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   BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81   

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BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81 (https://dejure.org/1982,15337)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81 (https://dejure.org/1982,15337)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 1982 - BReg. 1 Z 106/81 (https://dejure.org/1982,15337)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft; Internationale Zuständigkeit bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines Elternteils; Ständiger Aufenthalt des Kindes im Ausland; Interessengegensatz zwischen einem minderjährigen Kind und einem Elternteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1982, 32
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BayObLG, 08.08.1978 - BReg. 1 Z 58/78
    Auszug aus BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81
    Da ein Fall mit Auslandsberührung vorliegt, ist insoweit vorab die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts München zu untersuchen (vgl. BayObLGZ 1978, 251/253 m.Nachw.; Firsching Einführung in das internationale Privatrecht 2. Aufl. S. 115).

    Da es sich im vorliegenden Fall aber nur um eine Pflegschaft für das Ehelichkeitsanfechtungsverfahren ( Art. 18 Abs. 1 EGBGB ) handelte, kam die Anwendung des § 1671 Abs. 5 i.V.m. § 1696 BGB - auch nicht entsprechend - in Frage (vgl. BayObLGZ 1978, 251/254).

    Die Ehelichkeit und mithin auch die Voraussetzungen für die Anfechtung der Ehelichkeit des Kindes einer Mutter ausländischer Staatsangehörigkeit sind gemäß Art. 18 Abs. 1 EGBGB nach deutschem Recht zu beurteilen, wenn der Ehemann der Mutter - wie hier - zur Zeit der Geburt des Kindes Deutscher war (BGHZ 43, 213/217 f.; BGH FamRZ 1979, 696/697 f.; BayObLGZ 1978, 251/253; vgl. BayObLG StAZ 1977, 187/188).

  • BGH, 13.06.1979 - IV ZB 122/78

    Anfechtbarkeit der Androhung eines Zwangsgeldes in Familiensachen -

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81
    Gleichgültig, ob der absolute Vorrang der Inlandstaatsangehörigkeit bei Vorhandensein einer effektiven ausländische Staatsangehörigkeit bejaht oder abgelehnt wird, so ist es doch anerkannten Rechts, daß die im internationalen Privatrecht gebotene Berücksichtigung der effektiven ausländische Staatsangehörigkeit eines Mehrstaaters es nicht ausschließen daß sowohl im öffentlich-rechtlichen Bereich als auch im Verfahrensrecht die Inlandstaatsangehörigkeit maßgeblich bleibt (BGH FamRZ 1979, 696/699; vgl. BGH FamRZ 1979, 577/578 BayObLGZ 1981 Nr. 39 = DAV 1981, 691; OLG Köln 1976, 170/171 Staudinger BGB 12. Aufl. Art. 19 EGBGB RdNrn. 253, 254 mit weiteren Nachw., RdNr. 256; vgl. Firsching a.a.O. S. 83 f.).

    Die Ehelichkeit und mithin auch die Voraussetzungen für die Anfechtung der Ehelichkeit des Kindes einer Mutter ausländischer Staatsangehörigkeit sind gemäß Art. 18 Abs. 1 EGBGB nach deutschem Recht zu beurteilen, wenn der Ehemann der Mutter - wie hier - zur Zeit der Geburt des Kindes Deutscher war (BGHZ 43, 213/217 f.; BGH FamRZ 1979, 696/697 f.; BayObLGZ 1978, 251/253; vgl. BayObLG StAZ 1977, 187/188).

  • BayObLG, 10.02.1981 - BReg. 1 Z 125/80

    Auslegung einer Abfindungserklärung in einem Übergabevertrag

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81
    Die Beschwerdeberechtigung der Mutter (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 Abs. 1 FGG) folgt schon aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1973, 188/189 mit weit.Nachw.; BayObLGZ 1981, 30/32).

    Im Rahmen der dem Gericht der weiteren Beschwerde allein möglichen rechtlichen Nachprüfung (§ 27 FGG i.V.m. § 550 ZPO ) der angefochtenen Entscheidung ist es geboten, die Zulässigkeit des Erstbeschwerdeverfahrens zu überprüfen (BayObLGZ 1981, 30/32).

  • BayObLG, 27.11.1975 - BReg. 1 Z 59/75
    Auszug aus BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81
    Wäre mithin die angeordnete Ergänzungspflegschaft mangels internationaler Zuständigkeit des Amtsgerichts München rechtsfehlerhaft, so wäre insoweit das Rechtsbeschwerdegericht zur Nachprüfung jedenfalls nach dem Grundsatz befugt, daß einem Beteiligten durch ein bereits in formeller Hinsicht rechtsfehlerhaftes Verfahren nicht die Möglichkeit zur Anfechtung entzogen werden darf (vgl. RGZ 110, 135/133; BayObLGZ 1960, 176/173 und 1975, 420/425, je mit Nachw.).

    Nicht erforderlich ist es hierbei, ein förmliches Verfahren mit dem Ziel der teilweisen Entziehung der elterlichen Sorge einzuleiten (vgl. BayObLGZ 1963, 132/136; offengelassen BayObLGZ 1975, 420/428 f.); vertretbar und prozeßökonomisch sinnvoll erscheint es vielmehr, bei der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft zugleich auch ihren Rechtsgrund (hier: § 1796 BGB ) abschließend zu prüfen (MünchKomm § 1909 BGB RdNr.56 mit Nachw. Fn.60).

  • BGH, 04.07.1972 - VI ZR 114/71

    Abtretung des Anspruchs eines Angestellten auf bezahlten Urlaub

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81
    Die Feststellung des Landgerichts, daß im vorliegenden Fall aus den von ihm erörterten Gründen eine Interessenkollision zwischen Mutter und Kind gegeben sei, entspricht der Lebenserfahrung (vgl. BGH NJW 1972, 1703 [BGH 04.07.1972 - VI ZR 114/71] ), die unter anderem auch in der Ausnahmeregelung des Art. 18 Abs. 2 Satz 2 EGBGB ihren Miederschlag gefunden hat.
  • BGH, 14.06.1972 - IV ZR 53/71

    Vertretung des Kindes in einem Ehelichkeitsanfechtungsprozeß

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81
    Als alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge war die Beteiligte zu 2) nach allgemeiner Meinung kraft Gesetzes rechtlich nicht gehindert, das Kind auch im Anfechtungsprozeß wirksam zu vertreten; ein Fall des § 1795 i.V.m. § 1629 Abs. 2 Satz 1 BGB liegt insoweit nicht vor (s. z.B. BGH NJW 1972, 1708 [BGH 14.06.1972 - IV ZR 53/71] ; vgl. BGH NJW 1975, 345 [BGH 27.11.1974 - IV ZB 42/73] ; je mit Nachw.).
  • BGH, 22.01.1965 - IV ZB 441/64

    Eheschließung griechischer Staatsangehöriger

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81
    Die Ehelichkeit und mithin auch die Voraussetzungen für die Anfechtung der Ehelichkeit des Kindes einer Mutter ausländischer Staatsangehörigkeit sind gemäß Art. 18 Abs. 1 EGBGB nach deutschem Recht zu beurteilen, wenn der Ehemann der Mutter - wie hier - zur Zeit der Geburt des Kindes Deutscher war (BGHZ 43, 213/217 f.; BGH FamRZ 1979, 696/697 f.; BayObLGZ 1978, 251/253; vgl. BayObLG StAZ 1977, 187/188).
  • BGH, 05.02.1975 - IV ZR 90/73

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung über das Sorgerecht eines Kindes im

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81
    Da das tschechoslowakische Ehescheidungsurteil mit Wirkung für das Inland in dem dafür vorgesehenen Verfahren nach Art. 7 § 1 FamRÄndG anerkannt worden ist, steht formal der (Incident-)Anerkennung - entsprechend § 328 Abs. 1 Nrn. 1, 4 ZPO - der in diesem Urteil enthaltenen Nebenentscheidung des tschechoslowakischen Gerichts, mit welchem die elterliche Sorge über das Kind ... der Mutter übertragen worden ist, nichts im Wege (vgl. BGH FamRZ 1975, 273; 1977, 126/127; OLG Hamm FamRZ 1975, 426; OLG Schleswig SchlHAnz 1978, 54; OLG Frankfurt OLGZ 1977, 141; Staudinger Art. 19 EGBGB RdNr. 365 mit weit. Nachw.; Firsching a.a.O. S. 113 f.; Goerke StAZ 1976, 267/273).
  • BGH, 27.11.1974 - IV ZB 42/73

    Voraussetzungen einer Entziehung des Vertretungsrechts des Vaters in Bezug auf

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81
    Als alleinige Inhaberin der elterlichen Sorge war die Beteiligte zu 2) nach allgemeiner Meinung kraft Gesetzes rechtlich nicht gehindert, das Kind auch im Anfechtungsprozeß wirksam zu vertreten; ein Fall des § 1795 i.V.m. § 1629 Abs. 2 Satz 1 BGB liegt insoweit nicht vor (s. z.B. BGH NJW 1972, 1708 [BGH 14.06.1972 - IV ZR 53/71] ; vgl. BGH NJW 1975, 345 [BGH 27.11.1974 - IV ZB 42/73] ; je mit Nachw.).
  • BGH, 25.10.1976 - IV ZB 38/76

    Gerichtliche Zuständigkeit für Vollstreckbarerklärung einer ausländischen

    Auszug aus BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81
    Da das tschechoslowakische Ehescheidungsurteil mit Wirkung für das Inland in dem dafür vorgesehenen Verfahren nach Art. 7 § 1 FamRÄndG anerkannt worden ist, steht formal der (Incident-)Anerkennung - entsprechend § 328 Abs. 1 Nrn. 1, 4 ZPO - der in diesem Urteil enthaltenen Nebenentscheidung des tschechoslowakischen Gerichts, mit welchem die elterliche Sorge über das Kind ... der Mutter übertragen worden ist, nichts im Wege (vgl. BGH FamRZ 1975, 273; 1977, 126/127; OLG Hamm FamRZ 1975, 426; OLG Schleswig SchlHAnz 1978, 54; OLG Frankfurt OLGZ 1977, 141; Staudinger Art. 19 EGBGB RdNr. 365 mit weit. Nachw.; Firsching a.a.O. S. 113 f.; Goerke StAZ 1976, 267/273).
  • BGH, 11.04.1979 - IV ZR 93/78

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Maßnahme der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • OLG Hamm, 07.02.1975 - 15 Wx 118/74
  • OLG Frankfurt, 03.12.1976 - 20 W 942/76
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

  • BayObLG, 11.07.1973 - BReg. 1 Z 2/73

    Vormundschaftsgericht; Genehmigung; Ausschluß; Abänderungsbefugnis; Aufschiebende

  • RG, 29.01.1925 - IV 373/24

    Verfahren in Ehesachen

  • OLG München, 17.02.1982 - 20 U 3517/81
  • BayObLG, 16.08.1982 - BReg. 1 Z 73/82

    Testamentarische Erbfolge mit Auslandsberührung im Falle des teilweisen Widerrufs

    Die Beschwerdeberechtigung der Beteiligten zu 1) folgt gemäß § 29 Abs. 4 , § 20 Abs. 1 FGG schon aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1982, 32/35).

    Nur wenn und soweit das Amtsgericht zu Recht seine internationale Zuständigkeit annehmen durfte, kann unter den gegebenen Umständen auch die internationale Zuständigkeit der ihm übergeordneten Instanzen und damit auch die des Rechtsbeschwerdegerichts für die Nachprüfung des hier angefochtenen Beschlusses gegeben sein (BayObLGZ 1982, 32/36).

    Das hat zur Folge, daß die Erblasserin nach deutschem Recht als ihrem Heimatrecht beerbt wird und danach auch die internationale Zuständigkeit zu beurteilen ist (Gleichlaufsgrundsatz: vgl. BGH und BayOblG, je a.a.O.; BayObLGZ 1976, 151/155; 1982, 32/36; Palandt a.a.O. m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 07.09.1990 - BReg. 1a Z 12/90

    Minderjährigenschutzabkommen; Schutzmaßnahmen; Unterstützung; Durchsetzung;

    Im Fall einer doppelten Staatsangehörigkeit wäre für die Zuständigkeit der deutschen Gerichte die inländische Staatsangehörigkeit maßgebend (BayObLGZ 1982, 32/37; Palandt/Heldrich Art. 5 EGBGB Anm. 2 c) und es käme wegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EGBGB nicht mehr auf das nach philippinischem Recht bestehende, früher gemäß Art. 3 MSA zu beachtende Gewaltverhältnis der Großmutter an (vgl. BGHZ 60, 68/82; BayObLGZ 1975, 218/226; OLG Hamm NJW 1989, 672; Palandt/Heldrich Art. 3 MSA Anm. 1 a).
  • BayObLG, 16.12.1998 - 1Z BR 135/98

    Entziehung des Vertretungsrechts der Mutter

    Ein Fall des § 1795 i.V.m. § 1629 Abs. 2 Satz 1 BGB liegt nicht vor (vgl. BayObLGZ 1982, 32/39).
  • BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 92/92

    Nichteheliches Kind; Mutter; Elterliche Sorge; Allein; Verfassungsmäßigkeit;

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  • BayObLG, 29.09.1982 - BReg. 1 Z 49/82

    Verhältnis zwischen Auslegung und Anfechtung einer letztwilligen Verfügung;

    Die Beschwerdeberechtigung der Rechtsbeschwerdeführerin ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG allein schon aus der Zurückweisung der Erstbeschwerde (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1982, 32/35).
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