Rechtsprechung
FG Berlin, 21.09.2004 - 7 K 7295/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Vollstreckungsaufschub als Ermessensentscheidung; Unbilligkeit der Fortführung von Vollstreckungsmaßnahmen; Länge eines "kurzfristigen Zuwartens"; Frist von zwölf Monaten als äußerste Grenze für die Gewährung von Vollstreckungsaufschub
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Ermessenausübung bei der Versagung eines Vollstreckungsaufschubs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 21.09.2004 - 7 K 7295/04
- BFH, 31.05.2005 - VII R 62/04
Papierfundstellen
- EFG 2005, 9
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- FG Berlin, 21.09.2004 - 7 K 7182/04
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Antrags eines Finanzamts auf Eröffnung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 07.10.1992 - VII B 92/92
Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Steuern
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 05.10.2001 - VII B 15/01
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Vorlage eines …
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- BFH, 24.09.1991 - VII B 107/91
Gerichtliche Überprüfung eines durch Ermessensentscheidung festgestellten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 08.12.1992 - VII B 150/92
Unbilligkeit der Vollstreckung eines Einkommensteuerbescheides - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Düsseldorf, 25.05.1988 - 1 K 111/88
Selbstständige Tätigkeit als Steuerberater; Rückständige Steuern und steuerliche …
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- FG Köln, 19.02.2014 - 13 V 228/14
Vollstreckungsaufschub, Interimsermessen des Finanzgerichts
Unter Berücksichtigung der z.B. in § 802b ZPO erkennbaren Begrenzung für Vollstreckungsaufschübe auf ein Jahr oder der Begrenzung des Aufschubs für eine Zwangsversteigerung in den §§ 30a und 30c des Zwangsversteigerungsgesetzes sowie der in der neueren Gesetzgebung deutlich gewordenen Tendenz einer Verkürzung der Fristen zur Tilgung rückständiger Steuern (vergleiche die Zweiwochenfrist in § 284 Abs. 1 Satz 1 AO bei der Aufforderung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung) sieht der Senat - vorbehaltlich besonderer Aspekte des Einzelfalles - keine Veranlassung, eine Frist von mehr als zwölf Monaten als kurzfristig im Sinne des § 258 AO zu qualifizieren (ebenso bereits Finanzgericht Berlin, Urteil vom 21. September 2004 7 K 7295/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2005, 9; Finanzgericht Köln, Beschluss vom 16. März 2012 15 V 20/12, EFG 2012, 1715 m. w. N.; zu längerer Frist bei Sonderfall mit Gefahr für Leben oder Gesundheit vgl. BFH-Beschluss vom 28. September 2006 V B 71/05, Juris). - FG Berlin, 21.09.2004 - 7 K 7182/04
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Antrags eines Finanzamts auf Eröffnung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 16.03.2012 - 15 V 20/12
Einstellung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen, Befangenheitsantrag, Überpfändung, …
Als absehbarer Zeitraum werden in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig 6 Monate, in Ausnahmefällen 12 Monate angesehen, ein noch längerer Zeitraum erscheint ausgeschlossen (FG Berlin, Urteil vom 21. September 2004 7 K 7295/04, EFG 2005, 9;… Kruse in Tipke/Kruse, AO/FGO, 106. EGL 03/2005, § 258 AO Rn. 1;… Neumann in Beermann/Gosch, AO/FGO, 15. EGL 08/1998, § 258 Rz. 20 jeweils m.w.N.).