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   BayObLG, 20.05.1980 - BReg. 1 Z 42/80   

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BayObLG, 20.05.1980 - BReg. 1 Z 42/80 (https://dejure.org/1980,10535)
BayObLG, Entscheidung vom 20.05.1980 - BReg. 1 Z 42/80 (https://dejure.org/1980,10535)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Mai 1980 - BReg. 1 Z 42/80 (https://dejure.org/1980,10535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragbarkeit einer Adelsbezeichnung des persönlichen Adels als Namensteil durch Adoption; Begriff und Voraussetzungen der Berichtigung gemäß § 47 Personenstandsgesetz (PStG) ; Adelsbezeichnung als Teil des Namens; Wirkung der Aufhebung von Art. 118 Abs. 3 S. 2 Bayrische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 10.03.1926 - IV B 7/26

    Adelige Namen

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1980 - BReg. 1 Z 42/80
    Nur soweit Adelsprädikate früher Teil des adeligen Namens waren, sollten sie weitergeführt werden dürfen (RGZ 113, 107/110 f.; BayObLGZ 1967, 62/67 = StAZ 1967, 185/186).
  • BGH, 21.09.1971 - IV ZB 61/70

    Ausgestaltung des Namensrechts bei Transsexuellen

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1980 - BReg. 1 Z 42/80
    Unter Berichtigung im Sinne von § 47 PStG ist die nachträgliche Änderung des Wortlauts einer abgeschlossenen, der Form nach gültigen Eintragung durch Richtigstellung einer von Anfang an, d.h. im Augenblick des Standesfalls, bestehenden Unrichtigkeit - gleichgültig, auf welchen Teil der Beurkundung sie sich bezieht - zu verstehen (BGHZ 57, 63 [BGH 21.09.1971 - IV ZB 61/70] /65; BayObLGZ aaO; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 18, Jansen RdNr. 20, je zu § 69 FGG a.F.; Massfeller/Hoffmann Vorbem. vor §§ 45 bis 50 PStG RdNr. 3, § 47 PStG RdNr. 5).
  • BVerwG, 11.03.1966 - VII C 85.63
    Auszug aus BayObLG, 20.05.1980 - BReg. 1 Z 42/80
    Das heute geltende Recht der adeligen Namen beruht auf Art. 109 Abs. 3 WeimVerf. Diese Bestimmung besteht nach allgemeiner Meinung als einfache Norm des Bundesrechts (vgl. Art. 123 Abs. 1 GG ) weiter (BVerwGE 23, 344/345; BayObLGZ 1966, 23/25 = StAZ 1966, 168/169; BayObLGZ 1979, Nr. 57; Staudinger BGB 12.Aufl. RdNr. 5, Palandt BGB 39.Aufl. Anm. 2 a, je zu § 12).
  • BGH, 23.10.1959 - IV ZB 105/59

    Behörde als Beteiligter i. S. des § 13a FGG

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1980 - BReg. 1 Z 42/80
    Die Berechtigung des Antragstellers zur Einlegung der weiteren Beschwerde ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde durch das Landgericht (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1979, 203/204).
  • RG, 27.11.1924 - IV 578/23

    Annahme an Kindes Statt. Adeliger Name.

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1980 - BReg. 1 Z 42/80
    Seit dem Inkrafttreten der WeimVerf unterliegt der Erwerb des adeligen Namens den allgemeinen, insbesondere familienrechtlichen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (RGZ 103, 190/194; 109, 243/252; BayObLGZ 1966, 23/25 mit Nachw.; Staudinger § 12 BGB RdNrn. 7, 8).
  • RG, 17.11.1921 - IV 572/20

    Namensrecht der Kinder aus unebenbürtigen Ehen

    Auszug aus BayObLG, 20.05.1980 - BReg. 1 Z 42/80
    Seit dem Inkrafttreten der WeimVerf unterliegt der Erwerb des adeligen Namens den allgemeinen, insbesondere familienrechtlichen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (RGZ 103, 190/194; 109, 243/252; BayObLGZ 1966, 23/25 mit Nachw.; Staudinger § 12 BGB RdNrn. 7, 8).
  • BayObLG, 29.06.1978 - BReg. 1 Z 50/77
    Auszug aus BayObLG, 20.05.1980 - BReg. 1 Z 42/80
    Erlangt das Gericht die Überzeugung von der Unrichtigkeit nicht oder läßt sich ein entstandener Zweifel über die Richtigkeit der Eintragung nicht mit Sicherheit lösen, so hat es bei der bestehenden Eintragung sein Bewenden; der Berichtigungsantrag ist in diesem Fall zurückzuweisen (BayObLGZ 1978, 162/165; 1979 Nr. 57; Pfeiffer/Strickert § 47 PStG RdNr. 12, § 48 PStG RdNr. 3).
  • BayObLG, 22.02.1979 - BReg. 1 Z 4/79
    Auszug aus BayObLG, 20.05.1980 - BReg. 1 Z 42/80
    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat die Beschwerdekammer, was das Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen hat (BayObLGZ 1979, 65/66), zutreffend bejaht und dabei auch die Beschwerdeberechtigung mit Recht als gegeben erachtet.
  • BayObLG, 28.06.1979 - BReg. 1 Z 40/79
    Auszug aus BayObLG, 20.05.1980 - BReg. 1 Z 42/80
    Die Berechtigung des Antragstellers zur Einlegung der weiteren Beschwerde ergibt sich gemäß §§ 20, 29 Abs. 4 FGG bereits aus der Zurückweisung seiner Erstbeschwerde durch das Landgericht (BGHZ 31, 92/95; BayObLGZ 1979, 203/204).
  • BayObLG, 17.11.1977 - BReg. 1 Z 59/77
    Auszug aus BayObLG, 20.05.1980 - BReg. 1 Z 42/80
    Zu ihnen gehört bei Berichtigung eines Randvermerks über die Adoption im Geburtenbuch (Geburtsurkunde) des Kindes (vgl. Massfeller/Hoffmann PStG § 30 RdNr. 259, § 21 RdNrn. 114, 116) auch das Kind selbst (BayObLGZ 1977, 274/276 mit Nachw.; 1979 Nr. 57); es kann den Antrag unmittelbar beim Gericht einreichen, ihn aber auch an den Standesbeamten oder - wie hier - an die Aufsichtsbehörde richten.
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