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   BayObLG, 24.04.1984 - BReg. 1 Z 78/83   

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https://dejure.org/1984,5319
BayObLG, 24.04.1984 - BReg. 1 Z 78/83 (https://dejure.org/1984,5319)
BayObLG, Entscheidung vom 24.04.1984 - BReg. 1 Z 78/83 (https://dejure.org/1984,5319)
BayObLG, Entscheidung vom 24. April 1984 - BReg. 1 Z 78/83 (https://dejure.org/1984,5319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Annahme als eheliches Kind; Anforderungen an die Ersetzung der Einwilligung des Vaters zur Adoption durch das Vormundschaftsgericht; Voraussetzungen für die Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1984, 402
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 02.08.1982 - BReg. 1 Z 67/82
    Auszug aus BayObLG, 24.04.1984 - BReg. 1 Z 78/83
    Der Gesetzgeber wollte die Ersetzungsmöglichkeit nur dann vorsehen, wenn das Eltern-Kind-Verhältnis so sehr von der Regel abweicht, daß die Elternverantwortung als Korrelat des Elternrechtes diesem nicht mehr gegenübersteht (BayObLG FamRZ 1982, 1129/1131 m.Nachw.).

    Die Belehrung und Beratung des Elternteils ist eine unverzichtbare Mußvorschrift, von deren Einhaltung nur unter der Voraussetzung nach § 1748 Abs. 2 Satz 2 BGB (unbekannter Aufenthalt des Elternteils) abgesehen werden darf (BayObLG FamRZ 1982, 1129/1131; OLG Hamm FamRZ 1977, 415/418 m.Nachw.; Palandt BGB § 1748 Anm. 2 a a.E.).

  • BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 1 Z 56/80

    Verfahrensfehler; Persönliche Anhörung; Akte; Zielrichtung; Gefährdung;

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1984 - BReg. 1 Z 78/83
    Dementsprechend verpflichtet die persönliche Anhörung ihn zu einem Gespräch, das ihm einen solchen Eindruck vermitteln kann; dabei wird von ihm eine intensivere Beschäftigung mit dem Anzuhörenden einschließlich der Wahrnehmung von Eigenschaften, Verhaltensweisen, Ansichten, Bemerkungen und dergleichen verlangt (BayObLGZ 1980, 215/218).

    Auf eine nochmalige Anhörung im Beschwerdeverfahren kann ausnahmsweise nur dann verzichtet werden, wenn weder neue Tatsachen vorgetragen sind noch eine Änderung rechtlicher Gesichtspunkte eingetreten ist (BayObLGZ 1980, 215/220; BayObLG DAV 1981, 901/904; je m.w.Nachw.) und auch im Hinblick auf den Zeitablauf seit der persönlichen Anhörung durch das Vormundschaftsgericht die erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren nicht geboten erscheint (vgl. BayObLG MDR 1981, 230/231).

  • BayObLG, 29.11.1983 - 1 Z 42/83
    Auszug aus BayObLG, 24.04.1984 - BReg. 1 Z 78/83
    Gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen bestehen keine Bedenken (BayObLG Rpfleger 1977, 303/304 und 1984, 146, OLG Hamm DAV 1978, 364/370, jeweils m.Nachw.; Erman BGB § 1748 RdNr. 3; Soergel BGB § 1748 RdNr. 1; Gernhuber Lehrbuch des Familienrechts 3. Aufl. § 62 VI 7; vgl. zu der bis zum 19.8.1973 in Kraft, gewesenen ähnlichen Bestimmung des § 1747 Abs. 3 BGB BVerfG NJW 1968, 2233 ff.).

    Der vereinzelt im Schrifttum (Soergel a.a.O.) vertretenen Auffassung, als ungeschriebene weitere Voraussetzung für eine Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Annahme als Kind sei eine "Böswilligkeit" der Pflichtverletzung des Elternteils festzustellen, ist der Senat nicht gefolgt (BayObLG Rpfleger 1984, 146/147 = FamRZ 1984, 417/418 f.).

  • OLG Hamm, 16.02.1977 - 15 W 271/75
    Auszug aus BayObLG, 24.04.1984 - BReg. 1 Z 78/83
    Die Belehrung und Beratung des Elternteils ist eine unverzichtbare Mußvorschrift, von deren Einhaltung nur unter der Voraussetzung nach § 1748 Abs. 2 Satz 2 BGB (unbekannter Aufenthalt des Elternteils) abgesehen werden darf (BayObLG FamRZ 1982, 1129/1131; OLG Hamm FamRZ 1977, 415/418 m.Nachw.; Palandt BGB § 1748 Anm. 2 a a.E.).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1984 - BReg. 1 Z 78/83
    Gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelungen bestehen keine Bedenken (BayObLG Rpfleger 1977, 303/304 und 1984, 146, OLG Hamm DAV 1978, 364/370, jeweils m.Nachw.; Erman BGB § 1748 RdNr. 3; Soergel BGB § 1748 RdNr. 1; Gernhuber Lehrbuch des Familienrechts 3. Aufl. § 62 VI 7; vgl. zu der bis zum 19.8.1973 in Kraft, gewesenen ähnlichen Bestimmung des § 1747 Abs. 3 BGB BVerfG NJW 1968, 2233 ff.).
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1984 - BReg. 1 Z 78/83
    Dadurch wurde in ihre Rechtssphäre unmittelbar eingegriffen (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 Abs. 1 FGG ; vgl. BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1983, 305).
  • BayObLG, 13.12.1983 - BReg. 1 Z 79/83

    Voraussetzungen für die Vergabe eines Vornamens; Anforderungen an die

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1984 - BReg. 1 Z 78/83
    Dadurch wurde in ihre Rechtssphäre unmittelbar eingegriffen (§ 29 Abs. 4 i.V.m. § 20 Abs. 1 FGG ; vgl. BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1983, 305).
  • BayObLG, 10.04.1984 - BReg. 1 Z 13/84

    Anhörung; Persönliche; Eltern; Sorgeberechtigter; Beschwerde;

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1984 - BReg. 1 Z 78/83
    Auch im Beschwerdeverfahren besteht grundsätzlich die Pflicht zur persönlichen Anhörung der Eitern und des Kindes nach §§ 50 a , 50 b FGG (BayObLG v. 10.4.1984 - BReg. 1 Z 13/84 S. 4; Keidel/Kuntze/Winkler Nachtrag zur 11. Aufl. § 50 a RdNr. 4 und § 50 b RdNr. 11; BT-Drucks. 7/2060 S. 43; vgl. BT-Drucks. 8/2788 S. 41 f.).
  • BayObLG, 23.12.1983 - BReg. 1 Z 101/83

    Jugendamt; Abgabe; Amtspflegschaft; Anhörung; Sorgeberechtigter

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1984 - BReg. 1 Z 78/83
    Der vereinzelt im Schrifttum (Soergel a.a.O.) vertretenen Auffassung, als ungeschriebene weitere Voraussetzung für eine Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Annahme als Kind sei eine "Böswilligkeit" der Pflichtverletzung des Elternteils festzustellen, ist der Senat nicht gefolgt (BayObLG Rpfleger 1984, 146/147 = FamRZ 1984, 417/418 f.).
  • BayObLG, 25.09.1980 - BReg. 1 Z 45/80

    Anhörung; Eltern; Vormundschaftsgericht; Beschwerdegericht; Ermittlungsergebnisse

    Auszug aus BayObLG, 24.04.1984 - BReg. 1 Z 78/83
    Auf eine nochmalige Anhörung im Beschwerdeverfahren kann ausnahmsweise nur dann verzichtet werden, wenn weder neue Tatsachen vorgetragen sind noch eine Änderung rechtlicher Gesichtspunkte eingetreten ist (BayObLGZ 1980, 215/220; BayObLG DAV 1981, 901/904; je m.w.Nachw.) und auch im Hinblick auf den Zeitablauf seit der persönlichen Anhörung durch das Vormundschaftsgericht die erneute Anhörung im Beschwerdeverfahren nicht geboten erscheint (vgl. BayObLG MDR 1981, 230/231).
  • BayObLG, 26.11.1982 - BReg. 1 Z 16/82
  • BayObLG, 05.05.1978 - BReg. 1 Z 18/78
  • BayObLG, 17.12.1984 - BReg. 1 Z 81/84

    Erneute persönliche Anhörung der Eltern durch das Vormundschaftsgericht bei

    Da das Kind bei seinen Pflegeeltern gut versorgt wird, ist seine gedeihliche Entwicklung auf keinen Fall durch eine Verletzung der Unterhaltspflicht des Vaters beeinträchtigt worden (Senatsbeschluß vom 24.4.1984 - 1 Z 78/83 S. 10).
  • BayObLG, 10.04.1984 - BReg. 1 Z 13/84

    Anhörung; Persönliche; Eltern; Sorgeberechtigter; Beschwerde;

    Vgl. ferner - zur nochmaligen Anhörung der Eltern und des Kindes durch das Beschwerdegericht im Verfahren über die Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils in die Adoption - BayObLG (Beschluß - BReg. 1 Z 78/83 - v. 24.4.84, in FamRZ 1984 Heft 9 S. 935 = ZBlJR 1985 Heft 1 S. 38).
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