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   BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 5/79   

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BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 5/79 (https://dejure.org/1979,8835)
BayObLG, Entscheidung vom 22.02.1979 - BReg. 1 Z 5/79 (https://dejure.org/1979,8835)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Februar 1979 - BReg. 1 Z 5/79 (https://dejure.org/1979,8835)
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  • RG, 26.10.1931 - VIII 117/31

    1. Ist eine durch Konkurseröffnung aufgelöste Gesellschaft mbH. nach Beendigung

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 5/79
    Diese wird während der Dauer des Konkurses durch das Konkursverfahren verdrängt (KG JW 1936, 335; OLG Köln NJW 1959, 198 ; Hachenburg Anm. 1, Baumbach- Hueck Anm. 1 A, je zu § 66 GmbHG ), schließt sich jedoch regelmäßig an, sofern nach Beendigung des Konkursverfahrens noch verteilbares - konkursfreies - Gesellschaftsvermögen vorhanden ist ( RGZ 134, 91 /94 = RG JW 1932, 1832/1833; BayObLG OLGE 28, 365/366; Baumbach- Hueck § 60 GmbHG Anm. 5 A; Scholz GmbHG 4. Aufl. § 63 Rdnr. 4 a); die durch das Konkursverfahren eingeleitete Auflösung der GmbH ist dann bis zur Verteilung des restlichen Vermögens durch Liquidatoren weiterzuführen (Hachenburg § 63 GmbHG Anm. 19; Sudhoff Rechte und Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH 9. Aufl. S. 69).

    Nur wenn bei Konkursbeendigung überhaupt kein verteilbares Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist, was im Falle der Aufhebung nach Schlußverteilung ( § 163 KO ) oder Einstellung mangels Masse ( § 204 KO ) in aller Regel angenommen werden kann, erlischt die Gesellschaft ohne weiteres ( RGZ 134, 91 /94; OLG Stuttgart NJW 1969, 1493 ; Baumbach- Hueck § 60 GmbHG Anm. 8 B; Scholz § 63 GmbHG Rdnr. 20; Hofmann GmbH-Rdsch 1976, 258/267 mit Nachw.).

  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 5/79
    Mangels Beschwerdeberechtigung des Konkursverwalters hätte das Landgericht die Beschwerde als unzulässig verwerfen müssen ( BGHZ 31, 92 /97; BayObLGZ 1968, 327 /331; BayObLG FamRZ 1977, 467/469; OLG Köln OLGZ 1971, 94/96; Keidel-Kuntze-Winkler Rdnr. 3, Jansen Rdnr. 13, je zu § 20 FGG).
  • OLG Köln, 29.10.1962 - 8 Wx 100/62

    Verpachtung eines Handelsgeschäftes; Pächter; Verpächter; Betreiben im eigenen

    Auszug aus BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 5/79
    Nach alledem ist die Erstbeschwerde zwar nicht wegen des Hindernisses aus § 20 Abs. 2 FGG , aber wegen fehlender Rechtsbeeinträchtigung ( § 20 Abs. 1 FGG ) unzulässig, wenn - wie hier - die Anmeldung eines Nichtanmeldeberechtigten zurückgewiesen wird (OLG Köln NJW 1963, 541 ; Jansen § 128 FGG Rdnr. 33).
  • OLG Stuttgart, 20.12.1968 - 2 U 140/68
    Auszug aus BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 5/79
    Nur wenn bei Konkursbeendigung überhaupt kein verteilbares Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist, was im Falle der Aufhebung nach Schlußverteilung ( § 163 KO ) oder Einstellung mangels Masse ( § 204 KO ) in aller Regel angenommen werden kann, erlischt die Gesellschaft ohne weiteres ( RGZ 134, 91 /94; OLG Stuttgart NJW 1969, 1493 ; Baumbach- Hueck § 60 GmbHG Anm. 8 B; Scholz § 63 GmbHG Rdnr. 20; Hofmann GmbH-Rdsch 1976, 258/267 mit Nachw.).
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