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   KG, 01.03.2024 - Verg 11/22   

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KG, 01.03.2024 - Verg 11/22 (https://dejure.org/2022,58700)
KG, Entscheidung vom 01.03.2024 - Verg 11/22 (https://dejure.org/2022,58700)
KG, Entscheidung vom 01. März 2024 - Verg 11/22 (https://dejure.org/2022,58700)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online

    Wann sind Wettbewerbsvorteile auszugleichen?

Kurzfassungen/Presse (3)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Sofortige Beschwerde im sog. S-Bahn Vergabeverfahren

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    S-Bahn-Vergabe

  • vergabeblog.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    S-Bahn-Vergabe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (53)

  • KG, 20.03.2020 - Verg 7/19

    Sofortige Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren über die Bestellung neuer

    Auszug aus KG, 01.03.2024 - Verg 11/22
    aa) Wie der Senat bereits in einem eine vergleichbare Ausschreibung betreffenden Nachprüfungsverfahren zu dem Merkmal der Erkennbarkeit in § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB, das dem in Nr. 2 der Bestimmung entspricht, ausgeführt hat (Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 -), muss der Vergabeverstoß dem Bieter sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht erkennbar sein, um die Rügeobliegenheit auszulösen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26. Juli 2018 - Verg 28/18 - Dicks in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 160 GWB Rn. 48 m.w.N.).

    Die Rügeobliegenheit des § 160 Abs. 3 GWB besteht nur für Vergabeverstöße, die Gegenstand eines zulässigen und begründeten Nachprüfungsantrags sein können (vgl. bereits Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 -).

    Es kann dahinstehen, ob und inwieweit diesen richterrechtlich begründeten Einschränkungen der Rügeobliegenheit aus § 160 Abs. 3 GWB gefolgt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 - Senat, Beschluss vom 10. Mai 2022 - Verg 2/21 -), da aus den zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses (Seiten 36 bis 38 der Beschlussabschrift), auf die zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen zu verweisen ist, die jeweiligen Voraussetzungen hierfür vorliegend jedenfalls nicht gegeben sind.

    Allenfalls in solchen Fallgestaltungen - und wenn zudem klar ist, dass auch der Bieter an seiner Beanstandung festzuhalten gedenkt - mag es vertretbar sein, eine Rüge als eine bloße Förmelei anzusehen (Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 -).

    Ob eine in dieser Weise vergaberechtlich problematische Wertungsmethode bereits in der vergaberechtlichen Rechtsprechung oder Literatur thematisiert worden war, kann zwar zusätzlich für die Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes sprechen (Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 -), fehlende Thematisierung steht ihr aber keineswegs entgegen (a.A. wohl VK Bund, Beschluss vom 6. November 2023 - VK 1-77/23 -).

    Die dafür erforderliche Beeinträchtigung in ihren Zuschlagschancen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 20. März 2022 - Verg 7/19 -, m.w.N.) ist auch sonst nicht ersichtlich.

    a) Die von der Antragstellerin angeregten Vorlagen kommen durchweg schon deswegen nicht in Betracht, weil die Vorlagefragen nicht entscheidungserheblich sind; dies ist aber sowohl bei Vorlagen nach § 179 Abs. 1 S. 2 GWB Voraussetzung für eine Vorlage an den BGH als auch nach Art. 267 AEUV für eine solche an den EuGH (vgl. im Einzelnen Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 -, m.w.N.).

    Dies hat der Senat in einem eine vergleichbare Ausschreibung betreffenden Nachprüfungsverfahren, an dem die Antragstellerin ebenfalls beteiligt war, auch bereits eingehend dargelegt und entschieden (Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 -).

    Eine Vorlage wegen nicht entscheidungserheblicher Rechtsfragen ist, wie bereits ausgeführt (vgl. oben a)), unzulässig und hat dementsprechend zu unterbleiben (Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 -, m.w.N.).

  • KG, 10.02.2020 - Verg 6/19

    Telefonieübersetzung - Zurückverweisung eines Vergabenachprüfungsverfahrens an

    Auszug aus KG, 01.03.2024 - Verg 11/22
    Der Senat hat von einer in seinem pflichtgemäßen Ermessen liegenden Zurückverweisung in der Vergangenheit nur bei ganz erheblichen Verfahrensfehlern der Vergabekammer, die die Verfahrensrechte der Antragsteller in dem Verfahren vor der Vergabekammer regelrecht entwertet haben, Gebrauch gemacht (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 2020 - Verg 9/19 - Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 6/19 -: keine mündliche Verhandlung, keine Akteneinsicht, keine Beiladung nach fehlerhafter Würdigung des Sachvortrags des Antragstellers).

    Das gilt insbesondere wenn der Nachprüfungsantrag von der Vergabekammer zwar zurückgewiesen worden ist, so dass an sich keine ein anderes Unternehmen belastende Entscheidung vorliegt, diese Zurückweisung aber verfahrensfehlerhaft erfolgt ist und nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage auch eine andere Hauptsacheentscheidung denkbar ist, so dass auch die unterlassene Beiladung in Verbindung mit den weiteren Verfahrensmängeln ermessensfehlerhaft war (Senat, Beschluss vom 27. Mai 2019 - Verg 4/19 - Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 6/19 - Beschluss vom 13. Januar 2020 - Verg 9/19 - Anger in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2023, § 178 Rn. 31).

    Nach der den Beteiligten mit Schreiben vom 6. Mai 2022 (Bl. 936 VA) mitgeteilten eingehenden Prüfung der Sach- und Rechtslage durch die Vergabekammer, wonach der Nachprüfungsantrag keinen Erfolg haben dürfte, war es nicht ermessensfehlerhaft, von einer Beiladung abzusehen, auch wenn nicht ausgeschlossen war, dass der Senat in einem Beschwerdeverfahren zu einer anderen Einschätzung gelangen würde (tendenziell anders noch Senat, Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 6/19 -).

    Nicht erforderlich war im Übrigen, dass die Vergabekammer bereits zu Beginn des Verfahrens mit gesteigerter Sicherheit davon hätte ausgehen müssen, der Vergabenachprüfungsantrag werde keinen Erfolg haben, so dass nachteilige Auswirkungen auf die Zuschlagschancen des Beizuladenden nicht eintreten könnten (so noch Senat, Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 6/19 -).

    Ein solcher einem Schaden im Sinne des § 160 Abs. 2 S. 2 GWB entsprechender Nachteil liegt vor, wenn sich seine Chancen auf den Zuschlag tatsächlich verschlechtern oder zumindest verschlechtern können (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 6/19 -).

  • OLG Schleswig, 13.06.2019 - 54 Verg 2/19

    Vergabeverfahren für "innovative" Züge kann weitergeführt werden

    Auszug aus KG, 01.03.2024 - Verg 11/22
    cc) Ohne dass es entscheidend darauf ankommt, war der Antragstellerin die von ihr gerügte rechtliche Problematik auch aus dem Vergabenachprüfungsverfahren vor dem OLG Schleswig - 54 Verg 2/19 -, an dem sie ebenfalls als Antragstellerin beteiligt war, geläufig.

    Dieses Verfahren endete mit Beschluss vom 13. Juni 2019 und enthielt eingehende rechtliche Ausführungen zu der hier wie dort maßgeblichen Frage, ob und inwieweit aus den Beschaffungsvorgaben folgende Vorteile von Teilnehmern eines Vergabeverfahrens gegenüber anderen Teilnehmern zur Wahrung des vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes aus § 97 Abs. 2 GWB auszugleichen sind (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Juni 2019 - 54 Verg 2/19 -).

    Entgegen der Ansicht der Antragsgegner ist diese Bevorzugung des Bestandsunternehmens gegenüber anderen Bietern auch nicht allein durch dessen Marktstellung oder seine überlegenen Erfahrungen und Informationen als Bestandsbieter begründet und gerechtfertigt (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 1 Verg 9/08 -), sondern beruht auf Umständen, die ihm als Bestandsunternehmen aufgrund des konkret bestehenden geringeren Kostenaufwandes für das Angebot der nachgefragten Leistung ein günstigeres Angebot ermöglichen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Juni 2019 - 54 Verg 2/19 -).

    Der Antragsteller ist dann lediglich gehalten, den Vergabeverstoß, sobald er ihn erkennt, unverzüglich im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens geltend zu machen (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2006 - X ZB 14/06 - OLG Schleswig, Beschluss vom 13. Juni 2019 - 54 Verg 2/19 -).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2018 - Verg 39/17

    Ausschließung eines Bieters im Rahmen der Vergabe von Wasserinjektionsleistungen

    Auszug aus KG, 01.03.2024 - Verg 11/22
    Ein Schaden droht erst dann, wenn der öffentliche Auftraggeber nach § 134 GWB mitgeteilt hat, dass einem nach Auffassung des Antragstellers auszuschließenden Konkurrenzunternehmen der Zuschlag erteilt werden soll (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2018 - Verg 39/17 -, konkret für den Fall des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

    Frühere Rügen stehen Unternehmen jederzeit frei, sie können ihnen aber mangels Antragsbefugnis nicht im Sinne von § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 oder 3 GWB obliegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2018 - Verg 39/17 - OLG Schleswig, Beschluss vom 19. September 2022 - 54 Verg 3/22 - vgl. auch oben II. 1. d) aa)) und ihren Rechtsschutz auch insoweit nicht verkürzen.

    Denn es ist nicht nur nicht feststellbar, dass überhaupt ein Gemeinschaftsunternehmen an dem Vergabeverfahren teilgenommen hat und wer wie an ihm in kartellrechtlich nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB zu beanstandender Weise (vgl. zu den Voraussetzungen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2015 - Verg 17/15 - Beschluss vom 17. Januar 2018 - Verg 39/17 - OLG Celle, Beschluss vom 8. Juli 2016 - 13 Verg 2/16 -) beteiligt sein soll, sondern ebenso wenig ist dargetan, dass die Antragsgegner es versäumt hätten, im Sinne des § 42 Abs. 2 S.1 GWB die Eignung eines möglicherweise am Vergabeverfahren beteiligten Gemeinschaftsunternehmen zu prüfen und zu einer ermessensfehlerfreien Entscheidung auch zum Ausschlussgrund des § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB zu gelangen.

  • OLG Schleswig, 19.09.2022 - 54 Verg 3/22

    Funk- und Notrufabfragesystem - Zurücksetzung eines Vergabeverfahrens über die

    Auszug aus KG, 01.03.2024 - Verg 11/22
    aa) Der Antragstellerin ist zwar zu folgen, soweit sie eine Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 GWB verneint, solange mangels eines Schadens im Sinne des § 160 Abs. 2 S. 2 GWB keine Antragsbefugnis für einen Vergabenachprüfungsantrag besteht (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 19. September 2022 - 54 Verg 3/22 -).

    b) Der Rügeobliegenheit stand nicht entgegen, dass die Antragstellerin (noch) nicht nach § 160 Abs. 2 GWB antragsbefugt gewesen wäre (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 19. September 2022 - 54 Verg 3/22 -).

    Frühere Rügen stehen Unternehmen jederzeit frei, sie können ihnen aber mangels Antragsbefugnis nicht im Sinne von § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 oder 3 GWB obliegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Januar 2018 - Verg 39/17 - OLG Schleswig, Beschluss vom 19. September 2022 - 54 Verg 3/22 - vgl. auch oben II. 1. d) aa)) und ihren Rechtsschutz auch insoweit nicht verkürzen.

  • VK Bund, 06.11.2023 - VK 1-77/23

    Vergabe von Reinigungsdienstleistungen: Nicht-Erkennbarkeit eines

    Auszug aus KG, 01.03.2024 - Verg 11/22
    aa) So beruhen sämtliche der von der Antragstellerin zuletzt in Bezug genommenen Entscheidungen des OLG Koblenz sowie der Vergabekammer des Bundes auf den auch vom Senat zugrunde gelegten Rechtsgrundsätzen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Dezember 2022 - Verg 3/22 - VK Bund, Beschluss vom 6. November 2023 - VK 1-77/23 -).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Präklusionsvorschriften, wie die Vergabekammer des Bundes meint, was jeweils zweifelhaft erscheint, "Ausnahmevorschriften" seien und deswegen "restriktiv" auszulegen seien (VK Bund, Beschluss vom 6. November 2023 - VK 1-77/23 -).

    Ob eine in dieser Weise vergaberechtlich problematische Wertungsmethode bereits in der vergaberechtlichen Rechtsprechung oder Literatur thematisiert worden war, kann zwar zusätzlich für die Erkennbarkeit des Vergaberechtsverstoßes sprechen (Senat, Beschluss vom 20. März 2020 - Verg 7/19 -), fehlende Thematisierung steht ihr aber keineswegs entgegen (a.A. wohl VK Bund, Beschluss vom 6. November 2023 - VK 1-77/23 -).

  • KG, 19.12.2019 - Verg 9/19

    Vergabenachprüfungsverfahren: Anforderungen an die Darlegung einer

    Auszug aus KG, 01.03.2024 - Verg 11/22
    Das gilt jedenfalls dann, wenn sie wie vorliegend einen Schaden mangels der dafür erforderlichen Kenntnisse über das Vorgehen des öffentlichen Auftraggebers nicht, wie es § 160 Abs. 2 S. 2 GWB fordert, darlegen können und zur Gewährleistung des Geheimwettbewerbs (§ 165 Abs. 2 GWB, § 5 VgV) keinen Anspruch auf entsprechende Auskünfte haben (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2019 - Verg 9/19 -).

    Der Senat hat von einer in seinem pflichtgemäßen Ermessen liegenden Zurückverweisung in der Vergangenheit nur bei ganz erheblichen Verfahrensfehlern der Vergabekammer, die die Verfahrensrechte der Antragsteller in dem Verfahren vor der Vergabekammer regelrecht entwertet haben, Gebrauch gemacht (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 2020 - Verg 9/19 - Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 6/19 -: keine mündliche Verhandlung, keine Akteneinsicht, keine Beiladung nach fehlerhafter Würdigung des Sachvortrags des Antragstellers).

    Das gilt insbesondere wenn der Nachprüfungsantrag von der Vergabekammer zwar zurückgewiesen worden ist, so dass an sich keine ein anderes Unternehmen belastende Entscheidung vorliegt, diese Zurückweisung aber verfahrensfehlerhaft erfolgt ist und nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage auch eine andere Hauptsacheentscheidung denkbar ist, so dass auch die unterlassene Beiladung in Verbindung mit den weiteren Verfahrensmängeln ermessensfehlerhaft war (Senat, Beschluss vom 27. Mai 2019 - Verg 4/19 - Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 6/19 - Beschluss vom 13. Januar 2020 - Verg 9/19 - Anger in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2023, § 178 Rn. 31).

  • OLG München, 13.03.2017 - Verg 15/16

    Unzulässiger Nachprüfungsantrag - Vergabeverfahren

    Auszug aus KG, 01.03.2024 - Verg 11/22
    Es genügt nämlich für einen drohenden Schaden im Sinne des § 160 Abs. 2 S. 2 GWB, dass durch die gerügten Verstöße die Chancen auf den Zuschlag zumindest verschlechtert sein können (OLG München, Beschluss vom 13. März 2017 - Verg 15/16 -).

    Die Antragsbefugnis nach § 160 Abs. 2 GWB für ein etwaiges Nachprüfungsverfahren wegen dieser Regeln bestand hier deswegen bereits mit Bekanntmachung dieser Regeln, zumal ein Interessent die Entscheidung, ob er einen Teilnahmeantrag einreicht, nicht zuletzt davon abhängig macht, nach welchen Kriterien im weiteren Verlauf des Verfahrens der Zuschlag erteilt werden soll (OLG München, Beschluss vom 13. März 2017 - Verg 15/16 -).

  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Auszug aus KG, 01.03.2024 - Verg 11/22
    Dies wäre aber Voraussetzung dafür, dass ein Dokumentationsmangel auch nur als nach § 97 Abs. 6 GWB rügefähige Rechtsverletzung anzusehen sein kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Oktober 2018 - Verg 6/18 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - Verg 28/14 - Goede/Hänsel in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 4. Auflage 2020, § 8 VgV Rn. 12 m.w.N.), auch wenn die in § 8 VgV normierten Dokumentationspflichten des öffentlichen Auftraggebers grundsätzlich bieterschützend sind (Fülling in: Müller-Wrede, VgV/UVgO, 1. Auflage 2017, § 8 VgV Rn. 102 f. m.w.N.).

    Sämtliche Entscheidungen gehen davon aus, dass eine Änderung zulässig ist, wenn sie transparent und nicht diskriminierend erfolgt (EuGH, Urteil vom 6. Juli 2016 - C-6/15 (Dimarso) -, Rn. 26; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - Verg 28/14 -).

  • EuGH, 14.07.2016 - C-6/15

    TNS Dimarso - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

    Auszug aus KG, 01.03.2024 - Verg 11/22
    Die von den Beteiligten in Bezug genommene Rechtsprechung nationaler Gerichte sowie des EuGH hat durchgehend Fallgestaltungen zum Gegenstand gehabt, bei denen es um die Änderung von Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung bzw. Bewertungsmethoden nach deren Festlegung in der Ausschreibung oder - im Verhandlungsverfahren - der Aufforderung zur Angebotsabgabe ging (EuGH, Urteil vom 6. Juli 2016 - C-6/15 (Dimarso) -, Rn. 22 bis 25) oder sogar um die Zulässigkeit solcher Änderungen nach Angebotsabgabe (EuGH, Urteil vom 6. Juli 2016 - C-6/15 (Dimarso) -, Rn. 26).

    Sämtliche Entscheidungen gehen davon aus, dass eine Änderung zulässig ist, wenn sie transparent und nicht diskriminierend erfolgt (EuGH, Urteil vom 6. Juli 2016 - C-6/15 (Dimarso) -, Rn. 26; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Oktober 2015 - Verg 28/14 -).

  • VerfGH Berlin, 16.11.2022 - VerfGH 154/21

    Ungültigerklärung der Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 54/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

  • OLG Düsseldorf, 16.08.2019 - Verg 56/18

    Auftragsgegenstand (nur) funktional beschrieben: Leistungsziel muss klar bestimmt

  • EuGH, 27.02.2003 - C-327/00

    Santex

  • OLG München, 19.09.2018 - Verg 6/18

    Entstehung der Rügeobliegenheit im Vergabenachprüfungsverfahren vor

  • KG, 17.10.2022 - Verg 7/22

    Erstellung der Berliner Mietspiegel: Antragsbefugnis in einem Vergabeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18

    Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn

  • KG, 15.02.2019 - Verg 9/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfung der Antragsbefugnis von Amts wegen;

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

  • OLG Frankfurt, 29.03.2018 - 11 Verg 16/17

    Ausschreibung von Dienstleistungen der Abfallentsorgung mit ortsnaher

  • VK Südbayern, 03.01.2018 - Z3-3-3194-1-46-08/17

    Nachprüfungsantrag wegen intransparentem und vergaberechtswidrigem

  • OLG Naumburg, 05.12.2008 - 1 Verg 9/08

    Pflicht des Bieters zur Prüfung der Verdingungsunterlagen auf Vergabeverstöße;

  • OLG Koblenz, 12.12.2022 - Verg 3/22

    Vergabeverfahren: Angabe eines Höchstwerts zu erbringender Dienstleistungen in

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2006 - Verg 35/06

    Erfordernis der konkreten Bestimmung von Eignungsnachweisen des Bieters in der

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2021 - Verg 9/21

    Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung einer sofortigen Beschwerde

  • EuGH, 27.10.2005 - C-234/03

    Contse u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2019 - Verg 8/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer

  • OLG Saarbrücken, 27.06.2016 - 1 Verg 2/16

    Zulässigkeit der Beteiligung von Bietergemeinschaften an einer öffentlichen

  • OLG Celle, 08.07.2016 - 13 Verg 2/16

    Kriterien für die wettbewerbsunschädliche Einordnung von Bietergemeinschaften;

  • OLG Schleswig, 25.08.2017 - 54 Verg 3/17

    Vergabenachprüfungsverfahren: Freie Verhandelbarkeit des Honorars für

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2021 - 15 Verg 11/20

    Lernfabrik

  • OLG München, 28.08.2019 - Verg 10/19

    Beschwerdebefugnis von Beiladungspetenten

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2018 - Verg 37/17

    Dürfen fehlende Erfahrungen positiv gewertet werden?

  • OLG Düsseldorf, 01.07.2015 - Verg 17/15

    Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig!

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung:

  • OLG Naumburg, 14.10.2016 - 7 Verg 3/16

    Vergabeverfahren für einen Krankenhausversorgungsvertrag: Anforderungen an die

  • OLG München, 05.04.2012 - Verg 3/12

    Vergabeverfahren: Baukonzessionär als öffentlicher Auftraggeber

  • OLG Koblenz, 22.07.2014 - 1 Verg 3/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Gegenstand des Beschwerdeverfahrens;

  • KG, 21.12.2018 - Verg 7/18

    Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer und Zurückverweisung bei Erfolg der

  • OLG Karlsruhe, 21.05.2021 - 15 Verg 4/21

    Europaweite Ausschreibung des Baus und der Inbetriebnahme einer

  • OLG Frankfurt, 04.12.2023 - 11 Verg 5/23

    Anforderungen an die Plausibilisierung des Sachvortrags, Erkennbarkeit von

  • KG, 27.05.2019 - Verg 4/19

    Originalteile

  • BayObLG, 29.07.2022 - Verg 13/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Durchführung eines

  • KG, 10.05.2022 - Verg 2/21

    Technische Fachkräfte

  • KG, 11.07.2000 - KartVerg 7/00

    Einhaltung der Rügefrist

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2016 - Verg 6/16

    Anforderungen an die Ausschreibung der Vergabe von Vertriebsdienstleistungen im

  • OLG Jena, 16.09.2013 - 9 Verg 3/13

    Straßenbahnprogramm - Europaweite Ausschreibung: Inhaltliche Abänderung der

  • OLG München, 22.10.2015 - Verg 5/15

    Unzulässigkeit der Ausschreibung von Alternativ- oder Wahlpositionen

  • OLG München, 25.02.2019 - Verg 11/18

    Bekanntgabe der Eignungskriterien durch Linksetzung

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - Verg 28/18

    Referenzen beziehen sich nicht auf Projekte, sondern auf Leistungen!

  • OLG Celle, 16.06.2011 - 13 Verg 3/11

    Ausschluss eines Angebots bei Fehlen von Nachweisen und Erklärungen für eine

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