Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 7 K 1550/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,41450
FG Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 7 K 1550/20 (https://dejure.org/2022,41450)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.05.2022 - 7 K 1550/20 (https://dejure.org/2022,41450)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Mai 2022 - 7 K 1550/20 (https://dejure.org/2022,41450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,41450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit der Steuerbegünstigungsvorschrift des § 13a Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) a.F. bei einer Besteuerung nach § 29 Abs. 2 ErbStG infolge eines Widerrufs einer vorangegangenen Schenkung von Betriebsvermögen

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit der Steuerbegünstigungsvorschrift des § 13a Erbschaftsteuergesetz ( ErbStG ) a.F. bei einer Besteuerung nach § 29 Abs. 2 ErbStG infolge eines Widerrufs einer vorangegangenen Schenkung von Betriebsvermögen

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG - Widerruf der Schenkung - fiktive Behandlung des Beschenkten als Nießbraucher

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 01.09.2011 - II R 67/09

    Unentgeltlich erworbener Nießbrauch an einem Anteil an einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 7 K 1550/20
    Für die meistens mittel- oder langfristige Bindung des Betriebsvermögens und die Absicht des Gesetzgebers, notwendige Investitionen und den Erhalt von Arbeitsplätzen im Betrieb nicht durch Erbschaftsteuerzahlungen zu gefährden, kommt es nicht auf eine zivilrechtliche Beteiligung an einer Personengesellschaft, sondern auf die Stellung als Mitunternehmer an (Urteil des BFH vom 01.09.2011 II R 67/09, BStBl II 2013, 210 m.w.N.; und vom 25.11.2020 II R 36/18, BFH/NV 2021, 933).

    Dies gilt sowohl in ertragsteuerrechtlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer (Urteil des BFH vom 01.09.2011 a.a.O., insbesondere Rz. 22 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BFH, 25.11.2020 - II R 36/18

    Auslegung einer Vermächtnisanordnung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 7 K 1550/20
    Für die meistens mittel- oder langfristige Bindung des Betriebsvermögens und die Absicht des Gesetzgebers, notwendige Investitionen und den Erhalt von Arbeitsplätzen im Betrieb nicht durch Erbschaftsteuerzahlungen zu gefährden, kommt es nicht auf eine zivilrechtliche Beteiligung an einer Personengesellschaft, sondern auf die Stellung als Mitunternehmer an (Urteil des BFH vom 01.09.2011 II R 67/09, BStBl II 2013, 210 m.w.N.; und vom 25.11.2020 II R 36/18, BFH/NV 2021, 933).
  • FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 3976/15

    Auswirkung der Erfüllung einer Verpflichtung zur Zahlung von Schenkungssteuer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 7 K 1550/20
    Die Vorschrift führt damit im Ergebnis dazu, dass der Beschenkte - mit einem verminderten Wert - bereichert bleibt und die ursprünglich entstandene Schenkungsteuer auf den verbleibenden Nutzungsvorteil korrigiert wird (so auch Schleswig-Holsteinisches FG vom 09.10.2008 3 K 111/06, EFG 2009, 40; FG Düsseldorf vom 30.11.2016 4 K 3976/15 Erb, EFG 2017, 142; ebenso Geck in Kapp/Ebeling, ErbStG, 91. EL 03/2022, § 29 Rz. 62.1; Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, a.a.O., § 29 Rn. 125).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.10.2008 - 3 K 111/06

    Wertveränderung eines Vorerwerbs gem. § 29 Abs. 2 ErbStG nach Rückabwicklung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 7 K 1550/20
    Die Vorschrift führt damit im Ergebnis dazu, dass der Beschenkte - mit einem verminderten Wert - bereichert bleibt und die ursprünglich entstandene Schenkungsteuer auf den verbleibenden Nutzungsvorteil korrigiert wird (so auch Schleswig-Holsteinisches FG vom 09.10.2008 3 K 111/06, EFG 2009, 40; FG Düsseldorf vom 30.11.2016 4 K 3976/15 Erb, EFG 2017, 142; ebenso Geck in Kapp/Ebeling, ErbStG, 91. EL 03/2022, § 29 Rz. 62.1; Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, a.a.O., § 29 Rn. 125).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht