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   FG München, 19.08.2015 - 4 K 1647/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28283
FG München, 19.08.2015 - 4 K 1647/13 (https://dejure.org/2015,28283)
FG München, Entscheidung vom 19.08.2015 - 4 K 1647/13 (https://dejure.org/2015,28283)
FG München, Entscheidung vom 19. August 2015 - 4 K 1647/13 (https://dejure.org/2015,28283)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der aufgrund einer strafbefreienden Erklärung entrichteten Schenkungsteuer im Rahmen der Vermögensübertragung an eine liechtensteinische Familienstiftung

  • rewis.io

    Schenkungsteuer bei Erstausstattung einer ausländischen Stiftung Anforderungen an Rückerstattung der Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Vermögensübertragung an liechtensteinische Familienstiftung bei Verbleib der Verfügungsmacht beim Übertragen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schenkungsteuer bei Erstausstattung einer ausländischen Stiftung Anforderungen an Rückerstattung der Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Vermögensübertragung an liechtensteinische Familienstiftung bei Verbleib der Verfügungsmacht beim Übertragenden nicht ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schenkungsteuer bei Erstausstattung einer ausländischen Stiftung - Anforderungen an Rückerstattung der Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG - Vermögensübertragung an liechtensteinische Familienstiftung bei Verbleib der Verfügungsmacht beim Übertragenden nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 11.11.2009 - II R 54/08

    Rückabwicklung einer Schenkung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Änderung

    Auszug aus FG München, 19.08.2015 - 4 K 1647/13
    Liegt der Erlöschenstatbestand vor, hat die Finanzbehörde die bisherige Steuerfestsetzung aufgrund rückwirkenden Ereignisses gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO aufzuheben beziehungsweise zu ändern (vgl. Bundesfinanzhof -BFH- Urteile vom 24. Mai 2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39 und vom 11. November 2009 II R 54/08, BFH/NV 2010, 896; vgl. auch Meincke ErbStG 16. Auflage 2012 § 29 Rdn. 2; Pahlke in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter ErbStG 5. Auflage 2014 § 29 Rz. 80).
  • BFH, 24.05.2000 - II R 62/97

    Herausgabe einer vom Vorerben zugewendeten Schenkung an den Nacherben

    Auszug aus FG München, 19.08.2015 - 4 K 1647/13
    Liegt der Erlöschenstatbestand vor, hat die Finanzbehörde die bisherige Steuerfestsetzung aufgrund rückwirkenden Ereignisses gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO aufzuheben beziehungsweise zu ändern (vgl. Bundesfinanzhof -BFH- Urteile vom 24. Mai 2000 II R 62/97, BFH/NV 2001, 39 und vom 11. November 2009 II R 54/08, BFH/NV 2010, 896; vgl. auch Meincke ErbStG 16. Auflage 2012 § 29 Rdn. 2; Pahlke in Fischer/Jüptner/Pahlke/Wachter ErbStG 5. Auflage 2014 § 29 Rz. 80).
  • BFH, 28.06.2007 - II R 21/05

    Vermögensübertragung auf Auslandsstiftung bei fehlender freier Verfügungsmacht

    Auszug aus FG München, 19.08.2015 - 4 K 1647/13
    Demgemäß unterliegt die Übertragung von Vermögen auf eine - wie im Streitfall - liechtensteinische Stiftung dann nicht der Schenkungsteuer, wenn die Stiftung nach den getroffenen Vereinbarungen und Regelungen über das Vermögen im Verhältnis zum Stifter nicht tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (vgl. BFH Urteil vom 28. Juni 2007 II R 21/05, BFHE 217, 254, BStBl II 2007, 669).
  • BFH, 09.12.2009 - II R 22/08

    Schenkungsteuerpflicht bei Zustiftung an eine (Familien-) Stiftung

    Auszug aus FG München, 19.08.2015 - 4 K 1647/13
    Die Steuerbarkeit derartiger Zuwendungen ist zwar selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn der Zuwendende nach den Stiftungsstatuten zugleich der einzige Begünstigte der Stiftung ist (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 2009 II R 22/08, BFHE 228, 165, BStBl II 2010, 363).
  • BFH, 25.01.2001 - II R 39/98

    Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs

    Auszug aus FG München, 19.08.2015 - 4 K 1647/13
    Dies erfordert, dass der Empfänger über das Zugewendete im Verhältnis zum Leistenden tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann (vgl. BFH Urteil vom 25. Januar 2001 II R 39/98, BFH/NV 2001, 908).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2010 - 22 U 126/06

    Wirksamkeit einer Stiftung

    Auszug aus FG München, 19.08.2015 - 4 K 1647/13
    Dient eine solche liechtensteinische Stiftung etwa allein der Steuerhinterziehung, so ist sie selbst zivilrechtlich nicht als existent anzuerkennen (vgl. Oberlandesgericht -OLG- Düsseldorf Urteil vom 30. April 2010 I-22 U 126/06, 22 U 126/06, IStR 2011, 475).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.03.1998 - 4 K 2887/97
    Auszug aus FG München, 19.08.2015 - 4 K 1647/13
    Stiftungen im Sinne dieser Vorschrift können nicht nur inländische sondern auch solche sein, die ihren Sitz im Ausland haben und nach ausländischem Recht gegründet worden sind (vgl. hierzu Finanzgericht -FG- Rheinland-Pfalz Urteil vom 19. März 1998, 4 K 2887/97, EFG 1998, 1021).
  • BFH, 14.11.2018 - II R 8/16

    Antragsbefugnis nach § 10 Abs. 3 Satz 1 StraBEG

    Das Urteil des Finanzgerichts München vom 19. August 2015 4 K 1647/13 wird aufgehoben.
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