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   KG, 01.02.2024 - 1 W 378 - 402/23   

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https://dejure.org/2024,5459
KG, 01.02.2024 - 1 W 378 - 402/23 (https://dejure.org/2024,5459)
KG, Entscheidung vom 01.02.2024 - 1 W 378 - 402/23 (https://dejure.org/2024,5459)
KG, Entscheidung vom 01. Februar 2024 - 1 W 378 - 402/23 (https://dejure.org/2024,5459)
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  • notar-drkotz.de

    Gemeinschaftsordnungsänderung - Zustimmung der dinglich Berechtigten aus Abt. III der WEG

 
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  • BGH, 16.07.2021 - V ZR 284/19

    Wohnungseigentumssache: Prozessführungsbefugnis des Wohnungseigentümerverbands

    Auszug aus KG, 01.02.2024 - 1 W 378/23
    Der Beschluss zu TOP 10 ist auf die Schaffung einer - weiteren - Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung gerichtet, aufgrund derer der Beteiligte als derzeitiger Eigentümer seine Teileigentumsrechte ohne weitere Beteiligung der anderen Miteigentümer in Wohnungseigentum umwandeln können soll (vgl. BGH, NZM 2021, 717, 719).
  • BGH, 01.10.2020 - V ZB 51/20

    Bedingung oder Befristung für ein dingliches Recht an einem Grundstück:

    Auszug aus KG, 01.02.2024 - 1 W 378/23
    Dabei kommt der Erlass einer Zwischenverfügung nur in Betracht, wenn ein bestehendes Eintragungshindernis rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung bei dem Grundbuchamt behoben werden kann (BGH, WM 2021, 1773, 1774).
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    Auszug aus KG, 01.02.2024 - 1 W 378/23
    Mittels einer Zwischenverfügung kann nicht auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts hingewirkt werden kann, das Grundlage einer einzutragenden Rechtsänderung werden soll (BGH, FGPrax 2014, 192).
  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer;

    Auszug aus KG, 01.02.2024 - 1 W 378/23
    Daraus folgt zugleich die fehlende Eintragungsfähigkeit solcher Beschlüsse (BGH, NJW 1994, 3230, 3231).
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