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   FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 1 K 4001/13 U   

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https://dejure.org/2015,26324
FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 1 K 4001/13 U (https://dejure.org/2015,26324)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.03.2015 - 1 K 4001/13 U (https://dejure.org/2015,26324)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. März 2015 - 1 K 4001/13 U (https://dejure.org/2015,26324)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 23.02.2010 - VII R 48/07

    Feststellungsbescheid über eine bestandskräftige Steuerfestsetzung im

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 1 K 4001/13
    Ein im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bereits ergangener Steuerbescheid ist ein vollstreckbarer Schuldtitel im Sinne des § 179 Abs. 2 InsO (BFH, Urteil vom 23.02.2010 VII R 48/07, BStBl II 2010, 562, Rn. 12).

    Diese Regelungen nehmen dem Gläubiger, der einen Titel erwirkt hat, nur die Verpflichtung ab, ein Verfahren zu betreiben, sie entziehen ihm aber nicht die Befugnis dazu (vgl. BFH, Urteil vom 23.02.2010 VII R 48/07 , BStBl II 2010, 562 mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 29.06.1998 II ZR 353/97, BGHZ 139, 132).

  • BFH, 23.02.2005 - VII R 63/03

    Feststellung von Steuerforderungen in der Insolvenz durch Aufnahme des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 1 K 4001/13
    Nach § 185 InsO gilt dies entsprechend für anhängige Einspruchsverfahren (vgl. auch BFH, Urteil vom 23.02.2005 VII R 63/03, BStBl II 2005, 591).

    Vielmehr musste das Einspruchsverfahren wieder aufgenommen werden, um die Begründetheit des Widerspruchs im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen den angefochtenen Steuerbescheid zu überprüfen (vgl. auch BFH, Urteil vom 23.02.2005 VII R 63/03, BStBl II 2005, 591).

  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 1 K 4001/13
    Aus diesem Grund ist beispielsweise ein nicht normiertes lediglich "vorläufiges" Bestreiten einer Forderung durch den Insolvenzverwalter im Prüfungstermin (§ 176 InsO) als ein wirksames Bestreiten im Sinne des § 179 Abs. 1 InsO anzusehen, welches die vom Gesetz an das Bestreiten geknüpften Rechtsfolgen auslöst (vgl. nur BGH, Beschluss vom 9.02.2006 IX ZB 160/04, ZInsO 2006, 320).
  • BFH, 07.10.2010 - V R 12/10

    Verpflegung bei Seminaren grundsätzlich nicht steuerfrei - richtlinienkonforme

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 1 K 4001/13
    Sie sind auch keine für die Trainingsleistung unerlässliche Leistungen oder Nebenleistungen, sondern sie sind nur hierfür nützliche eigenständige Maßnahmen, weil sie vorrangig dazu dienen, den Komfort und das Wohlbefinden bei der Inanspruchnahme der Trainingsmaßnahme zu steigern (vgl. auch BFH, Urteil vom 07.10.2010 V R 12/10, BStBl II 2011, 303).
  • BFH, 22.10.2014 - I R 39/13

    Änderung der Steuerfestsetzung nach rechtskräftiger Bestätigung eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 1 K 4001/13
    Teilweise wird in diesem Fall die Auffassung vertreten, dass ein Einspruch durch die widerspruchslose Eintragung in die Tabelle als zurückgenommen gelte (vgl. FG Köln, Urteil vom 08.05.2013 10 K 3191/12, EFG 2013, 1371, der BFH hat sich in der Revisionsentscheidung vom 22.10.2014 I R 39/13, BFH/NV 2015, 373 nicht ausdrücklich geäußert); wohl mit der Folge des Verlustes des eingelegten Einspruchs (vgl. § 362 Abs. 2 Satz 1) und der Beendigung des Rechtsbehelfsverfahrens.
  • BFH, 08.04.2008 - VIII R 61/06

    Zulässigkeit einer Außenprüfung bei zur Verschwiegenheit verpflichteten und zur

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 1 K 4001/13
    Darüber hinaus hat die Finanzbehörde ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Steuerforderungen zeitnah festgestellt (vgl. BFH, Urteil vom 13.11.2007 VIII R 61/06, BStBl II 2008, 790) bzw. bestandskräftig festgesetzt (vgl. Uhlenbruck/Sinz § 185 InsO Rz. 11) werden.
  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 14/02

    Eröffnung des Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens: FA darf bis zum Prüfungstermin

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 1 K 4001/13
    Diese Norm wird analog auf das Steuerfestsetzungs- bzw. Rechtsbehelfsverfahren angewandt (vgl. BFH, Urteil vom 24.08.2004, VIII R 14/02, BStBl II 2005, 246; BFH, Urteil vom 13.05.2009 XI R 63/07, BStBl II 2010, 11).
  • BFH, 13.05.2009 - XI R 63/07

    Erlass von Umsatzsteuerbescheiden für Zeiträume vor Insolvenzeröffnung im

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 1 K 4001/13
    Diese Norm wird analog auf das Steuerfestsetzungs- bzw. Rechtsbehelfsverfahren angewandt (vgl. BFH, Urteil vom 24.08.2004, VIII R 14/02, BStBl II 2005, 246; BFH, Urteil vom 13.05.2009 XI R 63/07, BStBl II 2010, 11).
  • BFH, 13.11.2007 - VII R 61/06

    Aufnahme eines durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 1 K 4001/13
    Darüber hinaus hat die Finanzbehörde ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Steuerforderungen zeitnah festgestellt (vgl. BFH, Urteil vom 13.11.2007 VIII R 61/06, BStBl II 2008, 790) bzw. bestandskräftig festgesetzt (vgl. Uhlenbruck/Sinz § 185 InsO Rz. 11) werden.
  • BFH, 24.11.2011 - V R 20/10

    Wirkung des Tabelleneintrags im Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2015 - 1 K 4001/13
    Insolvenzverwalter haben vielmehr bei Steuerforderungen ebenso wie bei Forderungen, die der Feststellung im ordentlichen Verfahren unterliegen, ihre Verpflichtung zur Prüfung und Abwehr zu Unrecht geltend gemachter Insolvenzforderungen zu erfüllen (vgl. BFH, Urteil vom 24.11.2011 V R 20/10, BFH/NV 2012, 711).
  • BFH, 14.05.2013 - X B 134/12

    Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle beendet nicht die Unterbrechung

  • BGH, 29.06.1998 - II ZR 353/97

    Rechtsschutzinteresse für Feststellung einer Forderung zum Vermögensverzeichnis;

  • FG Köln, 08.05.2013 - 10 K 3191/12

    Wirkung der widerspruchslosen Eintragung einer durch Steuerbescheid festgesetzten

  • VG Freiburg, 12.12.2017 - A 6 K 5424/17

    Asyl Türkei; Schutz für Lehrer an einer Gülen-Schule

    Anders als ein auflösend bedingter Urteilstenor (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.02.2017 - 11 S 983/16 -, Rn. 53, juris; FG Düsseldorf, Urt. v. 27.03.2015 - 1 K 4001/13 U -, Rn. 52, juris), steht dies mit Prozessrecht in Einklang.
  • BFH, 16.03.2016 - V B 41/15

    Zur Feststellung einer Insolvenzforderung als "auflösend bedingt"

    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 27. März 2015  1 K 4001/13 U wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2017 - 11 S 983/16

    Befristung der Altausweisung eines Unionsbürgers

    Nur ergänzend sei noch erwähnt, dass der vom Verwaltungsgericht formulierte bedingte Urteilstenor zudem mit dem deutschen Prozessrecht nicht in Einklang steht (vgl. etwa FG Düsseldorf, Urteil vom 27.03.2015 - 1 K 4001/13 U -, juris).
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