Rechtsprechung
   BayObLG, 20.09.1976 - BReg. 1 Z 121/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,9703
BayObLG, 20.09.1976 - BReg. 1 Z 121/76 (https://dejure.org/1976,9703)
BayObLG, Entscheidung vom 20.09.1976 - BReg. 1 Z 121/76 (https://dejure.org/1976,9703)
BayObLG, Entscheidung vom 20. September 1976 - BReg. 1 Z 121/76 (https://dejure.org/1976,9703)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,9703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Entlassung eines Jugendamts als Vormund eines Kindes wegen pflichtwidrigen Verhaltens; Beschwerdeberechtigung der betroffenen Eltern für die Auswahl eines Sorgerechtspflegers bei Entziehung des gesamten elterlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 140
  • BayObLGZ 1976, 247
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 03.09.1974 - BReg. 1 Z 2/74

    Antrag auf Entlassung eines Vormunds oder Pflegers für ein minderjähriges Kind;

    Auszug aus BayObLG, 20.09.1976 - BReg. 1 Z 121/76
    Wird der Antrag auf Entlassung des Jugendamts als Vormund (oder Pfleger) zurückgewiesen ( § 1887 BGB , § 39 a JWG), so ist dagegen die einfache Beschwerde gegeben (§§ 19, 21 FGG i.V.m. § 11 Abs. 1, 3 RPflG ; vgl. BayObLGZ 1968, 243/244; 1974, 345/346 mit Nachw.; Senatsbeschluß vom 4.3.1975 - BReg. 1 Z 9/75; Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. § 60 RdNr. 14).

    Die Beschwerdeberechtigung beider ergibt sich für das Rechtsbeschwerdeverfahren bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerden (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1974, 345/346; 1973, 187/188).

    Die Berechtigung zur Einlegung der Erstbeschwerde hat das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (BayObLGZ 1974, 345/347).

    Es liegt damit ein Fall der bestellten Amtsvormundschaft vor (§ 45 JWG; vgl. BayObLGZ 1974, 345/347; 1975, 420/430 f.).

    Nur mit den vorbezeichneten Einschränkungen ist die Berücksichtigung pflichtwidrigen oder unsachgemäßen Handelns des Jugendamts im Entlassungsverfahren nach § 1887 BGB , § 39 a JWG möglich und nur mit diesen Einschränkungen sind auch die diesbezüglichen (beiläufigen) Ausführungen in der Entscheidung des Senats vom 3.9.1974 ( BReg. 1 Z 2/74 = BayObLGZ 1974, 345/347) zu verstehen.

  • BayObLG, 27.11.1975 - BReg. 1 Z 59/75
    Auszug aus BayObLG, 20.09.1976 - BReg. 1 Z 121/76
    Es liegt damit ein Fall der bestellten Amtsvormundschaft vor (§ 45 JWG; vgl. BayObLGZ 1974, 345/347; 1975, 420/430 f.).
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 20.09.1976 - BReg. 1 Z 121/76
    Die Beschwerdeberechtigung beider ergibt sich für das Rechtsbeschwerdeverfahren bereits aus der Zurückweisung ihrer Erstbeschwerden (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1974, 345/346; 1973, 187/188).
  • BGH, 28.04.1967 - IV ZB 448/66

    Einstweilige Unterbringung eines Pfleglings

    Auszug aus BayObLG, 20.09.1976 - BReg. 1 Z 121/76
    Dabei kann offen bleiben, ob die Versagung des Beschwerderechts in der bezeichneten Entscheidung im übrigen mit den in BGHZ 48, 147/154 ff. zu § 57 Abs. 1 Nr. 9 FGG niedergelegten Grundsätzen vereinbar wäre.
  • BayObLG, 21.08.1964 - BReg. 1a Z 195/63

    Antrag auf vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Verträgen über die

    Auszug aus BayObLG, 20.09.1976 - BReg. 1 Z 121/76
    Gegenstand des dem Landgericht (und nunmehr auch dem Rechtsbeschwerdegericht) angefallenen Verfahrens ist ausschließlich der Antrag auf Entlassung des Vormunds, also eines von der Regelung der elterlichen Gewalt verschiedenen Verfahrensgegenstands gewesen (vgl. BayObLGZ 1950/51, 662/665; 1964, 277/278 f.; Staudinger BGB 10./11. Aufl. § 1696 RdNr. 26).
  • BayObLG, 18.09.1968 - BReg. 1a Z 44/68
    Auszug aus BayObLG, 20.09.1976 - BReg. 1 Z 121/76
    Wird der Antrag auf Entlassung des Jugendamts als Vormund (oder Pfleger) zurückgewiesen ( § 1887 BGB , § 39 a JWG), so ist dagegen die einfache Beschwerde gegeben (§§ 19, 21 FGG i.V.m. § 11 Abs. 1, 3 RPflG ; vgl. BayObLGZ 1968, 243/244; 1974, 345/346 mit Nachw.; Senatsbeschluß vom 4.3.1975 - BReg. 1 Z 9/75; Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. § 60 RdNr. 14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht