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   KG, 02.01.2024 - 5 W 140/23   

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https://dejure.org/2024,1072
KG, 02.01.2024 - 5 W 140/23 (https://dejure.org/2024,1072)
KG, Entscheidung vom 02.01.2024 - 5 W 140/23 (https://dejure.org/2024,1072)
KG, Entscheidung vom 02. Januar 2024 - 5 W 140/23 (https://dejure.org/2024,1072)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhängung eines Ordnungsmittels wegen Verstoßes gegen die Unterlassungspflicht hinsichtlich des Angebots von kostenpflichtigen Casinospielen oder Automatenspielen ohne behördlicheErlaubnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verhängung von Ordnungsmitteln wegen Verstoßes gegen Unterlassungsverpflichtung setzt nicht Wiederholungsgefahr voraus - Ordnungsmittel nach § 890 ZPO haben strafähnlichen Sanktionscharakter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 466
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17

    Gewaltschutz: Verhängung eines Ordnungsgelds wegen Verstoßes gegen ein

    Auszug aus KG, 02.01.2024 - 5 W 140/23
    Daneben hat sie aber auch einen repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter (BVerfG, Beschluss vom 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04 - GRUR 2007, 618, Rdnr. 11 nach juris; BGH, Beschluss vom 10.05.2017 - XII ZB 62/17 - MDR 2017, 788, Rdnr. 13 nach juris; Gruber, a. a. O., § 890 Rdnr. 1).

    Auch der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Ordnungsmittel aufgrund ihres Sanktionscharakters auch dann noch beantragt, festgesetzt und vollstreckt werden können, wenn die zu vollstreckende Unterlassung wegen Fristablaufs nicht mehr geschuldet ist (BGH - XII ZB 62/17 - a. a. O., Rdnr. 13 nach juris).

  • BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15

    Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei

    Auszug aus KG, 02.01.2024 - 5 W 140/23
    Zu berücksichtigen sind insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes, der Verschuldensgrad, der Vorteil des Verletzers aus der Verletzungshandlung, die Gefährlichkeit der begangenen und möglicher künftiger Verletzungshandlungen für den Verletzten und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verletzers (BGH, Beschluss vom 08.12.2016 - I ZB 118/15 - Dügida, NJW-RR 2017, 382 Rdnr. 17 nach juris).

    Bei der Wahl und der Bemessung der Ordnungsmittel hat der Tatrichter ein Ermessen; Tatrichter ist auch das Beschwerdegericht (BGH - I ZB 118/15 - Dügida, a. a. O., Rdnrn. 15, 16 nach juris).

  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04

    Verhängung von Ordnungsmitteln iSd § 890 ZPO als gerechtfertigter Eingriff in die

    Auszug aus KG, 02.01.2024 - 5 W 140/23
    Daneben hat sie aber auch einen repressiven, strafähnlichen Sanktionscharakter (BVerfG, Beschluss vom 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04 - GRUR 2007, 618, Rdnr. 11 nach juris; BGH, Beschluss vom 10.05.2017 - XII ZB 62/17 - MDR 2017, 788, Rdnr. 13 nach juris; Gruber, a. a. O., § 890 Rdnr. 1).

    Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu formuliert, die Vorschrift des § 890 ZPO enthalte strafrechtliche Elemente, da die verhängte Strafe nicht nur Zwangsmittel, "sondern auch Sühne für eine begangene Zuwiderhandlung ist" (BVerfG - 1 BvR 1200/04 - a. a. O., Rdnr. 11 nach juris).

  • BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne III

    Auszug aus KG, 02.01.2024 - 5 W 140/23
    Die von der Beklagten nach ihrem Vortrag (vgl. den Schriftsatz vom 12.05.2023, dort S. 4 = Bd. III Bl. 124 d. A.) gegen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.07.2021 erhobene Verfassungsbeschwerde steht dem nicht entgegen, da einer Verfassungsbeschwerde als außerordentlichem Rechtsbehelf keine rechtskrafthemmende Wirkung zukommt (BVerfG, Beschluss vom 18.01.1996 -1 BvR 2116/94 - WM 1996, 926, Rdnr. 14 nach juris).
  • BGH, 22.07.2021 - I ZR 199/20

    Unionsrechtliche Kohärenzprüfung beschränkender Maßnahmen im Glücksspielsektor,

    Auszug aus KG, 02.01.2024 - 5 W 140/23
    Mit nach Zurückweisung der Berufung der Beklagten durch den Senat mit Urteil vom 06.10.2020 - 5 U 72/19 - und nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten durch den Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22.07.2021 - I ZR 199/20 - insoweit (und insgesamt) rechtskräftig gewordenem Urteil des Landgerichts vom 06.06.2019 - 16 O 67/18 - ist die Beklagte - soweit vorliegend von Interesse - verurteilt worden,.
  • KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch wegen Bewerbung

    Auszug aus KG, 02.01.2024 - 5 W 140/23
    Mit nach Zurückweisung der Berufung der Beklagten durch den Senat mit Urteil vom 06.10.2020 - 5 U 72/19 - und nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten durch den Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22.07.2021 - I ZR 199/20 - insoweit (und insgesamt) rechtskräftig gewordenem Urteil des Landgerichts vom 06.06.2019 - 16 O 67/18 - ist die Beklagte - soweit vorliegend von Interesse - verurteilt worden,.
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