Rechtsprechung
   BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5202
BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98 (https://dejure.org/1999,5202)
BayObLG, Entscheidung vom 23.12.1999 - 1Z BR 204/98 (https://dejure.org/1999,5202)
BayObLG, Entscheidung vom 23. Dezember 1999 - 1Z BR 204/98 (https://dejure.org/1999,5202)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5202) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren zur Festsetzung einer Nachlasspflegervergütung für eine Nachlasspflegschaft mit dem Wirkungskreis Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie Ermittlung der Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1960 Abs. 2 § 1836 Abs. 1 (a. F.)
    Höhe der Vergütung des Nachlaßpflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 983 (Ls.)
  • Rpfleger 2000, 217
  • Rpfleger 2000, 218
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93

    Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98
    Das Gericht der weiteren Beschwerde überprüft die vom Gericht der Tatsacheninstanz getroffene Ermessensentscheidung nur in engen Grenzen, nämlich dahin, ob es von seinem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unerörtert gelassen hat (vgl. BayObLGZ 1993, 325/327 f. und FamRZ 1999, 255 ).

    Denn die Vergütung des Nachlaßpflegers kann ohnehin nicht nach starren Regeln oder bestimmten Prozentsätzen festgelegt werden; jedenfalls sind solche Regeln bei außergewöhnlich großen Nachlässen (hier: 12 Millionen DM) für die Bemessung der Vergütung ungeeignet (BayObLGZ 1993 325/330).

  • BayObLG, 17.06.1998 - 1Z BR 51/98

    Vergütung des Nachlasspflegers bei einem kleinen Nachlass

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98
    Das Gericht der weiteren Beschwerde überprüft die vom Gericht der Tatsacheninstanz getroffene Ermessensentscheidung nur in engen Grenzen, nämlich dahin, ob es von seinem Ermessen einen rechtlich fehlerhaften, dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unerörtert gelassen hat (vgl. BayObLGZ 1993, 325/327 f. und FamRZ 1999, 255 ).

    Das Landgericht ist von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat in ständiger Rechtsprechung für die Bemessung der Vergütung des Nachlaßpflegers entwickelt hat (vgl. dazu zuletzt BayObLG FamRZ 1997, 185 /186 und 969, ferner FamRZ 1999, 255 ).

  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 121/99

    Einwand der mangelhaften Ausführung der Betreuung im

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98
    Die am 1.1.1999 in Kraft getretenen Beschränkungen des Rechtsmittelzugs in Verfahren zur Festsetzung der Pflegervergütung durch § 56g FGG in der Fassung des Art. 2 Nr. 1 des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes (BtÄndG) vom 25.6.1998 (BGBl I S. 1580), die auch für die Nachlaßpflegschaft gelten (vgl. § 75 Satz 1 FGG ), greifen nicht ein, da das Rechtsmittel vor dem 1.1.1999 eingelegt worden ist (vgl. BayObLGZ 1999, 123/124).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 8/99

    Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98
    Maßgebend sind daher § 1960 Abs. 2 i.V. m. § 1915 Abs. 1 , § 1836 BGB in der bis zum 31.12.1998 geltenden Fassung, nicht hingegen die Fassung der §§ 1836 ff. BGB , die aufgrund der Änderungen durch das Betreuungsrechtsänderungsgesetz seit 1.1.1999 gilt (BayObLGZ 1999, 21/23).
  • BayObLG, 21.02.1996 - 1Z BR 29/96

    Erbrecht; Vergütung des Nachlaßpflegers - Beschwerde - Verbot der reformatio in

    Auszug aus BayObLG, 23.12.1999 - 1Z BR 204/98
    Das Landgericht ist von den Grundsätzen ausgegangen, die der Senat in ständiger Rechtsprechung für die Bemessung der Vergütung des Nachlaßpflegers entwickelt hat (vgl. dazu zuletzt BayObLG FamRZ 1997, 185 /186 und 969, ferner FamRZ 1999, 255 ).
  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Damit galt für die Vergütung der Tätigkeit des Nachlaßpflegers bis zum 31.12.1998 § 1836 BGB in der bis zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Fassung (Senatsbeschluß vom 23.12.1999 Az.: 1Z BR 204/98; vgl. auch BayObLGZ 1999, 21/23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht