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   KG, 02.02.2010 - 13 UF 189/09   

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https://dejure.org/2010,8490
KG, 02.02.2010 - 13 UF 189/09 (https://dejure.org/2010,8490)
KG, Entscheidung vom 02.02.2010 - 13 UF 189/09 (https://dejure.org/2010,8490)
KG, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - 13 UF 189/09 (https://dejure.org/2010,8490)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Regelung des Umgangs eines 16 Jahre alten Kindes mit dem Vater

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Mit Vollendung des 14. Lebensjahres kommt es auf den Kindeswillen an

  • fr-blog.com

    Berücksichtigung des Kindeswillen bei Umgangsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684
    Gerichtliche Regelung des Umgangs eines 16 Jahre alten Kindes mit dem Vater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Bedeutung der Meinung von Kindern im Ugangsrechtsverfahren

  • beck-blog (Auszüge)

    Der Wille des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 122
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich

    Auszug aus KG, 02.02.2010 - 13 UF 189/09
    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.12.2009 - XII ZR 50/08).
  • OLG Hamburg, 12.03.2008 - 10 UF 57/07

    Ausschluss des gesetzlichen Umgangsrechts eines Vaters mit seiner Tochter bis zu

    Auszug aus KG, 02.02.2010 - 13 UF 189/09
    Der Senat sieht sich aber ebenso wie das Amtsgericht nicht in der Lage, gegen den Willen des 16jährigen Kindes eine starre und feste Umgangsregelung anzuordnen, denn eine erzwungene Durchsetzung des Umgangsrechts ist hier nicht mit dem Persönlichkeitsrecht des Kindes vereinbar (vgl. BVerfG, Bs. vom 13.07.2005 - 1 BvR1245/04; vgl. auch OLG Hamburg, FamRZ 2008, 1372, 1373).
  • OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 13 UF 90/21

    Voraussetzungen des Absehens von einer gerichtlichen Umgangsregelung

    Die Anordnung eines festen und starren Umgangs gegen den Willen eines älteren Jugendlichen, dessen bereits gereifte Persönlichkeit einer starren Umgangsfrequenz entgegenstehen kann, kommt nicht in Betracht, da eine erzwungene Durchsetzung des Umgangsrechts nicht mit dem Persönlichkeitsrecht des Kindes vereinbar ist (KG BeckRS 2010, 22695).
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