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   FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2008 - 14 K 5331/04 B   

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https://dejure.org/2008,24519
FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2008 - 14 K 5331/04 B (https://dejure.org/2008,24519)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.02.2008 - 14 K 5331/04 B (https://dejure.org/2008,24519)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 14 K 5331/04 B (https://dejure.org/2008,24519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • lsvd.de PDF

    Erbschaftsteuer - Keine Gleichstellung von Lebenspartner/innen und Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung mit Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein verfassungsrechtlicher Anspruch von Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung mit Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2008 - 14 K 5331/04
    Denn obwohl das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 20.09.2007 ( 2 BvR 855/06) die Verfassungsbeschwerde bezüglich des Familienzuschlages für Beamte nicht zur Entscheidung angenommen habe, ergebe sich aus diesem Beschluss, dass die Differenzierung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft im Hinblick auf die tatsächlichen Lebensverhältnisse und ihre rechtlich Ausgestaltung nicht unverhältnismäßig sein dürfe.

    Hinsichtlich des Fehlens eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz sieht sich der Senat im Ergebnis auch bestätigt durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.09.2007 ( 2 BvR 855/06, a.a.O.), der die Frage betraf, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar sei, Beamten, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft geschlossen hätten, den Familienzuschlag der Stufe 1, den verheiratete Beamte erhielten, nicht oder nur unter weitergehenden Voraussetzungen zu gewähren.

    Der Umstand, dass die Entscheidungen des BFH vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20.09.2007 ( 2 BvR 855/06, a.a.O.) ergangen sind, lässt im Hinblick auf die Frage der Verhältnismäßigkeit der erbschaftsteuerlichen Differenzierung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft keine andere Entscheidung erwarten.

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2008 - 14 K 5331/04
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 17.07.2002 (1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01, NJW 2002, 2543) anerkannt, dass der Adressatenkreis der Ehe und derjenige der Lebenspartnerschaft gänzlich andere Personengruppen darstellen.

    Da das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17.07.2002 (NJW 2002, 2543) anerkennt habe, dass die Situation von hinterbliebenen Lebens- und Ehepartnern gleichgelagert sei, sei es unzulässig, hinterbliebene Lebenspartner im Erbschaftsteuerrecht wie Fremde zu behandeln.

    Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Beschluss vom 17.07.2002 (1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01) zur Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes (BVerfGE 105, 313 - 365 und BGBl I 2002, 3197) entschieden, dass es dem Gesetzgeber einerseits gemäß Artikel 3 Abs. 1 GG nicht verwehrt sei, die Ehe gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen, dass andererseits aber aus Artikel 6 Abs. 1 GG kein Gebot herzuleiten sei, andere Lebensformen gegenüber der Ehe zu benachteiligen.

  • BFH, 20.06.2007 - II R 56/05

    Erbschaftsteuer: Keine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2008 - 14 K 5331/04
    Entgegen der Auffassung des Beklagten und des Bundesfinanzhofs (Beschluss vom 20.06.2007 II R 56/05, BStBl II 2007, 649 ) rechtfertige Art. 6 GG nicht jegliche Ungleichbehandlung anderer Lebensgemeinschaften als der Ehe.

    Der Bundesfinanzhof hat - wie schon zuvor mit Beschluss vom 01.02.2007 zum Aktenzeichen II R 43/05 - zuletzt mit Beschluss vom 20.06.2007 zum Aktenzeichen II R 56/05 (BStBl II 2007; 649) entschieden, dass Artikel 3 Abs. 1 und 3 sowie Artikel 14 Abs. 1 GG es nicht gebieten, eingetragene Lebenspartner erbschaftsteuerrechtlich in dieselbe Steuerklasse einzuordnen und ihnen dieselben Freibeträge zu gewähren wie Ehegatten.

    Soweit der Kläger aus den partnerschaftlichen Rechtsverhältnissen einen Verstoß gegen das Eigentumsrecht nach Artikel 14 Abs. 1 GG herleiten will, weil er erbschaftsteuerrechtlich nicht mit einem Ehegatten gleichbehandelt werde, führt dies - wie schon vom BFH für den von ihm zu beurteilenden Sachverhalt festgestellt - tatsächlich wieder zurück auf den Ehegattenbegriff des Artikel 6 Abs. 1 GG und den Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Abs. 1 und 3 GG (BFH-Beschluss vom 20.06.2007 II R 56/05, BStBl II 2007, 649 ).

  • FG Niedersachsen, 24.08.2005 - 3 K 55/04

    Erbschaftsteuerliche Gleichstellung von registrierter Lebenspartnerschaft und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2008 - 14 K 5331/04
    Es wurden insoweit eigene Begriffe geprägt (Urteil des FG Niedersachsen vom 24.08.2005 I K 55/04 (EFG 2005, 1949 - 1951)).

    Deshalb fehlt es diesbezüglich an einer planwidrigen Regelungslücke (Urteil des FG Niedersachsen vom 24.08.2005, 3 K 55/04, a. a. O.).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2008 - 14 K 5331/04
    Hinsichtlich der derzeit anhängigen Verfassungsbeschwerden (1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07) habe das Bundesverfassungsgericht bereits verschiedene Stellungnahmen eingeholt, unter anderem des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland, auf deren Inhalt der Kläger Bezug nimmt.

    Schließlich verhilft auch der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht bezüglich der derzeit anhängigen Verfassungsbeschwerden (1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07) bereits verschiedene Stellungnahmen eingeholt bzw. angefordert hat, der Klage nicht zum Erfolg.

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2008 - 14 K 5331/04
    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22.06.1995 ( 2 BvR 552/91, BStBl II 1995, 671 ) dem Gesetzgeber in Einschränkung der ihm ansonsten zustehenden "weitreichenden Gestaltungsbefugnis" Grenzen für die Erbschaftsteuerbelastung vorgebe, seien diese aus Artikel 6 Abs. 1 GG abgeleitet und demgemäß auf Ehegatten und Kinder zugeschnitten.
  • BFH, 01.02.2007 - II R 43/05

    Erbschaftsteuerliche Behandlung eines Partners einer eingetragenen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 13.02.2008 - 14 K 5331/04
    Der Bundesfinanzhof hat - wie schon zuvor mit Beschluss vom 01.02.2007 zum Aktenzeichen II R 43/05 - zuletzt mit Beschluss vom 20.06.2007 zum Aktenzeichen II R 56/05 (BStBl II 2007; 649) entschieden, dass Artikel 3 Abs. 1 und 3 sowie Artikel 14 Abs. 1 GG es nicht gebieten, eingetragene Lebenspartner erbschaftsteuerrechtlich in dieselbe Steuerklasse einzuordnen und ihnen dieselben Freibeträge zu gewähren wie Ehegatten.
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