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   FG München, 09.12.2004 - 14 K 669/02   

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https://dejure.org/2004,7207
FG München, 09.12.2004 - 14 K 669/02 (https://dejure.org/2004,7207)
FG München, Entscheidung vom 09.12.2004 - 14 K 669/02 (https://dejure.org/2004,7207)
FG München, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 14 K 669/02 (https://dejure.org/2004,7207)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2204, UStG § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1
    Unternehmereigenschaft des Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versteuerung der als Testamentsvollstrecker bzw. Nachlassverwalter erzielten Umsätze; Anwendbarkeit der Umsatzsteuer bei einer durchgeführten Testamentsvollstreckung bzw. Nachlassvollstreckung; Unternehmereigenschaft des Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmereigenschaft des Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters; Umsatzsteuer 1997, 1998, 1999

  • rechtsportal.de

    Unternehmereigenschaft des Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters; Umsatzsteuer 1997, 1998, 1999

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unternehmereigenschaft des Testamentsvollstreckers bzw. Nachlassverwalters - Umsatzsteuer 1997, 1998, 1999

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 644
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.09.1991 - V R 1/87

    Unternehmerische Tätigkeit eines Testamentvollstreckers

    Auszug aus FG München, 09.12.2004 - 14 K 669/02
    Nach der Rechtsprechung des BFH wird derjenige, der eine Testamentsvollstreckertätigkeit erbringt, grundsätzlich auch nachhaltig tätig (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 26. September 1991 V R 1/87, BFH/NV 1992, 418).

    Gehört in erster Linie die Auseinandersetzung unter den Miterben bzw. wie vorliegend der Verkauf des Anwesens und die Aufteilung bzw. Verteilung des Vermögens zu dem Aufgabenkreis des Testamentsvollstreckers bzw. des Nachlassverwalters, so ist eine Nachhaltigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 3 UStG jedenfalls dann zu bejahen, wenn sich eine solche Tätigkeit über einen längeren Zeitraum erstreckt und wegen des Umfanges des Nachlasses eine Vielzahl von Handlungen verlangt (vgl. BFH in BFH/NV 1992, 418, BFH-Urteil vom 30. Mai 1996 V R 26/93, BFH/NV 1996, 938; Stadie in Rau/Dürrwächter/ Flick/Geist, UStG , Kommentar, Rz. 355 zu § 2).

  • EuGH, 04.10.1995 - C-291/92

    Finanzamt Uelzen / Armbrecht

    Auszug aus FG München, 09.12.2004 - 14 K 669/02
    Dabeibezieht sich der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit jedoch nicht auf Umsätze, die ein Steuerpflichtiger für private Zwecke ausführt (EuGH-Urteil vom 4. Oktober 1995 Rs. C-291/92, Armbrecht, BStBl II 1996, 392).
  • BFH, 30.05.1996 - V R 26/93

    Nachhaltige Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus FG München, 09.12.2004 - 14 K 669/02
    Gehört in erster Linie die Auseinandersetzung unter den Miterben bzw. wie vorliegend der Verkauf des Anwesens und die Aufteilung bzw. Verteilung des Vermögens zu dem Aufgabenkreis des Testamentsvollstreckers bzw. des Nachlassverwalters, so ist eine Nachhaltigkeit im Sinne von § 2 Abs. 1 S. 3 UStG jedenfalls dann zu bejahen, wenn sich eine solche Tätigkeit über einen längeren Zeitraum erstreckt und wegen des Umfanges des Nachlasses eine Vielzahl von Handlungen verlangt (vgl. BFH in BFH/NV 1992, 418, BFH-Urteil vom 30. Mai 1996 V R 26/93, BFH/NV 1996, 938; Stadie in Rau/Dürrwächter/ Flick/Geist, UStG , Kommentar, Rz. 355 zu § 2).
  • EuGH, 26.09.1996 - C-230/94

    Enkler / Finanzamt Homburg

    Auszug aus FG München, 09.12.2004 - 14 K 669/02
    Der Besteuerung der hier streitgegenständlichen Umsätze steht allerdings entgegen, dassder Kläger sie für private Zwecke und damit nur gelegentlich i.S. von Art. 4 Abs. 3 der Sechsten Richtlinie des Rates 77/388/EWG vom 17. Mai 1977 (Richtlinie 77/388/EWG) ausgeführt hat (vgl. EuGH-Urteil vom 26. September 1996 Rs. C-230/94, Enkler, Umsatzsteuer-Rundschau 1996, 418).
  • BFH, 30.07.1986 - V R 41/76

    Vertraglich vereinbarter Wettbewerbsverzicht eines GmbH-Gesellschafters und

    Auszug aus FG München, 09.12.2004 - 14 K 669/02
    Nachhaltig bedeutet, dass sich eine Tätigkeit auf längere Zeit stark auswirkt (vgl. BFH-Urteil vom 30.7.1986 V R 41/76, BFHE 147, 279, BStBl II 1986, 874 ).
  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    Auszug aus FG München, 09.12.2004 - 14 K 669/02
    Ob dies der Fall ist, richtet sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juli 1991 V R 86/87, BStBl II 1991, 776 ).
  • BFH, 07.09.2006 - V R 6/05

    Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker und

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 644 veröffentlichte Urteil mit der Begründung statt, der Kläger habe die Tätigkeiten als Testamentsvollstrecker des Nachlasses K und die Verwaltung des Nachlasses V nur deshalb übernommen, weil er in beiden Fällen Miterbe war.
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