandenburg, 15.11.2001 - 1 AR 44/01
    Auszug aus KG, 04.04.2024 - 2 UH 11/24
    Ungeachtet dieser Entscheidung, die der Senat aus den dort im Einzelnen dargelegten Gründen weiterhin für zutreffend hält, wird insbesondere im Schrifttum aber auch nach wie vor die gegenteilige Auffassung vertreten, wonach der Wert der Ansprüche trotz ihrer wirtschaftlichen Identität zu addieren sein soll (Zöller/Herget, 35. Aufl. 2024, § 3 Rn. 16.160; Thomas/Putzo/Hüßtege, 44. Aufl. 2023, § 5 Rn. 4; Binz/Dörndorfer/Zimmermann/Dörndorfer, 5. Aufl. 2021, GKG § 44 Rn. 1; vgl. ebenso bereits früher OLG Hamm, Beschluss vom 6. September 2016 - 32 SA 49/16, juris Rn. 21; OLG Brandenburg, Beschluss vom 15. November 2001 - 1 AR 44/01, MDR 2002, 536).
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