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   FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2271/97   

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FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2271/97 (https://dejure.org/1998,37185)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.08.1998 - 2 K 2271/97 (https://dejure.org/1998,37185)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. August 1998 - 2 K 2271/97 (https://dejure.org/1998,37185)
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  • BFH, 26.09.1991 - V R 1/87

    Unternehmerische Tätigkeit eines Testamentvollstreckers

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2271/97
    Die Bedeutung der Tätigkeit werde nicht durch den einmaligen Akt der Übernahme, sondern durch die Vielzahl der durch die Aufgabenstellung des Amtes bedingten Handlungen bestimmt, die der Testamentsvollstrecker in Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen erbringe und dadurch die Unternehmereigenschaft i. S. von § 2 Abs. 1 UStG begründet werde (BFH-Urteile vom 7. August 1975, BStBl II 1976, 57 [BFH 07.08.1975 - V R 43/71] und vom 26. September 1991, V R 1/87 , Umsatzsteuerrundschau - UR - 1993, 194).

    Denn die Frage, ob im Einzelfall jemand nachhaltig i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG tätig geworden ist, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden ( BFH-Urteile vom 18. Juli 1991, V R 86/87 , BStBl II 1991, 776 und vom 26. September 1991, V R 1/87 , UR 1993, 194).

  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2271/97
    Denn die Frage, ob im Einzelfall jemand nachhaltig i. S. des § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG tätig geworden ist, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu entscheiden ( BFH-Urteile vom 18. Juli 1991, V R 86/87 , BStBl II 1991, 776 und vom 26. September 1991, V R 1/87 , UR 1993, 194).
  • BFH, 13.05.1998 - II R 4/96

    Haftungsbescheid gegen Testamentsvollstrecker

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2271/97
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der auch der Senat folgt, handelt ein Rechtsanwalt, der als Testamentsvollstrecker tätig wird, regelmäßig in Ausübung seines Berufes ( BFH-Urteil vom 13. Mai 1998, II R 4/96 , Neue Juristische Wochenschrift NJW - 1998, 2999; Tipke/Kruse, AO - FGO , § 191 AO Rdnr. 5 a).
  • BFH, 30.05.1996 - V R 26/93

    Nachhaltige Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2271/97
    Im Rahmen der Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse war auch zu berücksichtigen, daß der Kläger für seine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker seine beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen als selbständig tätiger Rechtsanwalt verwerten konnte (ebenso BFH-Urteil vom 30. Mai 1996, V R 26/93 , BFH/NV 1996, 938).
  • FG Hamburg, 21.10.1983 - V 279/81
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2271/97
    Der Kläger könne sich auch nicht auf das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 21. Oktober 1983 (EFG 1984, 316) berufen.
  • BFH, 07.08.1975 - V R 43/71

    Verwaltungs-Testamentsvollstreckung über mehrere Jahre ist in der Regel

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.08.1998 - 2 K 2271/97
    Die Bedeutung der Tätigkeit werde nicht durch den einmaligen Akt der Übernahme, sondern durch die Vielzahl der durch die Aufgabenstellung des Amtes bedingten Handlungen bestimmt, die der Testamentsvollstrecker in Erfüllung der übernommenen Verpflichtungen erbringe und dadurch die Unternehmereigenschaft i. S. von § 2 Abs. 1 UStG begründet werde (BFH-Urteile vom 7. August 1975, BStBl II 1976, 57 [BFH 07.08.1975 - V R 43/71] und vom 26. September 1991, V R 1/87 , Umsatzsteuerrundschau - UR - 1993, 194).
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