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   FG Münster, 12.04.2018 - 3 K 3662/16 Erb   

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FG Münster, 12.04.2018 - 3 K 3662/16 Erb (https://dejure.org/2018,15903)
FG Münster, Entscheidung vom 12.04.2018 - 3 K 3662/16 Erb (https://dejure.org/2018,15903)
FG Münster, Entscheidung vom 12. April 2018 - 3 K 3662/16 Erb (https://dejure.org/2018,15903)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • IWW (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer | Abzugsfähigkeit von im Rahmen einer Nachlasspflegschaft angefallenen Vorfälligkeitsentschädigungen als..

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachlassverbindlichkeiten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigungen für die Ablösung von Darlehen im Rahmen einer Nachlasspflegeschaft sind Nachlassverbindlichkeiten

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Vorfälligkeitszinsen bei Erbschaft abzugsfähig

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Sind Vorfälligkeitsentschädigungen für die Darlehensablösung im Rahmen der Abwicklung eines Nachlasses abzugsfähig?

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vorfälligkeitsentschädigungen für Ablösung von Darlehen bei Nachlasspflegeschaft sind Nachlassverbindlichkeiten - Als Nachlassregelungskosten anzusehende Vorfälligkeitsentschädigungen können Erbschaftsteuer mindern

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1207
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • FG Köln, 05.02.2009 - 9 K 204/07

    Berücksichtigungsfähigkeit von Vorfälligkeitsentschädigungen als

    Auszug aus FG Münster, 12.04.2018 - 3 K 3662/16
    Der Beklagte wies den Einspruch mit Einspruchsentscheidung vom 10.11.2016 unter Verweis auf das Urteil des FG Köln vom 05.02.2009 9 K 204/07 als unbegründet zurück.

    Nach der Rechtsprechung des BFH kann § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG nicht entnommen werden, dass nur die unmittelbar mit der Erfüllung des Erblasserwillens zusammenhängenden und daher nicht auf einem eigenen Willensentschluss des oder der Erben beruhenden Kosten abziehbar sind (BFH-Urteil vom 09.12.2009 II R 37/08, BFHE 228, 172, BStBl II 2010, 489, Rn. 15; a. A. FG München, Urteil vom 17.10.2007 4 K 811/05, Rn. 11, juris; offenlassend FG Köln, Urteil vom 05.02.2009 9 K 204/07, Rn. 42, juris).

    Nach einer Entscheidung des FG Köln ist auch eine Vorfälligkeitsentschädigung, welche für die vorzeitige Ablösung von Darlehen im Rahmen der Auseinandersetzung einer zwischen zwei Miterben bestehenden Erbengemeinschaft gezahlt wird, nicht als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig (FG Köln, Urteil vom 05.02.2009 9 K 204/07, juris).

    Soweit das FG Köln in seinem Urteil vom 05.02.2009 9 K 204/07 unter Verweis auf § 2046 Abs. 1 Satz 2 BGB die Auffassung vertritt, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung deshalb nicht abzugsfähig sei, weil die vorzeitige Ablösung von Kreditverträgen zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft nicht erforderlich sei, so kann dem jedenfalls für den vorliegenden Fall nicht gefolgt werden.

    Einem Abzug steht auch nicht entgegen, dass durch eine Vorfälligkeitsentschädigung wirtschaftlich der dem Darlehensgeber entgehende Zinsgewinn ausgeglichen werden soll (so aber FG Köln, Urteil vom 05.02.2009 9 K 204/07, Rn. 46, juris).

    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zur Fortbildung des Rechts und im Hinblick auf das Urteil des FG Köln vom 05.02.2009 9 K 204/07 zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen.

  • BFH, 09.12.2009 - II R 37/08

    Abzugsfähigkeit der Kosten einer Erbauseinandersetzung als

    Auszug aus FG Münster, 12.04.2018 - 3 K 3662/16
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG nicht entnommen werden, dass nur die unmittelbar mit der Erfüllung des Erblasserwillens zusammenhängenden und daher nicht auf einem eigenen Willensentschluss des oder der Erben beruhenden Kosten abziehbar sind (BFH-Urteil vom 09.12.2009 II R 37/08, BFHE 228, 172, BStBl II 2010, 489, Rn. 15; a. A. FG München, Urteil vom 17.10.2007 4 K 811/05, Rn. 11, juris; offenlassend FG Köln, Urteil vom 05.02.2009 9 K 204/07, Rn. 42, juris).

    Zu den Kosten für die Verteilung des Nachlasses gehören insbesondere die Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft gemäß § 2042 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (BFH-Urteil vom 09.12.2009 II R 37/08, BFHE 228, 172, BStBl II 2010, 489, Rn. 10 ff.).

  • BFH, 28.06.1995 - II R 89/92

    Kosten im Zusammenhang mit Erfüllung eines Vermächtnisses als

    Auszug aus FG Münster, 12.04.2018 - 3 K 3662/16
    Etwas anderes gilt allerdings für die Versilberung des Nachlasses zum Zweck der Erbauseinandersetzung in den Fällen der § 2042 Abs. 2 BGB i. V. m. § 753 BGB und § 2046 Abs. 3 BGB sowie für Verwertungshandlungen, die zum Vollzug letztwilliger Anordnungen des Erblassers erforderlich sind (Gebel in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 10 Rn. 217; BFH-Urteil vom 28.06.1995 II R 89/92, BFHE 178, 214, BStBl II 1995, 786, Rn. 12 zu Aufwendungen bei der Veräußerung eines Wertpapierdepots zur Erfüllung eines Vermächtnisses).

    Nach der Rechtsprechung des BFH ist nicht zu prüfen, ob der Erbe die Möglichkeit gehabt hätte, seinen Verpflichtungen auf andere, weniger Kosten verursachende Weise nachzukommen (BFH-Urteil vom 28.06.1995 II R 89/92, BFHE 178, 214, BStBl II 1995, 786, Rn. 15 zur Erfüllung eines Vermächtnisses).

  • BFH, 11.02.2014 - IX R 42/13

    Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den

    Auszug aus FG Münster, 12.04.2018 - 3 K 3662/16
    Es ist zwar zutreffend, dass Vorfälligkeitsentschädigungen als Nutzungsentgelt für das auf die verkürzte Laufzeit in Anspruch genommene Fremdkapital und daher ertragsteuerlich als Schuldzinsen anzusehen sind (BFH-Urteil vom 11.02.2014 IX R 42/13, BFHE 2, 131, BStBl II 2015, 633, Rn. 8).
  • BFH, 19.06.2013 - II R 20/12

    Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswerts als

    Auszug aus FG Münster, 12.04.2018 - 3 K 3662/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang erforderlich (BFH-Urteil vom 19.06.2013 II R 20/12, BFHE 241, 416, BStBl II 2013, 738, Rn. 11).
  • OLG München, 07.01.2010 - 31 Wx 154/09

    Nachlasspflegschaft: Rechtsfehlerfreie Genehmigung eines Grundstücksverkaufs zur

    Auszug aus FG Münster, 12.04.2018 - 3 K 3662/16
    Eine Verwertung von Immobilien kann in Betracht kommen, wenn dies zur Schuldentilgung erforderlich ist (OLG München, Beschluss vom 07.01.2010 31 Wx 154/09, Rn. 4, juris) oder wenn mit einem Ergebnis der Erbenermittlung nicht in Kürze zu rechnen ist und die Kosten der Grundstücksverwaltung höher sind als eine verzinste Anlage des Kaufpreiserlöses zzgl.
  • FG München, 17.10.2007 - 4 K 811/05

    Anforderungen an die rechtliche Qualifizierung der i.R.e. Erbauseinandersetzung

    Auszug aus FG Münster, 12.04.2018 - 3 K 3662/16
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG nicht entnommen werden, dass nur die unmittelbar mit der Erfüllung des Erblasserwillens zusammenhängenden und daher nicht auf einem eigenen Willensentschluss des oder der Erben beruhenden Kosten abziehbar sind (BFH-Urteil vom 09.12.2009 II R 37/08, BFHE 228, 172, BStBl II 2010, 489, Rn. 15; a. A. FG München, Urteil vom 17.10.2007 4 K 811/05, Rn. 11, juris; offenlassend FG Köln, Urteil vom 05.02.2009 9 K 204/07, Rn. 42, juris).
  • BFH, 11.01.1961 - II 155/59 U

    Abzug von Erblassersteuerschulden und Nachlaßregulierungskosten bei beschränkter

    Auszug aus FG Münster, 12.04.2018 - 3 K 3662/16
    Er umfasst nicht nur die Kosten der tatsächlichen und rechtlichen Feststellung des Nachlasses, sondern auch alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Erben in den Besitz der ihnen aus der Erbschaft zukommenden Güter zu setzen (BFH-Urteil vom 11.01.1961 II 155/59 U, BFHE 72, 273, Rn. 3).
  • BFH, 02.12.2020 - II R 17/18

    Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12.04.2018 - 3 K 3662/16 Erb aufgehoben.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2018, 1207, veröffentlicht.

  • FG Köln, 18.08.2022 - 7 K 2127/21

    Anerkennung von Nachlassabwicklungs- und Nachlassregelungskosten als abzusfähige

    Etwas anderes kann auch für Verwertungshandlungen gelten, die zum Vollzug letztwilliger Anordnungen des Erblassers erforderlich sind (Gebel in Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, ErbStG, § 10 Rn. 217; BFH-Urteil vom 28.06.1995 II R 89/92, BStBl II 1995, 786, Rn. 12; FG Münster, Urteil vom 12. April 2018 3 K 3662/16 Erb, juris).
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