Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 1 K 1519/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,20599
FG Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 1 K 1519/18 (https://dejure.org/2019,20599)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.03.2019 - 1 K 1519/18 (https://dejure.org/2019,20599)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. März 2019 - 1 K 1519/18 (https://dejure.org/2019,20599)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,20599) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 41 Abs 2 S 1 FGO, § 258 AO, § 33 Abs 1 Nr 1 FGO, § 131 AO, § 120 Abs 2 Nr 4 AO
    Auslegung und Grenzen der Bindungswirkung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AO § 120 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 4 ; AO § 258
    Gewährung eines (einstweiligen) Vollstreckungsaufschubs zugleich mit der Vereinbarung zur Schuldenbereinigung während der Schuldenbereinigungsphase

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • datev.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Finanzrechtsweg bei Widerruf eines vom Finanzamt im Rahmen eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans zunächst gewährten Vollstreckungsaufschubs - Entfallen des Vollstreckungsaufschubs durch Eintritt von im Schuldenbereinigungsplan vereinbarten auflösenden ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 03.07.2002 - XI R 20/01

    § 3 ZRFG : Aufhebung der Zulassung von Sonderabschreibungen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 1 K 1519/18
    Das Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung kann zwar bei Würdigung der Gesamtumstände ein Indiz gegen das Vorliegen eines Verwaltungsaktes sein (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12. Juni 1997 I R 72/96, BStBl II 1997, 660 Rn. 14), nimmt für sich allein -wie der Regelung in § 356 Abs. 2 AO e contrario zu entnehmen ist- einem Verwaltungsakt aber nicht den Regelungscharakter (BFH-Urteil vom 3. Juli 2002 XI R 20/01, BStBl II 2002, 842 Rn. 28).

    Vorliegend geht der Senat des Weiteren davon aus, dass der Beklagte den Vollstreckungsaufschub nur unter der (auflösenden) Bedingung der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Klägers aus der Vereinbarung i.S.v. § 120 Abs. 2 Nr. 2 AO gewährt hat (BFH-Urteile vom 3. Juli 2002 XI R 20/01, BStBl II 2002, 842 Rn. 26 und vom 16. Juni 1994 IV R 97/93, BFH/NV 1995, 279 Rn. 28; Rüsken in Klein, AO, 14. Aufl., 2018, § 131 Rn. 9).

    Wird der Verwaltungsakt allerdings -so wie vorliegend- trotzdem klarstellend aufgehoben, handelt es sich bei dem Aufhebungsbescheid um einen selbständigen Verwaltungsakt (BFH-Urteil vom 3. Juli 2002 XI R 20/01, BStBl II 2002, 842 Rn. 28).

  • BFH, 16.06.1994 - IV R 97/93

    Zulassung von Sonderabschreibungen für den Kauf eines Lastzuges einer Spedition

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 1 K 1519/18
    Vorliegend geht der Senat des Weiteren davon aus, dass der Beklagte den Vollstreckungsaufschub nur unter der (auflösenden) Bedingung der Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Klägers aus der Vereinbarung i.S.v. § 120 Abs. 2 Nr. 2 AO gewährt hat (BFH-Urteile vom 3. Juli 2002 XI R 20/01, BStBl II 2002, 842 Rn. 26 und vom 16. Juni 1994 IV R 97/93, BFH/NV 1995, 279 Rn. 28; Rüsken in Klein, AO, 14. Aufl., 2018, § 131 Rn. 9).

    Es ist im Rahmen dieses deklaratorischen Widerrufs keine erneute Ermessensentscheidung zu treffen, so dass die Rechtmäßigkeit des Aufhebungsbescheides nur vom Eintritt der auflösenden Bedingung abhängt (BFH-Urteil vom 16. Juni 1994 IV R 97/93, BFH/NV 1995, 279 Rn. 22).

  • BFH, 18.11.2010 - XI B 56/10

    Wirtschaftlicher Status für Vollstreckungsaufschub unmaßgeblich

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 1 K 1519/18
    c) Im Übrigen ist eine Unbilligkeit i.S.v. § 258 AO ist auch dann nicht gegeben, wenn die Vollstreckung möglicherweise unangemessene nachteilige Folgen hat, z.B. auch dann nicht, wenn durch die Vollstreckung die Gefahr der Insolvenz erhöht wird oder diese nach sich zieht (BFH-Urteil vom 31. Mai 2005 VII R 62/04, BFH/NV 2005, 1743, Orientierungssatz 2), da die aktuelle wirtschaftliche Situation des Vollstreckungsschuldners nicht maßgeblich ist (BFH-Beschluss vom 18. November 2010 XI B 56/10, BFH/NV 2011, 199 Rn. 11; Werth in Klein, AO, 14. Aufl., 2018, § 258 Rn. 9).
  • BFH, 31.05.2005 - VII R 62/04

    Unbilligkeit der Vollstreckung; Ratenzahlung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 1 K 1519/18
    c) Im Übrigen ist eine Unbilligkeit i.S.v. § 258 AO ist auch dann nicht gegeben, wenn die Vollstreckung möglicherweise unangemessene nachteilige Folgen hat, z.B. auch dann nicht, wenn durch die Vollstreckung die Gefahr der Insolvenz erhöht wird oder diese nach sich zieht (BFH-Urteil vom 31. Mai 2005 VII R 62/04, BFH/NV 2005, 1743, Orientierungssatz 2), da die aktuelle wirtschaftliche Situation des Vollstreckungsschuldners nicht maßgeblich ist (BFH-Beschluss vom 18. November 2010 XI B 56/10, BFH/NV 2011, 199 Rn. 11; Werth in Klein, AO, 14. Aufl., 2018, § 258 Rn. 9).
  • BFH, 04.12.1990 - VII B 166/90

    Glaubhaftmachung von Einwendungen im finanzgerichtlichen Verfahren gegen die der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 1 K 1519/18
    Allgemein können daher Umstände nicht berücksichtigt werden, die zu einer dauerhaften Einstellung der Vollstreckung führen, denn Voraussetzung für den Anspruch nach § 258 AO ist nicht nur, dass die Zwangsvollstreckung unbillig ist, sondern auch, dass sie "einstweilen" eingestellt werden soll (BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 1990 VII B 166/90, BFH/NV 1991, 758 und vom 15. April 1992 VII B 29/92, BFH/NV 1993, 660).
  • BFH, 15.04.1992 - VII B 29/92

    Glaubhaftmachung des Anordungsgrundes der einstweiligen Anordnung um eine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 1 K 1519/18
    Allgemein können daher Umstände nicht berücksichtigt werden, die zu einer dauerhaften Einstellung der Vollstreckung führen, denn Voraussetzung für den Anspruch nach § 258 AO ist nicht nur, dass die Zwangsvollstreckung unbillig ist, sondern auch, dass sie "einstweilen" eingestellt werden soll (BFH-Beschlüsse vom 4. Dezember 1990 VII B 166/90, BFH/NV 1991, 758 und vom 15. April 1992 VII B 29/92, BFH/NV 1993, 660).
  • BFH, 21.04.2009 - I B 178/08

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen: Voraussetzungen für Stundung und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 1 K 1519/18
    Von einem "kurzfristigen" Zuwarten kann jedoch nicht mehr ausgegangen werden, wenn eine vollständige Begleichung des Steuerrückstands erst nach mehreren Jahren zu erwarten ist (BFH-Beschluss vom 21. April 2009 I B 178/08, BFH/NV 2009, 1596 Rn. 8).
  • BFH, 12.06.1997 - I R 72/96

    Lohnsteuereinbehaltungspflicht ausländischer Arbeitnehmerverleiher

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 1 K 1519/18
    Das Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung kann zwar bei Würdigung der Gesamtumstände ein Indiz gegen das Vorliegen eines Verwaltungsaktes sein (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 12. Juni 1997 I R 72/96, BStBl II 1997, 660 Rn. 14), nimmt für sich allein -wie der Regelung in § 356 Abs. 2 AO e contrario zu entnehmen ist- einem Verwaltungsakt aber nicht den Regelungscharakter (BFH-Urteil vom 3. Juli 2002 XI R 20/01, BStBl II 2002, 842 Rn. 28).
  • BFH, 15.01.2003 - V S 17/02

    Einstweilige Anordnung; Vollstreckung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 28.03.2019 - 1 K 1519/18
    a) Eine Unbilligkeit in diesem Sinne ist grundsätzlich nur gegeben, wenn die Vollstreckung oder eine einzelne Vollstreckungsmaßnahme dem Vollstreckungsschuldner einen unangemessenen Nachteil bringen würde, der durch kurzfristiges Zuwarten oder durch eine andere Vollstreckungsmaßnahme vermieden werden könnte (BFH-Beschluss vom 15. Januar 2003 V S 17/02, BFH/NV 2003, 738).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht